Also... diese Frage kann man nicht mit "ja" beantworten - vor allem, weil es ja noch gar kein Nds.-Gesetzesentwurf gibt.
Die niedersächsische Verordnung war zweimal vor Gericht und ist mit zwei verschiedenen Begründungen jedesmal durchgefallen.
Andersrum - also Bartels übernimmt den Höhn-Gesetzentwurf - würde es eher Sinn machen.
Aber - Bartels hat sich zwei Jahre lang beharrlich geweigert, den Deutschen Schäferhund irgendwie anzufassen. In der NRW-Regelung wird der DSH als "minder-gefährlich" betrachtet. Genau das traut sich der Bartels ja nicht. Und diese Nichtaufnahm des DSH war in beiden Gerichturteilen angemeckert worden.
Es bleibt spannend.
Vielleicht ist er wirklich so beschränkt und versucht tatsächlich, die GefTVO in Gesetzesform (inklusive der von den Gerichten beanstandeten Ungleichbehandlung von Schäferhund gegenüber Dobi/Rotti) durchzubringen. Dann wird im nächsten Schritt das Gesetz wieder gekippt werden. Dann geht Bartels wieder in Revision und in zwei Jahren stehen wir dann erneut genau da, wo wir heute stehen.
Eventuell wird es auch anders weitergehen.
Ein zunehmende Anzahl von Politikern haben sich entweder sachkundig gemacht oder werden zumindest ein paar Fachleute anhören. Der "öffentliche Handlungsdruck" (auf deutsch: Die Hetze der Bildzeitung) ist zurzeit geringer als 2000. Und zwischenzeitlich ist Tierschutz im Grundgesetz. Das heißt, bei der Abwägung kann das Argument "Tierquälerei" nicht derart einfach weggewischt werden, wie es früher gemacht wurde.
Auch die anderen Nebensätze des BVerwG-Urteil sollte man noch einmal langsam lesen:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre – hier der Hundehalter – zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein. Es ist Sache des Landesparlaments, den Eigenarten der Materie entsprechend und unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der betroffenen Bevölkerungskreise die erforderlichen Rechtsgrundlagen für eine Gefahrenvorsorge zu schaffen, d.h. ggfs. die Einführung von Rasselisten selbst zu verantworten.
...
Auf die im Hinblick auf den Gleichheitssatz gewichtigen Bedenken dagegen, dass der Verordnungsgeber es unterlassen hat, seine Regelungen namentlich auf den Deutschen Schäferhund zu erstrecken, kam es für die Revisionsentscheidungen nach dem Gesagten nicht mehr an.
[/quote]
ciao
Andreas