Sachkundenachweis für eine andere Person

marijkeloeffler

10 Jahre Mitglied
Hallo,
mein Hirtenhundmix wurde kürzlich als Gefahrhund eingestuft. Die Haltererlaubnis habe ich erhalten und möchte nun gerne diese auch auf weitere Personen ausdehnen, falls ich mal krank bin o. ä. Nun kann ich aber nirgendwo genaue Informationen darüber finden, wie der Sachkundenachweis für eine solche andere Person, die den Hund führen darf, aussehen muss. Reicht hier die theoretische Hundenführerscheinprüfung? Oder gibt es noch andere Mittel, diese Sachkunde nachzuweisen.
Wir wohnen in Schleswig-Holstein.
 
  • 16. Mai 2024
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Hi marijkeloeffler ... hast du hier schon mal geguckt?
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Na dann wird das bestimmt so wie bei uns sein die einen listenhund in S-H halten
Musst du zum OA und bescheid sagen das du der Halter bist und noch jemand aber mit den Hund rausgehen tut...und dann müsst ihr beide einen Sachkundennachweis haben..also müsst ihr beide den hundeführerschein machen...Die andere person bekommt dann auch ne bescheinigung über das er/sie mit einen "gefährlichen" hund raus gehen darf..
 
Hallo Ziska, Danke für die Antwort. Aber meine Frage ist damit immer noch nicht ganz geklärt. Reicht der theoretische Teil des Hundeführerscheins, oder muss die betreffende Person den ganzen Hundeführerschein mit meinem Hund absolvieren? die im Ordnungsamt haben da leider auch keine Ahnung.
Gruß
marijke
 
Nein..da reicht ein ganz normaler sprich der nur der Theoretische teil..

Eine bekannte hat auch diesen Hundeführerschein gemacht Aber nur so,sie hatte keinen "listenhund" oder einen eingestuften "gefährlichen" Hund. Also wenn dein/deine Freund/freundin den Hundeführerschein macht darf sie so gesehen mit JEDEN hund gehen..

Das heist, sie muss net mit deinen hund eine prüfung machen.
 
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