Schreiben an EU

Samantha

15 Jahre Mitglied
Hallo ksgemeinde,
heute habe ich - wie in der Vergangenheit auch - das Schreiben von Fr. Gerlach verwendet um ebenfalls meine Beschwerde an die EU einzureichen. Ich hoffe auf Unterstützung.


Hallo, Hundefreunde/Tierschützer,

im Anhang ein Schreiben an den Europäischen Bürgerbeauftragen, der unsere
Beschwerde nicht bearbeiten kann/will.

Wir hoffen sehr, dass hier Unterstützung mit wenigen Worten, aber von vielen
kommt.

Eigentlich reicht es, wenn man erklärt, dass die von Gerlachs der EU-Kommission
bekannt gemachten Sachverhalte zur Ausrottung ausländischer Hunderassen in
Deutschland, gepaart mit Verstößen gegen EU-Recht - z.B. Zucht- und
Importverbot, evtl. auch Verstoß gegen EU-Tierschutzrichtlinien - ihre
Richtigkeit haben und man sich der Beschwerde anschließt, weil man nicht
nachvollziehen kann, dass die EU-Kommission lediglich "die Akte schließen" will.

Ursprünglich war es Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die deutschen
Politiker, jetzt beschweren wir uns über die Entscheidung der EU-Kommission
sowohl bei Präsideten Prodi als auch beim Europäischen Bürgerbeauftragten.

Offenbar ist man trotz Informationen über bald drei Jahre und mehreren dort
eingereichten Petitionen nicht tätig geworden, nicht einmal im Hinblick auf die
EU-Verstöße.

E-Mail-Adresse dieses Bürgerbeauftragten lautet:

[email protected]

Danke für Hilfe für die Hunde und evtl. Kopie an uns.

Für die immer unschuldigen Tiere

Martina Gerlach




Martina und Jürgen Gerlach Wald-Michelbach, 23. März 2003
Hauptstraße 87 a Telefon 06207/920426
69483 Wald-Michelbach Telefax 06207/920427





Telefax 0033 388 179062

Europäischer Bürgerbeauftragter
1 aenue du Président Robert Schumann
B.P. 403

F-67001 Strasbourg Cedex





Beschwerde Nr. 0429-2003-ADB vom 27.2.2003


Sehr geehrter Herr Södermannn,

mit Schreiben vom 19.3.2003 teilen Sie uns mit, dass Sie unsere Beschwerde 0429-203-ADB nicht bearbeiten können, weil Sie den Gegenstand unserer Beschwerde nicht erkennen können. Dies ist nicht nur für uns nicht zu verstehen oder gar nachzuvollziehen.

In Kurzform:

1. Wir, aber auch andere deutsche betroffene Bürger, legten Beschwerde/Petition bei der EU-Kommission ein gegen die seit Juli 2000 von den deutschen Politikern praktizierte schnelle und langsame Ausrottung ausländischer Hunderassen, die man aufgrund völlig frei erfundener Rassenlisten willkürlich als Kampfhunde abstempelt. Hunderttausende verantwortungsvolle Hundehalter und ihre Hunde sind davon betroffen. Die EU-Kommission wurde um Hilfe gebeten. Bisher leider vergeblich.
2. EU-Kommissar Byrne forderte den Nachweis der Gefährlichkeit für diese Hunde von der deutschen Bundesregierung. Nach unserem Wissen wurden bis heute diese geforderten Unterlagen nicht eingereicht.
3. Es wurde ein Bundesgesetz verabschiedet, das sowohl die Grundrechte der Menschen einschränkt, die sich wagen, einen Hund dieser willkürlich als gefährlich abgestempelten Rassen zu halten, als auch eindeutige Verstöße gegen EU-Recht enthält.
4. Seit Monaten teilt einerseits die EU-Kommission mit, dass sie die Akte schließen wird, (s. auch als Beispiele erneut mitgesandte Anlagen), zeitgleich dazu verspricht man Prüfung.
5. Es wurden Beispiele der eindeutigen EU-Rechtsverletzungen gegenüber der EU-Kommission benannt, trotzdem wird man nicht tätig. Man lässt sowohl die deutschen betroffenen EU-Bürger völlig im Stich - schon das dritte Jahr. Man unternimmt offensichtlich nichts gegen die vorsätzlichen Verstöße deutscher Politiker gegen EU-Recht.
6. Es drängt sich auch die Frage auf, ob es Abstimmungen zwischen deutschen und EU-Politikern gegeben hat (auch gerichtet gegen die deutsche Bevölkerung?), um nichts gegen die eindeutigen, vorsätzlichen Verstöße gegen EU-Recht tun zu müssen.
7. Da die bei der EU-Kommission eingereichten Beschwerden - sowohl von anderen Bürgern als auch von uns, leider haben sich nicht die vielen hunderttausende Bürger an die EU-Kommission gewandt, die meisten sind nämlich regelrecht fertig und/oder mundtot gemacht worden - auch im Hinblick auf die Verstöße von EU-Recht offensichtlich unberücksichtigt bleiben sollen, reichten wir sowohl dem Präsidenten der EU-Kommission als auch dem Europäischen Bürgerbeauftragten Beschwerde über diese nicht nachvollziehbare und EU-Verstöße begünstigende Entscheidung der EU-Kommission ein. Die EU-Kommission hätte aufgrund
(...)
2

der vielen und eindeutig aussagekräftigen Informationen tätig werden müssen, mindestens im Hinblick auf die Verletzung von EU-Recht, aber auch in anderer Hinsicht, um diese Ausrottung der Hunde und die Verbrechen gegen die Menschen, die den eigenen Politikern regelrecht ausgeliefert sind, stoppen zu helfen. Aber es geschah offenbar nichts.
8. Dies wird auch deutlich aus der Aussage des Kanzlers Schröder: „Bei Erarbeitung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde hat die Bundesregierung die Zulässigkeit des Vorhabens überprüft und die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht festgestellt. Der Gesetzentwurf wurde ferner im Rahmen des vorgesehenen Verfahrens der Europäischen Kommission notifiziert. Weder diese noch einzelne Mitgliedstaaten haben EU-rechtliche Beanstandungen erhoben.“ - 13.02.2003 (Diese angebliche Vereinbarkeit mit EU-Recht bezweifeln nicht nur wir sehr stark.)

Und dies zu einem Zeitpunkt, wo die EU-Kommission über das ganze Dilemma bereits informiert war, die Verstöße gegen das EU-Recht in verschiedenerlei Hinsicht bekannt waren, der von Kommissar Byrne geforderte Nachweis von den deutschen Politikern nicht erbracht wurde, was offensichtlich auch bei der EU-Kommission Akzeptanz fand.

Wir machen auch auf die erneut beigefügte Information zu den verschiedenen EU-Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der von deutschen Politikern schnell und langsam betriebenen Ausrottungskampagne nochmals aufmerksam.

Parallel dazu zitieren wir Rechtsanwalt Küttner, Düsseldorf, Januar 2003:

„Gleichheitsgrundsatz und Europarecht verletzt“
„Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, dass eine Verordnung in ein Gesetz geändert wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Pressemitteilungen und Urteilen erhebliche Bedenken bezüglich der Verletzung des verfassungsgemäßen Gleichheitsgrundsatzes aufgrund der Nichterfassung des Deutschen Schäferhundes geäußert. Zusätzlich sehen wir einen Verstoß gegen Artikel 28 des EG-Vertrages, da überwiegend Hunderassen aus dem europäischen Ausland von der Gesetzgebung betroffen sind. Diese Argumentation werden wir für die Kläger, deren Hunde im Landeshundegesetz erfasst bleiben, weiter vortragen.“ RA Dr. J. Küttner, Düsseldorf, Januar 2003

Wir sind selbstverständlich der Meinung, dass der berechtigte Beschwerdegrund eindeutig aus den Ihnen eingereichten Unterlagen inklusive Beschwerde an den Präsidenten Prodi hervorgeht, ebenso gegen wen die Beschwerde gerichtet ist: Gegen die EU-Kommission bzw. deren für hunderttausende EU-Bürger nicht nachvollziehbare Entscheidung „die Akte zu schließen“, die zahlenden deutschen EU-Bürger völlig im Stich zu lassen und alle Zehne gerade sein zu lassen im Hinblick auf vorsätzliche Verstöße gegen das EU-Recht.

Selbstverständlich sind bei den unterschiedlichsten Gerichtsbarkeiten in Deutschland Verfahren abgeschlossen oder noch anhängig. Gefälligkeitsurteile, da die Justiz wohl überwiegend fest im Giff der Politiker zu sein scheint, waren anfangs die Regel, sind allerdings auch jetzt noch keine Seltenheit. Inzwischen wurden einige Urteile gefällt, die Hoffnung schöpfen lassen, dass doch noch nicht alle Justizbehörden abhängig sind, Urteile, die eindeutig aussagten, dass die Gefährlichkeit der Hunde eben nicht an ihrer Rasse festgemacht werden kann. Das stört allerdings die deutschen Politiker kaum, denn man wurschtelt gerade so wie seit Juli 2000 weiter, gegen die eigene Bevölkerung, gegen die unschuldigen Hunde, die zu tausenden Opfer wurden, viele davon Todesopfer, man schikaniert und zockt verantwortungsvolle Hundehalter in unverschämtester Weise, z.B. auch mit extrem vervielfachter Steuer für deren Hunde aufgrund Rassezugehörigkeit ab, verstößt weiter vorsätzlich gegen EU-Recht.

Aber damit noch nicht genug, die Ächtung der Menschen mit den willkürlich rassendiskriminierten Hunden geht auch im Ausland weiter, z.B. Frankreich - ebenfalls EU-Partner - versperrt für solche willkürlich rassendiskriminierten Hunde den Transitweg. Ebenfalls eine deutliche Verletzung des EU-Gemeinschaftsrechts, wogegen offensichtlich nichts unternommen wird.

Auch in Bezug auf die vielen hunderten gemordeten Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit stellt sich die Frage, ob durch die deutschen Politiker nicht gegen EU-Tierschutzrichtlinien verstoßen wurde. Tausende von
(...)
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diesen willkürlich rassendiskriminierten Hunden sitzen noch in ihren Gefängnissen ohne eine Chance der Vermittlung, weil die deutschen Politiker in wirklich hinterhältiger Manier fast jede Chance auf Vermittlung dieser Tiere verbaut haben. Dafür taucht dann aber immer wieder die Forderung dieser für dieses tausendfache Leid verantwortlichen Politiker auf, diese Tiere aus Kostengründen töten zu lassen.

Betroffene Hundehalter, die sich gegen diesen Staatsterror - anders lässt sich dies wohl gar nicht mehr bezeichnen - wehren, auch an ihre sog. Volksvertreter wenden, werden auf unterschiedlichste Art schikaniert und fertig gemacht, auch mittels Anzeigen, die mit immensen Aufwand von den Betroffenen widerlegt werden müssen, oder auch unter der Beschuldigung „Volksverhetzung“, fast ohne die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Viele Menschen, auch Bürgerinitaitiven, Vereine reichten Klagen ein, noch mehr Menschen leider nicht, schafften es nicht, sich gegen diesen Terror der deutschen Politiker und ihrer behördlichen Handlanger zu wehren. Hnde wurden vor den Augen der Kinder gemordet oder auf offener Straße oder in Wohnungen zerschossen.

Menschen verloren ihre Grundrechte, ihre Gesundheit, ihre Wohnung und/oder ihre Tiere, aber auch ihr Leben. Hundehalter wurden getötet in Folge dieses vorsätzlich provozierten und praktizierten Hundehasses, den deutsche Politiker unter dem Vorwand angeblichen Schutzes und Sicherheit, die lediglich eine Scheinsicherheit ist, schamlos mittels Lug und Trug praktizieren.

Aber all dies geht eindeutig aus den sowohl der EU-Kommission permanent eingereichten Unterlagen und den Ihnen eingereichten Unterlagen/Schilderungen hervor.

Beschwerdeführende sind Martina und Jürgen Gerlach und jeder, der sich an Sie wendet, um sich dieser Beschwerde anzuschließen oder der bereits - wie auch Ihnen bereits vorliegend - Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht hatte.

Da diese ganze und erschütternde Problematik unzählige Bürger in fast ganz Deutschland betraf und betrifft (ausgenommen ist lediglich das Bundesland Thüringen), ist gegen eine öffentliche Bearbeitung nichts einzu wenden.

Hier noch einige deutliche Worte zum zwangsläufigen Erleben/Empfinden der völlig im Stich gelassenen - oder verratenen? - EU-Bürger: Ganz offensichtlich sind doch die deutschen EU-Bürger nur zum Zahlen gut, sollten sie aber Hilfe benötigen oder sind Verstößen, verursacht von Politikern, entgegenzuwirken, sind den angesprochenen Politikern, hier auf EU-Ebene, die Hände gebunden. Was glauben Sie wohl, wie ernst dann noch die Verantwortlichen der EU genommen werden können? Was glauben Sie wohl, welches Vertrauen man noch in diese horrend bezahlten Volksvertreter auf EU-Ebene haben kann, wenn all dieses Vorgehen gegen Menschen und Tiere, gepaart mit vorsätzlichen EU-Rechtsverstößen ungehindert, eher noch begünstigt möglich sind? Läuft es denn auch zwischen diesen Ebenen nur nach dem „Krähenprinzip“? Haben denn die deutschen Politiker einen Freibrief für alles, auch gegenüber dem EU-Recht?

Wir bitten erneut um Bearbeitung dieser Beschwerde, auch anhand der Ihnen bereits eingereichten, sehr wohl aussagefähigen Unterlagen. Weitere ebenfalls ausführliche Unterlagen liegen der EU-Kommission, gegen die diese Beschwerde gerichtet ist, vor. Aber wir können Ihnen auch noch sehr viel mehr Unterlagen einreichen, falls es nötig sein sollte.

Hochachtungsvoll



Anlagen
S. 1 Schreiben an Herrn Prodi vom 27.2.2003
Schreiben mit Anlage vom 10.11.2002
Bescheid von Europ. Kommission an Gerlachs vom 16.12.2002
Schreiben von Europ. Kommission an Frau Dettling vom 16.12.2002
Schreiben von Europ. Kommission an Frau Dettling vom 13.2.2003
Beispiele der Grundrechtsverletzungen
 
  • 26. April 2024
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Hi Samantha ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wurden die inkriminierten Rassen in der Beschwerde genannt?
Wenn nicht,ist es ein Leichtes sich "doof" zu stellen und den Sinn der Petition als nicht erkennbar zu deklarieren.
 
Einfach alles wurde an Herrn Prodi gesandt, Rasselisten, sämtliche Gutachten usw. usw usw. Der Brief ist ein zum Würgen.
Gruß
K.Klaus
 
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