L
Lanzelot
... wurde gelöscht.
Diesmal wende ich mich an Alle, die sich mit dem Thema in Bayern auskennen.
Meine Freundin hat zwei Listenhunde (Rottweiler, CC). Beide haben den Wesenstest ohne Auflagen bestanden.
Im Herbst möchte sie wegfahren und die Hunde einer erfahrenen Freundin zur Betreuung geben.
Jetzt zu meiner Frage: dürfen Hunde nach bestandenem Wesenstest von einer Fremdperson betreut werden? Muss diese Person besondere Dinge erfüllen?
Meines Wissens nach werden die Hunde dann wie "normale" Hunde behandelt, der Wesenstest ist in Bayern ja nicht personenbezogen.
Vielen Dank schon mal für euere Antworten.
Ich habe ja auch den Wesenstest vor mir. Schwanke noch, ob ich ihn bei Frau Hagerer oder Frau Ostermeier ablegen soll. Habt ihr da auch eine Empfehlung für mich?
Meine Freundin hat zwei Listenhunde (Rottweiler, CC). Beide haben den Wesenstest ohne Auflagen bestanden.
Im Herbst möchte sie wegfahren und die Hunde einer erfahrenen Freundin zur Betreuung geben.
Jetzt zu meiner Frage: dürfen Hunde nach bestandenem Wesenstest von einer Fremdperson betreut werden? Muss diese Person besondere Dinge erfüllen?
Meines Wissens nach werden die Hunde dann wie "normale" Hunde behandelt, der Wesenstest ist in Bayern ja nicht personenbezogen.
Vielen Dank schon mal für euere Antworten.
Ich habe ja auch den Wesenstest vor mir. Schwanke noch, ob ich ihn bei Frau Hagerer oder Frau Ostermeier ablegen soll. Habt ihr da auch eine Empfehlung für mich?