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halloorca

15 Jahre Mitglied
Liebe Tierfreunde,
laut Landesverordnung NRW kann ein Halter seinen Kamphund´nur noch zur Aufsicht abgeben wenn auch diese Person einen Sachkundenachweis hat.
Heisst das, wenn z.B. mein Kumpel mal mit dem Hund geht, weil ich selbst krank bin ich mich bei einem Vorfall sofort strafbar mache?
 
  • 17. Mai 2024
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Hi halloorca ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 25 Personen
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Wer mit einem Anlage-1-Hund in NRW spazieren gehen möchte, der muss einen Sachkundenachweis erbracht haben! Und wenn er den Hund ohne Leine und/oder Maulkorb ausführen möchte, muss mit diesem Hund auch den Verhaltens-/Wesenstest absolviert haben!

Und HERZLICH WILLKOMMEN hier in der KSG!!!

MfG Steffy
 

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