Schuldfrage, Frau läuft in hund, dieser schnappt

Das kanns doch irgendwie nicht sein. Wenn ich also Schmerzensgeld gut gebrauchen kann, such ich mir einen Hund und stolper einmal absichtlich drüber oder wie jetzt?

Wenn man sich das ganze nackt, in Paragraphen und Vorschriften durchliest wäre das wirklich eine Möglichkeit.
Hat aber ja glücklicherweise auch Urteile von Richtern gegeben, die vernünftig im Leben stehen, wie bei der Sache mit dem Jogger, die eben zugunsten des Hundehalters, bzw. dessen Versicherung entschieden hat.



Und dann gibt es ja noch die Sache mit dem 9 jährigen, der einen Hund streicheln wollte, obwohl er gewarnt wurde.
Auch da haben die Richter sich auf die Seite des Hundehalters gestellt.
 
  • 27. April 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Aber in anderen Fällen, Hund vor Laden angebunden, Passant will streicheln, Hund schnappt zu war der Hundehalter und seine Versicherung haftbar gemacht worden mit der Begründung der Hund muss jederzeit so gesichert sein dass er niemanden beißen kann. Ich denke im vorliegenden Fall des TE ist das Problem dass die Hunde nicht angeleint waren. Sprich nicht gesichert.
 
Aber in anderen Fällen, Hund vor Laden angebunden, Passant will streicheln, Hund schnappt zu war der Hundehalter und seine Versicherung haftbar gemacht worden mit der Begründung der Hund muss jederzeit so gesichert sein dass er niemanden beißen kann. Ich denke im vorliegenden Fall des TE ist das Problem dass die Hunde nicht angeleint waren. Sprich nicht gesichert.
Ein Hund der zubeisst wenn er von fremden angefasst wird, sollte tatsächlich nicht ohne Aufsicht vor einem Laden angebunden werden.
Jetzt kann man natürlich argumentieren dass man fremde Hunde nicht anfasst, aber man geht auch nicht bei Rot über die Straße. Und trotzdem halten sich viele nicht dran. Und so ist dass auch mit der Verhaltensregel, dass man fremde Hunde nicht einfach ungefragt anfasst.
Ich persönlich finde es auch ein Unding dass der Hundehalter dafür zur Rechenschaft gezogen wird, schließlich hat der Passant freiwillig und ungefragt den Hund angefasst ohne zu wissen ob das Tier ungefährlich ist. Aber bei der heutigen Rechtsprechung muss ich als Hundehalter leider davon ausgehen dass ich den kürzeren ziehe.
D.h. dann, wenn ich Kenntnis davon habe dass mein Hund auf Distanzunterschreitung oder bei Berührung von fremden beisst, dann darf ich ihn nicht vor dem Laden alleine anbinden, oder muss mit Maulkorb sichern.
 
Aber in anderen Fällen, Hund vor Laden angebunden, Passant will streicheln, Hund schnappt zu war der Hundehalter und seine Versicherung haftbar gemacht worden mit der Begründung der Hund muss jederzeit so gesichert sein dass er niemanden beißen kann. Ich denke im vorliegenden Fall des TE ist das Problem dass die Hunde nicht angeleint waren. Sprich nicht gesichert.

Mir ist ein Fall bekannt, angeleinter Hund, dicht neben Frauchen sitzend, schnappt nach dicht (grundlos) passierendem Jogger, Hund schuld - Frauchen vorstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung. Ebenfalls mit der Begründung, Hund muss immer so gesichert sein, dass nichts passiert.
 
Aber jetzt mal von meinen Emotionen als Hundehalter abgesehen: Sinn macht das schon. Potentielle Gefahrenquelle sichern. Wenn nicht, dann Schuld. Wäre doch auch so wenn von meinem Gartenzaun ein Stück Stacheldraht runterhängt und sich ein Passant verletzt. Ich als Besitzer muss haften.

Dasscdascbei Hunden doofe Situationen gibt, keine Frage. Bei Pferden sicher auch. Ich möchte nicht der Besitzer der Schafherde gewesen sein die damals das Zugunglück verursacht haben. Aber dafür ist man dann auch versichert. Insofern macht die Haftpflicht doppelt Sinn. Oft ist man nicht schuld in Moral. Sinn aber im rechtlichen
 
Nicht mal das. Man haftet unabhänig vom Verschulden, ist als auch "rechtlich nicht schuld".
(Der Fall @Spell 2103 liegt anders. Der hat aber auch mit zivilrechtlicher Haftung nichts zu tun.)
 
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