Von besonderer Bedeutung ist ... die genaue und umfassende Untersuchung der Ausschlüsse. Hierzu zählen zumeist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen (es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen), die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum sowie dem Kartellrecht oder sonstigen Wettbewerbsrechts, um nur einige Beispiele zu nennen. Der Interessierte muss sich also die Frage stellen, ob der Versicherungsschutz, den er ursprünglich abzuschließen wünschte, nicht eventuell ausgeschlossen ist oder nicht abgeschlossen werden kann.