Dem Besitzer kann drohen, dass er unangemeldet Besuch vom Ordnungsamt bekommt. Sollten die dann einen Hund vorfinden, so wird dieser fotografiert. Besteht der Verdacht, dass es sich um einen Listenhund handeln könnte wird ein Rassegutachten verlangt. Ist bei der Mama allerdings klar, dass sie ein Listenhund ist, dann ist der Nachwuchs logischerweise auch ein Listenhund, d.h. Aufforderung eine Haltergenehmigung zu beantragen incl. Auflagen erfüllen, plus Bußgeld wegen Halterung eines Listenhundes ohne Genehmigung.
Übrigens verlang die Hess.VO, dass ein Listenhund gechipt sein muss, nicht, dass er auch bei tasso gemeldet wird
Ich habe das erlebt, meine Minibulli (42 cm) wurde auch vom OA fotografiert, ich bekam eine Anzeige über 324,00€ und sollte den Hund beim AT zwecks Rassegutachten vorstellen. Mein RA sagte mir, das ich nicht zum AT gehen soll, denn dazu bin ich nicht verpflichtet sondern nur nach gerichtlicher Aufforderung zu einem (vereidigten) Gutachter, zu dem muß man sonst wird man polizeilich vorgeführt. Es kam so und dieser Gutachter hat aus meinem Mini einen Standard Bulli machen wollen und zwar mit der Begründung, das der Rassestandard des Mini 35,5 cm nicht übersteigen
darf, das ist falsch, denn seit Feb.1998 steht im Standard des VDH
sollte nicht überschreiten. Ich hatte im Vorfeld 2 Rassegutachten von 2 verschiedenen Rassegutachtern machen lassen und ich hätte noch mehr machen lassen wenn es erforderlich wäre. Das OA wollte diese Gutachten nicht anerkennen da diese Gutachter nicht in Berlin gelistet sind. Es gibt aber eine Vereinbarung der Innenminister, das Rassegutachten sowohl Wesenstests aus anderen Bundesländer anerkannt werden müssen, was das OA aber bestritt. Das OA hat etwas anderes behauptet, aber man darf sich nicht alles gefallen lassen, denn es werden auch bewußt falsche Auskünfte gegeben (durch DNA ist die Rasse zu bestimmen).
Was will das OA machen, wenn der HH 1 besser 2 Rassegutachten, von anerkannten Rasserichtern für alle Hunderassen des VDH, hat, selbst wenn die Mutter begutachtet wird, ist die Preisfrage von wem? Vom AT? Der ist kein (anerkannter) Rassegutachter. Da gibt es eine Aussage von Prof. Juhr: (kam vor Gericht zur Sprache)
"TÄ sind dazu da körperliche und seelische Schäden zu behandeln, aber nicht um um Rassegutachten zu erstellen, das gilt auch für verbeamtete TÄ, es sei denn, das sie privat in einem Rasseverein tätig sind."
Nach Aussage meines RA muß ich kein Bußgeld zahlen, denn ich habe NICHT vorsätzlich gehandelt und ich bin nicht vepflichtet zu wissen, wenn ich einen Mini oder Labbi Mix oder, oder kaufe/übernehme mit Kauf-/Übernahmevertrag, was es für eine Hunderasse sein
könnte, dann wäre ich mein eigener Gutachter.
Eine Bekannte von uns hatte einige Tage später das gleiche Problem mit 2 Minis wie wir, nur sie sollte 1000,00 € zahlen, aber seit 2 Jahren hört und sieht sie nichts vom OA oder Gericht. Und solange nichts gerichtlich geklärt ist, ist der Hund ein normaler Hund und das OA kann schreiben bis ihnen die Finger bluten, es ist nur ein Vergehen und die Strafe wäre nicht höher ausgefallen.