Rheda-Wiedenbrück : Im neuen Jahr wird die Leine wieder etwas länger

merlin

20 Jahre Mitglied
Im neuen Jahr wird die Leine wieder etwas länger

Die neue Hundeverordnung der Stadt erlaubt außerhalb der Bebauung wieder den freien Lauf für Vierbeiner

Rheda-Wiedenbrück. Ab dem 2. Janaur 2001 dürfen Hunde - sofern sie keine so genannten Kampfhunde sind - im Stadtgebiet von Rheda-Wiedenbrück außerhalb geschlossener Bebauung wieder ohne Leine laufen. Nur innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile müssen nach wie vor alle Hunde an die Leine. Auch in den intensiv von Menschen genutzten Erholungsgebieten Flora Westfalica, Stadtholz und Hambusch müssen die Tiere angeleint werden. Darauf weist die Stadtverwaltung jetzt in einer Mitteilung hin.

Durch die Neuregelungen der Landeshundeverordnung war die städtische Hundeverordnung teilweise überholt. Daher beschloss der Stadt vor der Weihnachtspause "die Verordnung der Stadt zu vereinfachen", heißt es dazu in der Pressmitteilung.

Nunmehr schreibt die Regelung nur noch vor, dass Hunde so zu führen sind, dass sie Menschen sowie andere Tiere nicht behindern, gefährden oder verletzen. Ebenso sind Sachbeschädigungen und Verschmutzungen durch Hunde vom Halter zu verhindern.

Außerdem dürfen die Vierbeiner nicht innerhalb der Stadt und den genannten Ausnahmeflächen frei laufen. Von Spiel- und Sportflächen sind die - Blindenführhunde sind hier ausgenommen - fern zu halten.

Durch die neue städtische Verordnung wird nicht die Landeshundeverordnung außer Kraft gesetzt. Daher gilt weiterhin generell ein Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Tiere und für Hunde der Anlagen I und II der Landeshundeverordnung. Wenn die Halter dieser Hunde einen Wesenstest und eine Sachkundeprüfung nachweisen können und damit eine Ausnahmegenehmigung beim Ordnungsamt genehmigt bekommen, können sie ihre Tiere vor den Toren der Stadt ebenfalls laufen lassen.

Mit den beiden Prüfungen können die Besitzer so genannter Kampfhunde auch eine Steuerermäßigung beantragen. In der Ratssitzung war beschlossen worden, die bisherigen Steuersätze beizubehalten. Die Hunde, die die Landeshundeverordnung in der Anlage I nennt (American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napolitano, Mastino Espanol, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog und Tosa Inu) werden jedoch mit dem zehnfachen Steuersatz (840 Mark) belegt.

Eine Ermäßigung kommt nur für die Hundehalter in Frage, die ihre Tiere bereits vor dem 2. Januar 2001 angemeldet und versteuert haben. Das Steueramt geht davon aus, dass viele Hunde noch nicht gemeldet sind.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung werden Polizei und Außendienstmitarbeiter des Fachbereichs öffentliche Sicherheit und Ordnung verstärkt Hundehalter im Stadtgebiet kontrollieren. Wer dann auffällt, muss nicht nur die Steuer in voller Höhe entrichten, sondern auch noch ein Bußgeld zahlen. Anmeldungen zur Steuer sind im Steueramt, Tel.: 96 33 27 möglich.

Fragen zur Hundeverordnung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordnungsamt, Tel.: 96 32 44.
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