Staff Mix als Labbi Mix angemeldet

PitbullSunshine

10 Jahre Mitglied
Hi

Ich hab mal ne Frage
Habe gestern ein Gespräch "mitgehört" wie sich eine Person groß getan hat das sie ihren Staff-Pit-Bulli Mix als Labbi etc Mix angemeldet hat
Ich will jetzt hier keine Ortschaft etc reinschreiben ...

Der Welpe kommt ursprünglich aus S-H und wurde da als Mischling verkauft
Die Person die dort vermerht hat wurde jetzt "hoch" genommen, Wohnungsdurchsuchung, Hündin ( Mama ) beschlagnahmt etc etc
Die Vermerhrer haben jetz wohl ne Anzeige unter anderem auch wegen Steuerhinterziehung etc am Popo

Das O A aus S-H hat sich jetz mit dem neuen Besitzer des Welpen in Verbindung gesetzt, gleichzeitig auch das OA wo der Hund als Labbi Mix gemeldet ist
Das einzige was jetzt der Besitzer meinte als der Anruf vom OA kam, der Hund ist tot

Wie läuft das jetzt weiter ?
Der Hund ist bereits gechipt, somit ja auch bei Tasso als Labbi Mix gemeldet

Was kann dem Besitzer drohen ?

Ich frage nur aus Interesse
Ach ja und nicht das jemand auf die Idee kommt ich wäre das - ich bin es nicht
Ich melde meine Hunde als das was sie auch sind an !!!!
 
  • 28. März 2024
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Hi PitbullSunshine ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,
die Person muß ja nur von jemanden beim OA angegeben werden, daß diese Person einen Listenhund hält, ich meine der "tote" Hund muß ja auch mal Gassi gehen.

Ein Sachverständiger kann beordert werden vom OA aus, der den Hund mal anschaut und die Rasse ermittelt bzw. die Person muß ein Rassegutachten vorlegen.

Bin mir aber da auch nicht so sicher.
 
Also hier fragen die Ärzte nach dem Chippen ob sie ihn bei Tasso registrieren lassen sollen
War bei unserem Darci auch so
 
Wenn der Hund als Labbi Mix gekauft wurde, ist er auch nicht meldepflichtig und es macht sich Niemand strafbar. Der Käufer ist kein Rassegutachter, genausowenig wie das OA oder der AT. Der Käufer sollte sich 1 oder besser 2 Rassegutachten besorgen und zwar bevor sich eine Behörde bei ihm meldet.
Was hat Tasso mit dem OA zu tun? Sollten die meine Daten an Behörden rausgeben (ausser mein Tier ist entlaufen) und ich erfahre das, würde ich meine Spenden einstellen.
 
Dem Besitzer kann drohen, dass er unangemeldet Besuch vom Ordnungsamt bekommt. Sollten die dann einen Hund vorfinden, so wird dieser fotografiert. Besteht der Verdacht, dass es sich um einen Listenhund handeln könnte wird ein Rassegutachten verlangt. Ist bei der Mama allerdings klar, dass sie ein Listenhund ist, dann ist der Nachwuchs logischerweise auch ein Listenhund, d.h. Aufforderung eine Haltergenehmigung zu beantragen incl. Auflagen erfüllen, plus Bußgeld wegen Halterung eines Listenhundes ohne Genehmigung.

Übrigens verlang die Hess.VO, dass ein Listenhund gechipt sein muss, nicht, dass er auch bei tasso gemeldet wird ;)
 
Dem Besitzer kann drohen, dass er unangemeldet Besuch vom Ordnungsamt bekommt. Sollten die dann einen Hund vorfinden, so wird dieser fotografiert. Besteht der Verdacht, dass es sich um einen Listenhund handeln könnte wird ein Rassegutachten verlangt. Ist bei der Mama allerdings klar, dass sie ein Listenhund ist, dann ist der Nachwuchs logischerweise auch ein Listenhund, d.h. Aufforderung eine Haltergenehmigung zu beantragen incl. Auflagen erfüllen, plus Bußgeld wegen Halterung eines Listenhundes ohne Genehmigung.

Übrigens verlang die Hess.VO, dass ein Listenhund gechipt sein muss, nicht, dass er auch bei tasso gemeldet wird ;)

Ich habe das erlebt, meine Minibulli (42 cm) wurde auch vom OA fotografiert, ich bekam eine Anzeige über 324,00€ und sollte den Hund beim AT zwecks Rassegutachten vorstellen. Mein RA sagte mir, das ich nicht zum AT gehen soll, denn dazu bin ich nicht verpflichtet sondern nur nach gerichtlicher Aufforderung zu einem (vereidigten) Gutachter, zu dem muß man sonst wird man polizeilich vorgeführt. Es kam so und dieser Gutachter hat aus meinem Mini einen Standard Bulli machen wollen und zwar mit der Begründung, das der Rassestandard des Mini 35,5 cm nicht übersteigen darf, das ist falsch, denn seit Feb.1998 steht im Standard des VDH sollte nicht überschreiten. Ich hatte im Vorfeld 2 Rassegutachten von 2 verschiedenen Rassegutachtern machen lassen und ich hätte noch mehr machen lassen wenn es erforderlich wäre. Das OA wollte diese Gutachten nicht anerkennen da diese Gutachter nicht in Berlin gelistet sind. Es gibt aber eine Vereinbarung der Innenminister, das Rassegutachten sowohl Wesenstests aus anderen Bundesländer anerkannt werden müssen, was das OA aber bestritt. Das OA hat etwas anderes behauptet, aber man darf sich nicht alles gefallen lassen, denn es werden auch bewußt falsche Auskünfte gegeben (durch DNA ist die Rasse zu bestimmen).
Was will das OA machen, wenn der HH 1 besser 2 Rassegutachten, von anerkannten Rasserichtern für alle Hunderassen des VDH, hat, selbst wenn die Mutter begutachtet wird, ist die Preisfrage von wem? Vom AT? Der ist kein (anerkannter) Rassegutachter. Da gibt es eine Aussage von Prof. Juhr: (kam vor Gericht zur Sprache)

"TÄ sind dazu da körperliche und seelische Schäden zu behandeln, aber nicht um um Rassegutachten zu erstellen, das gilt auch für verbeamtete TÄ, es sei denn, das sie privat in einem Rasseverein tätig sind."

Nach Aussage meines RA muß ich kein Bußgeld zahlen, denn ich habe NICHT vorsätzlich gehandelt und ich bin nicht vepflichtet zu wissen, wenn ich einen Mini oder Labbi Mix oder, oder kaufe/übernehme mit Kauf-/Übernahmevertrag, was es für eine Hunderasse sein könnte, dann wäre ich mein eigener Gutachter.

Eine Bekannte von uns hatte einige Tage später das gleiche Problem mit 2 Minis wie wir, nur sie sollte 1000,00 € zahlen, aber seit 2 Jahren hört und sieht sie nichts vom OA oder Gericht. Und solange nichts gerichtlich geklärt ist, ist der Hund ein normaler Hund und das OA kann schreiben bis ihnen die Finger bluten, es ist nur ein Vergehen und die Strafe wäre nicht höher ausgefallen.
 
Du lebst in Berlin - hier gehts um Hessen ;)

Rassegutachten werden hier u.a. von anerkannten VDH-Sachverständigen für das Hundewesen und einigen wenigen zugelassenen Tierärzten erstellt. Amtstierärzte haben mit unserer HundeVO überhaupt nichts zu tun.
Wenn nun aber bereits die Mutterhündin in ihrem Bundesland als Listenhund identifiziert wurde, dann ist der Nachkomme hier ebenfalls ein Listenhund- bzw. Listenhundmischling - und hier isses egal wie hoch der Anteil Listenhund letztendlich ist.

Hat Dein Minibull denn VDH-Papiere?
Hier ist es z.B. egal wie groß ein Mini mit VDH-Papieren wird, solange diese ihn als Miniatur Bullterrier ausweisen.
 
Die ganze Sache ist ja nicht unüblich. Hier gibt es viele "Boxer-Mischlinge", viele Leute kommen damit durch, weil wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter....aber ich würde das NIE jemandem raten. Am Ende, wenns hart auf hart kommt, zahlt nämlich der Hund mit lebenslangem Th.....
Es sitzen in NRW einige in Tierheimen, die vom OA seit Jahren nicht freigegeben werden, weil der Rechtsstreit noch anhängig ist. Das tut mir am meisten leid, denn das Tier kann garnichts dafür. Ich persönlich glaube nicht, dass mehr als vielleicht ein Zehntel der Käufer wirklich nichts wußten. Ich glaube, dass solche Tipps in der Vermehrer Szene gegeben werden!!! Und das ist strafbar, denn es ist Anstiftung zu einer Straftat.
 
Das schlimme ist die Person weiß ganz genau was sie da an der Leine hat
Und prahlt damit ja auch noch rum, das der Hund als Labbi Mix etc angemeldet ist

Nur jetz gibts eine Neuigkeit, mein Verlobter hat die Person nochmals getroffen
Der Hund wurde jetzt "gott sei Dank" als Listi Mix gemeldet, es wurde wohl ein Bußgeld von 600 € erhoben, und jetz gabs halt Auflagen wie WT, Sachkunde, erhöhte Hundesteuer etc
Und der kleine Kerl muss es ausbaden und muss bis zum WT mit Mauli rumlaufen und hat Leinenpflicht
 
Und der kleine Kerl muss es ausbaden und muss bis zum WT mit Mauli rumlaufen und hat Leinenpflicht


Wieso Maulkorb? Ein Listenhund ohne WT unterliegt zwar der Leinenpflicht aber Maulkorbpflicht haben wir in der Form nicht mehr.

§ 9
Leinen- und Maulkorbzwang
(1) Außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung der Halterin oder des Halters
sind gefährliche Hunde an der Leine zu führen. Hiervon ausgenommen sind Hunde mit
positiver Wesensprüfung. Leine, Halsband und Halskette müssen so beschaffen sein, dass der
Hund sicher gehalten werden kann. Die Leine darf nur so lang sein, dass keine Gefahr von
dem Hund ausgehen kann, höchstens jedoch zwei Meter.



(3) Die zuständige Behörde kann, trotz positiver Wesensprüfung, für jeden Hund das Führen
an der Leine und das Tragen einer Vorrichtung, die das Beißen zuverlässig verhindert,
anordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Hund eine über das natürliche
Maß hinausgehende Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren
aufweist.


Wegen dem Maulkorb würde ich den OA aber mal gehörig aufs Dach steigen.
 
Hi Beckersmom

Ich denke das es eine Art "Strafe" sein soll dafür das die Person das O-Amt so "verkaspern" wollte
 
Hat Dein Minibull denn VDH-Papiere?
Hier ist es z.B. egal wie groß ein Mini mit VDH-Papieren wird, solange diese ihn als Miniatur Bullterrier ausweisen.

Nein, Papiere hat sie nicht, es ist war 10 jährige, jetzt fast 14 Jährige TH-Hündin und der wollte ich keine Auflagen mehr zumuten. Auch wenn ich in Hessen leben würde, dann würde ich alle legalen Möglichkeiten, dazu gehören auch Rassegutachten, mit RA ausnutzen, denn ich bin der Meinung, das diese unsäglichen Rasselisten nur in kleinen Schritten zu "zerbröseln" sind, denn es gibt ja zum Glück schon einige Urteile, in Deutschland verteilt, die vor 5 - 7 Jahren undenkbar gewesen wären.
 
@ piggy

klar hat die person eine saftige strafe verdient
aber der hund hat mauli pflicht erhalten nicht der eigentümer - das ist es was mich ärgert
 
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