Schleswig-Holstein, Hundeführerschein soll Pflicht werden

jeder Hund, der einen Menschen oder ein anderes Tier bedroht

na dann macht schon mal die kohle locker im hohen norden.
tolle verbesserung
 
  • 29. April 2024
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Hi kerstin 1 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Außerdem müssen ja wohl Zeugen belegen, dass mein Hund jemanden gefährdet hat.

Das war bislang nicht so, und ich befürchte, das wird in Zukunft auch nicht so sein.
Da reicht es vollkommen aus, dass man selbst behauptet vom Hund angegriffen worden zu sein.
 
jeder Hund, der einen Menschen oder ein anderes Tier bedroht

na dann macht schon mal die kohle locker im hohen norden.
tolle verbesserung

Genau genommen widerspricht die Sache mit dem "Bedrohen" sogar der Natur.
Es gehört einfach zur Kommunikation eines Hundes zu auch mal zu drohen, wenn ihm etwas nicht passt.
Unglücklich finde ich es auch, ob es so hart kommt, wie es klingt - ich weiß es nicht genau.
Bin aber schon sicher, dass es schon jetzt Fälle gibt, wo dem "lieben" Nachbarn etwas nicht passt und er den Hund "seines Rivalen" nutzt, um sich zu rächen.

Und wenn der Amtsschimmel erst mal wiehert, dann hört er auch so schnell nicht auf.
 
Die Kommentare da drunter sind mal wieder der Hammer. Nicht lesen, wenn man schnell sauer wird. ;)
 
Ich finde das Gesetz sehr logisch. Von Hunden darf keine Gefahr ausgehen. Das ist das Wichtigste. Wir brauchen keine Vorfälle. Nur spielt die Rasse keine Rolle dabei. Es gibt total friedliche Bollerköpfchen. Warum muss man die zur Kasse bitten und lebenslangem Maulkorb verdammen. Und jeder hat die verdammte Pflichr, seinen Hund so zu führen, dass es keinen Ärger gibt. Für mich als Kat. 1. Halter ist das total selbstverständlich. Man ist besonders vorsichtig. Und ich bin sicher, gegen Denunzianten kann man sich sehr gut durchsetzten. Da gibt es rechtliche Wege, Widerspruch einzulegen. Gegen Rassenlisten gibt es diese Möglichkeit nicht. Da kann der Hund noch so lieb sein
 


So klingt es schon besser.

Wie ich bereist sagte....das ist bereits so. Und es war klar das die Presse das "Bedrohen" undifferenziert weitergibt. Alles weder Grund zur Sorge, noch eine Veränderung.

nochmal und um die gefahr des topdklatschen einzugehen;)

mir gehts um den absatz berdrohungsverhalten gegen en tier,jetzt läuft faktisch jeder unverträglicher hund gefahr als gefährlicher hund abgestempelt zu werden.
 
Ein unverträglicher Hund der dazu kommt andere Hunde zu bedrohen (was ein wirklich unverträglicher kaum macht, der beisst halt zu ;) ), ist ein gefährlicher Hund. Nicht weil er unverträglich ist, sondern weil sein Halter es scheinbar zulässt das er andere bedroht.
Wenn Du Gassi gehst und der gleiche Hund immer wieder auf Deine zubrettert und sich vor ihnen aufbaut, so das Du aufm Dorf ganze Strassen nicht mehr mit Deinen Hunden betreten kannst, kannst Du das melden.
Auch jetzt schon. Ganz ohne NEUES Gesetz.
 
Wenn das "Bedrohen" in Wirklichkeit "in gefahrdrohender Weise anspringen" heißt, ist es wie Crabat geschrieben hat: das gibt es bereits. Auch auf andere Tiere bezogen.

Hier in B-W heißt der entsprechende Passus der Hundeverordnung:

Des Weiteren werden Hunde als gefährliche Hunde eingestuft, wenn man annehmen kann, dass diese eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren darstellen.

Vor allem wenn Hunde:
- bissig sind
- in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder
- zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen.

Es reicht also nicht, dass ein Hund einen anderen mal anknurrt oder angiftet.
 
Und ich muss mir eingestehen, dass ich nach unserer Hundeverordnung gefährliche Hunde habe. Denn sie neigen zum unkontrollierten Hetzen von Wild.
 
Eben. ;) Aber das will hier scheinbar keiner raffen. :kp:
Über irgendwas muss man sich ja schliesslich aufregen.

EDIT: Hast Du nur, wenn Du es zulässt. :)
 
Ich sehe da auch keine Verschlechterung für irgendjemand :hallo:
Wenn sich jemand durch einen Hund bedroht oder auch nur belästigt fühlt kann er das auch bisher schon melden ... und dann kommt es auf den O-Amt Mitarbeiter an, ob der eine weitere Untersuchung veranlasst oder Auflagen macht.
Nichts neues also ...
Lediglich die Rasseliste fällt weg und Chip und Versicherungspflicht kommt - was ich alles drei als sehr positiv sehe :)
 
Genau, und ihr wisst alle ganz genau wie viele Hunde so aufschlagen und ihren Test machen müssen weil sich jemand bedroht gefühlt hatte.

Ein Fall aus dem Ärmel, Junger Retriver hat in seinem jugendlichen Leichtsinn eine Frau angesprungen, nichts passiert großartig. Hund heute eingestuft mit allen was dazugehört .

Das hetzen von Wild ist eine unschöne Sache und sollte man auch unterbinden, aber deswegen einen Hund als gefährlich ein zu stufen , aber hey was solls wenn die Hundehalter das ganz ok finden .

Ach nee ich motz ja nur und reg mich auf künstlich und hab eigentlich keine Ahnung wie das wirklich so ist.
 
Nochmal...was hat das mit dem neuen Gesetz zu tun? Das ist doch bereits so, wie Du auch grade beschreibst? Ja, manche werden sicher zu Unrecht eingestuft. Andere werden fälschlicherweise NICHT eingestuft, beissen irgendwann richtig und es kommt raus das der Hund seit Jahren behördlich bekannt war und nichts unternommen wurde. ;)
Und ein Hund der Wild hetzt, bzw den Jemand hetzen LÄSST, ist gefährlich. Für Wild.
 
Nur weil was so ist muss man es nicht begrüßen und feiern oder noch schlimmer es für toll empfinden . Die Argumentation das welche nicht eingestuft werden obwohl sie es verdient hätten, kann jetzt nicht dein Ernst sein..so ist keine Diskussion möglich weil vielleicht was noch schlimmer ist.
 
Es geht darum dass man eine Handhabe braucht, wenn Hunde auffällig werden und Menschen sich beschweren und bedroht fühlen.
Was willst Du denen denn sagen? Solange der Hund nicht beisst, machen wir nichts? Wenn sich ein Mensch bedroht fühlt, muss er etwas dagegen unternehmen können.
Ob er sich zurecht bedroht fühlt, wird ja dann geprüft. Da ist es Job der Gutachter zu erkennen wie der Hund tickt. Das die ihren Job nicht immer gut machen, ist bekannt. Aber deswegen kann man anderen Menschen nicht das Recht nehmen sich zu beschweren, wenn sie von Hunden belästigt werden.
 
Ich kenne es bislang überall so, dass Hunde die auffällig werden, als gefährlich eingestuft werden.
Das ist ja nicht neu.
Und sie können jetzt sogar nach zwei Jahren zurück gestuft werden.
Warum muss man sich gleich die schlimmsten Szenarien vorstellen.
In aller Regel einigen sich Hundebesitzer täglich, weil es immer mal zu Zwischenfällen kommt.
Was gar nicht geht ist, völlig unauffällige Hunde nur anhand der Rasse als gefährlich einzustufen.
Darüber sollte sich jeder vernunftbegabte Mensch klar sein.
 
Bis auf die Tatsache, dass die Rasseliste abgeschafft wird und ein eingestufter Hund rehabilitiert werden kann, sowie Versicherungspflicht und Chippflicht eingeführt werden, unterscheidet sich dieses Gesetz nicht vom Alten!
Auch derzeit kann ein Mensch einen Hundehalter anzeigen, wenn er sich von dessen Hund bedroht gefühlt hat, und wenn es nur ein Welpe war, der die Hose dreckig gemacht hat! Auch jetzt kann jeder fröhlich jeden denunzieren.

Trotzdem ist dieses Gesetz, aus den im oberen Abschnitt genannten Fakten, ein echter Fortschritt!

Natürlich hält es weiterhin Denunzianten die Türe offen, aber wie will man das vermeiden? Man muss Hundehaltern einen Riegel vorschieben können, bevor ihnen ihr Tier völlig entgleist! Mir fallen hier wirklich einige Hunde ein, die man hätte vorher sichern können, bevor sie Verletzungen hervorgerufen haben.
So ein worst-case-Fall wie in dem Beispiel von Wiwwelle ist auf unfähige Gutachter zurückzuführen, nicht auf das Gesetz per se.
 
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