Dies ist eine optimierte Seitenansicht. Möchtest du alle Bilder sehen? Klicke hier.

crazygirl

Ein Jahr nach Einführung des Kampfhundeverbots im Kanton Zürich fehlt von rund 100 dieser gefährlichen Tiere jede Spur. Es gibt keine Pflicht, ihren Verbleib zu melden.

 
  • 29. April 2024
  • #Anzeige
Hi crazygirl ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 13 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Und die Nicht-Hundehalter wähnen sich immer mehr auf der sicheren Seite. Sie wissen genau, dass der Hundehalter der Schuldige ist, wenn etwas passiert – und benehmen sich auch so.

Ein Eindruck, der sich nicht nur in der Schweiz aufdrängt.
 
Toller Artikel
Diese Daten sind aus der schweizerischen Tier-Datenbank ANIS.
Meldet dort jemand sein Tier nicht um bei Verkauf oder Tod, sind sie weiterhin dort registriert.
Da verschwindet nicht einfach irgenwas, aber irgendwas muss der Tagi wieder schreiben
 

Ein Hoch auf den Tagi - einmal mehr

@ Evi, keine Ahnung wer die Dame ist... wohl einfach eine "Leserin" oder so...
 
Hoppla,ich denke,einer von diesen 100 verschwundenen Hunden ist bei mir....
Einer meiner Welpen wurde in Zürich zum Test angemeldet,ich habe ihn aber vor einem Test wieder zurückgenommen.
Ich habe übrigens noch die schriftlichen Vor-Infos zum Züricher Wesenstest,falls jemand will....
 
Mich würden die Infos sehr interessieren!

Hast Du den Hund denn zurückgenommen wegen der Gesetzesänderung im Kt Zürich?
 
Nein,die Rasseliste und ihre Auflagen wurde mit dem späteren Besitzer durchgesprochen .
Der Besitzer hatte private Probleme und hielt sich nicht an den vereinbarte Kaufvertrag.

Mailst du mir deine Adresse,dann such ich die Sachen raus und schick sie dir !
Du kannst dich aber auch gleich an Rosemarie Wächter oder Veronika Zimmermann (Komentare zum Artikel) wenden,sie haben die Infos sicher auch.Du kennst ja sicher den schweizer Bullterrier-Verein...?
 
Ich weiß ja nicht, um welche Rasse es bei dir ging, aber hier mal die Sachlage im Kanton Zürich:

Zürich: Verboten sind Hunde der Rassentypenliste II sowie deren Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil (American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterier, Staffordshire Bullterrier, American Bull Terrier, Pitbull Terrier, Bandog und Basicdog). Besuche von höchstens 30 Tagen (am Stück oder einzeln) pro Jahr von nicht im Kanton wohnhaften Personen sind unter der Auflage von Maulkorb- und Leinenpflicht gestattet. In Zürich arbeitende aber nicht wohnhafte Personen dürfen ihren Hund unter diesen Auflagen uneingeschränkt mitführen. Der Zuzug ist nicht mehr erlaubt. Bereits in ZH wohnhafte Hundehalter der Rassentypenliste II müssen bis Ende März 2010 ein Gesuch um Bewilligung einreichen. Erhält man die Bewilligung nicht müssen die Hunde weggegeben (Privatperson die die Auflagen erfüllt oder TH) oder eingeschläfert werden.
 

Schön was man mit völlig sinnfreien Gesetzen so erreicht hat.
 
Bei ANIS bleiben die Hunde ewig registriert, selbst Jahre nach Versterben!
 
Ich weiß ja nicht, um welche Rasse es bei dir ging, aber hier mal die Sachlage im Kanton Zürich
Die Hundeverordnung wurde im Dez.2008 beschlossen,aber erst zum 1.1.2010 rechtskräftig.
Es leben von meinem Bulli-Wurf (Mai,2009) jetzt noch vier Hunde in der Schweiz,davon zwei (angemeldet) in Zürich.
 
Bei ANIS bleiben die Hunde ewig registriert, selbst Jahre nach Versterben!

Möchte nicht wissen, wie viele Hunde von TASSO oder dem Dt. Haustierregister schon längst hinter der Regenbogenbrücke sind. Wer meldet seine Hunde dort ab ????

Ich habe meine Unterlagen vor ein paar Wochen mal gecheckt und musste da Einiges aus den letzten 15 ! Jahren aktualisieren
 

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

K
Antworten
2
Aufrufe
601
kalle2319
K
Das steht auf der Bundes Internetseite. Ich hab noch nie gehört, dass man Anmelden oder gar Kaution zahlen muss. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
12
Aufrufe
832
pat_blue
L
Murphy (Mephisto) hat laut Verein ein Zuhause gefunden! :) Grüßlies, Grazi
Antworten
2
Aufrufe
1K
Da zeigt es sich doch wieder wie egoistisch die Menschen geworden sind. Immer an sich denken und bloß nicht mal über den Tellerrand schauen um sich die andere Seite anzuschauen. Und als Rechtfertigung blöde Ausreden geben. Null Rücksicht auf die Mitmenschen nehmen. Boa ich könnte mich schon...
Antworten
15
Aufrufe
963
Dini8686
Die Abklärungen gelten jetzt, Juni 2019, für den Staffordshire Bullterrier Kanton Schaffhausen: KEINE speziellen Auflagen für Besuchshunde, lediglich das allgemein Gültige, wonach man schauen muss, dass weder Mensch noch Tier zu Schaden kommen (sollte eh klar sein) Kanton Basel Land: Als...
Antworten
1
Aufrufe
686
pat_blue
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…