die Überschrift sagt eigentlich schon alles
Ich habe 2001 in Niedersachsen einen Sachkundenachweis zum "Halten gefährlicher Tiere" gemacht. Ist der in NRW anerkannt? "Darf" ich einen Listi dort führen? Oder verfällt der gar?
Danke schon mal für eure Antworten
SaSa22
28. April 2024
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Hi deisterbulli ... hast du hier schon mal geguckt?
Meines Wissens nach musst du die Prüfung in NRW noch einmal ablegen.
Hier steht, dass der Wesenstest aus anderen Bundesländern anerkannt wird, wenn er dem in NRW vergleichbar ist. Für die Sachkunde steht da jedoch nichts dergleichen.
Hab jetzt mal beim Amt in NRW angerufen, leider ist der zuständige Beamte gerade nicht da. Hoffe das ich heute noch einen ans Telefon bekomme, der Ahnung von der Materie hat.
Habe mit dem zuständigen Amtsvet gesprochen und er hat mir das okay gegeben. Sprich ich darf mit meinem Sachkundenachweis aus 2001 mit meinem Patenhund aus dem Tierheim Gassi gehen. Brauche die Prüfung nicht noch mal machen...GsD
Ich habe gerade den DOQ 2.0 Test hinter mich gebracht, weil die Hunde jetzt das erste Mal auf mich laufen.
Die Prüfung war super einfach und ich bin da sogar mit meinem Nervenbündel durchgekommen.
Bleib - einige Meter entfernen - freudiges kommen reicht VÖLLIG.
Wir hätten auch mit Schleppleine...
Ich kenne auch einige, die auf mehr als 5 Hunde kommen, weil sie alte TS Hunde aufnehmen. Und bei Listenhunden höchstens 2. Man kanns auch übertreiben.
Eher nein..
Ich bin ein naturwissenschaftlicher/mathematischer
Totalausfall :rolleyes:.
Formelsammlungen aus den jeweiligen Fächern konnte ich dir fast alle auswendig, da bin ich echt gut drin, runterbeten.
Was mir aber so garnix geholfen hat, weil ich null Peilung hatte welche dieser Dinger ich...
Vielleicht lässt sich die eine oder andere davon auch mit Logik oder Information über die Fakten klären. Reines Auswendiglernen von Antworten, ohne zu wissen, was Sache ist, ist halt im Zweifel zu wenig.