Stimmt das? Höhn will Nds-Regelung übernehmen??

Marion

Harry Hirsch™
Mod-Team
20 Jahre Mitglied
Hi!

Ich habe gerade gehört, daß die Höhn angeblich gesagt hätte, sie wolle die Regelung aus Nds übernehmen.

Leider konnte meine Bekannte mir nicht sagen, welche Regelung (ob alt oder die nun wohl Kommende) und sie konnte mir auch keine Quelle angeben.

Hat da irgendjemand etwas von gehört??

Gruß

Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe

Solange Menschen denken,
dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen,
dass Menschen nicht denken

Noka






 
Ich habe nichts gehört. Aber ehrlich - ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses arme Menschlein auch nur einen Millimeter von "ihrer" Verordnung abrückt.

Da könnte man einem Kind eher den Lolli wegnehmen ...

Sabine + Spike
 
Hi!

Was sollte die übernehmen wollen? Die alte VO von NS? Die gibts so nicht mehr. Das Gesetz? Da ist NS noch nicht mal in der Planungsphase? Die Rassenennungen streichen? Glaub ich nicht, dazu ist sie und ihr Ministerium zu lern- und beratungsresistent. Aber man soll ja die Hoffnung nie aufgeben.

Das beste, was sie tun könnte, wäre die alte VO von 1994 wieder einsetzen. Vielleicht erweitert um eine Haftpflichtversicherung. Die alte VO galt als vorbildlich, und sie wäre auch wirksam, wenn man sie durchsetzen würde.

Micha
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Micha:
Das beste, was sie tun könnte, wäre die alte VO von 1994 wieder einsetzen. Vielleicht erweitert um eine Haftpflichtversicherung. Die alte VO galt als vorbildlich, und sie wäre auch wirksam, wenn man sie durchsetzen würde.[/quote]

Exakt so sieht's aus.

Sab.:verlegen:)




a_dobermann-hilfeBanner.gif


 
Also... diese Frage kann man nicht mit "ja" beantworten - vor allem, weil es ja noch gar kein Nds.-Gesetzesentwurf gibt.

Die niedersächsische Verordnung war zweimal vor Gericht und ist mit zwei verschiedenen Begründungen jedesmal durchgefallen.

Andersrum - also Bartels übernimmt den Höhn-Gesetzentwurf - würde es eher Sinn machen.

Aber - Bartels hat sich zwei Jahre lang beharrlich geweigert, den Deutschen Schäferhund irgendwie anzufassen. In der NRW-Regelung wird der DSH als "minder-gefährlich" betrachtet. Genau das traut sich der Bartels ja nicht. Und diese Nichtaufnahm des DSH war in beiden Gerichturteilen angemeckert worden.

Es bleibt spannend.
Vielleicht ist er wirklich so beschränkt und versucht tatsächlich, die GefTVO in Gesetzesform (inklusive der von den Gerichten beanstandeten Ungleichbehandlung von Schäferhund gegenüber Dobi/Rotti) durchzubringen. Dann wird im nächsten Schritt das Gesetz wieder gekippt werden. Dann geht Bartels wieder in Revision und in zwei Jahren stehen wir dann erneut genau da, wo wir heute stehen.

Eventuell wird es auch anders weitergehen.
Ein zunehmende Anzahl von Politikern haben sich entweder sachkundig gemacht oder werden zumindest ein paar Fachleute anhören. Der "öffentliche Handlungsdruck" (auf deutsch: Die Hetze der Bildzeitung) ist zurzeit geringer als 2000. Und zwischenzeitlich ist Tierschutz im Grundgesetz. Das heißt, bei der Abwägung kann das Argument "Tierquälerei" nicht derart einfach weggewischt werden, wie es früher gemacht wurde.

Auch die anderen Nebensätze des BVerwG-Urteil sollte man noch einmal langsam lesen:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre – hier der Hundehalter – zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein. Es ist Sache des Landesparlaments, den Eigenarten der Materie entsprechend und unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der betroffenen Bevölkerungskreise die erforderlichen Rechtsgrundlagen für eine Gefahrenvorsorge zu schaffen, d.h. ggfs. die Einführung von Rasselisten selbst zu verantworten.
...
Auf die im Hinblick auf den Gleichheitssatz gewichtigen Bedenken dagegen, dass der Verordnungsgeber es unterlassen hat, seine Regelungen namentlich auf den Deutschen Schäferhund zu erstrecken, kam es für die Revisionsentscheidungen nach dem Gesagten nicht mehr an.
[/quote]


ciao
Andreas
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Stimmt das? Höhn will Nds-Regelung übernehmen??“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

snowflake
An der Stelle hakt es aber schon, weil je nach Rasse, die der Mensch so hält, "Verhalten" komplett verschieden ausgelegt wird. Ich sag mal so: @Cornelia T beschreibt ihre Russel als freundlich und relaxt. Sind sie auch - für Russel. Ich sah am Anfang nur ne ganze Horde weißer, dauerhüpfender...
Antworten
4
Aufrufe
696
lektoratte
lektoratte
ChicaBella
Liebe Foris, die Aktion "DiBaDu und Dein Verein" wurde wieder gestartet. Dort kann jeder, der ein Handy hat 3 Stimmen für einen Verein abgeben. Die Vereine, die die meisten Stimmen bekommen gewinnen 1000€. Unser Verein arbeitet in Chmelnitzky, Ukraine und betreut Strassenhunde und Katzen. Wir...
Antworten
0
Aufrufe
726
ChicaBella
ChicaBella
Ysera
Hm, ich finde da muss man schon ehrlich bleiben....es gibt sehr viele Rassen die häufiger im Tierheim landen als Bullterrier und dabei weniger problematisch sind. ;) Der Bulli hat einfach sehr sehr sehr viel weniger "Will to please" als AmStaff und Staffbull. So witzig wie Bullis sind, soviel...
Antworten
14
Aufrufe
5K
Crabat
Crabat
tte
Ich habe auf unserer ÖAMTC Seite Infos über die Durchreise in Serbien gefunden. Dass man gültigen EU Heimtierausweis, Chip, Tollwuttitergutachen und amtstierärztliches Zeugnis braucht, habe ich gewusst. Auf Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. steht zusätzlich: Gut...
Antworten
0
Aufrufe
577
tte
katrin-u-zoo
Antworten
2
Aufrufe
771
katrin-u-zoo
katrin-u-zoo
Zurück
Oben Unten