Das kanns doch irgendwie nicht sein. Wenn ich also Schmerzensgeld gut gebrauchen kann, such ich mir einen Hund und stolper einmal absichtlich drüber oder wie jetzt?
Wenn man sich das ganze nackt, in Paragraphen und Vorschriften durchliest wäre das wirklich eine Möglichkeit.
Hat aber ja glücklicherweise auch Urteile von Richtern gegeben, die vernünftig im Leben stehen, wie bei der Sache mit dem Jogger, die eben zugunsten des Hundehalters, bzw. dessen Versicherung entschieden hat.
Und dann gibt es ja noch die Sache mit dem 9 jährigen, der einen Hund streicheln wollte, obwohl er gewarnt wurde.
Auch da haben die Richter sich auf die Seite des Hundehalters gestellt.