Hi,
oben wurde ja noch gebeten, dass ich beantworte, worum das Nachverfahren gehen soll, wenn es zum Einspruch der Beklagten kommt.
Es soll hinterfragt werden, ob meine Mutter die Rasse
Staffordshire Bull Terrier hier in Hage/Ostfriesland/Niedersachsen (gezeugt im April 2001 und geworfen im Juni 2001)zu diesem Zeitpunkt noch züchten durfte und inwieweit der Handel laut Gesetzen verboten war, auch hier in Niedersachsen, das für uns hier bestimmende Land in dem gezüchtet und gehandelt wurde.
So, wer jetzt die ganzen Gesetze nicht ganz genau kennt, Artikel 1, 2 etc. vom Bundesgesetz und dann eben noch die Niedersächsische Gefahrentierverordnung, der soll alles das nocheinmal ganz genau durchlesen, und wer zu dem Schluss kommt, das hier das Verbrechen lauert, der stelle es mit Textstellenzitat begründet rein.
Aber Vorsicht, nicht Artikel 1 mit einem anderen Artikel vermischen, sonst brodelt die Küche weiter.
Das mit den Gesetzen war sicher für uns alle Liebhaber dieser Rassen sehr schwierig, selbst der Anwalt meiner Mutter hatte da am Anfang auch echte Schwierigkeiten.
Gewerblich, nicht gewerblich, Import, Zucht, Zuständigkeit der einzelnen Länder etc.
Und wegen der schlechten Haltung, was Margit bemängelte, darüber habe ich ja bereits geschreiben,
das Veterinäramt war vor Ort, der behandelnde Tierärzt wurde befragt, etc.: Die fanden an der Haltung der Tiere nichts auszusetzten. Nur weil wir Flugboxen haben und die Hunde nicht bereits stadt-,bus- und bahntauglich waren. Und im Keller waren auch keine Hunde. Ostfreisland´s Höfe haben keine Keller.
Und das kleine Loch,wenn man es denn als rudimentärer Keller bezeichnen könnte, was unter dem Flur ist, steht nachweislich von Oktober bis April 1 Meter unter Wasser.
Es handelte sich ja nicht um Seehunde.
Weitere Fragen beantworte ich gerne.
Gruss
Vik