Hallo Beatle,
es gibt auch bei der Hundesteuer keine einheitliche Regelung (auch nicht in Nds.) Die Hundesteuer ist Kommunenabhängig. Das heißt, daß jede Kommune die Höhe der Hundesteuer SELBER bestimmen kann. Frage mal bei Deinem zuständigen Ordnungsamt nach. Aber bedenke stet's: DIE STEUER KANN JEDER ZEIT ERHÖHT WERDEN, WENN'S NICHT SCHON GESCHEHEN IST!!! Also, wenn's ums Geld geht, nehmt einen Hund, der nicht auf der Liste steht.... Das hört sich jetzt zwar nach Verrat der Listenrassen an, aber was soll's, ich werde wohl im nächsten Jahr auch zusehen können, wie ich eine erhöhte Steuer berappen kann. Aber wir schaffen das. Mein Hund muß dann eben mal auf meine Anwesenheit zu Hause verzichten, damit ich nebenher jobben gehen kann...
traurige Grüße
SUNNY73
P.S. Hier die Erklärung:
§ 1
(1) Es ist verboten, nicht gewerblich
1. Hunde der Rassen Bullterrier und Amerikan Staffordshire Terrier,
2. Hunde des Typs Pit Bull Terrier und
3. Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieses Typs
zu halten, zu züchten oder zu vermehren.
>das ist ja wohl klar, oder?
(1) Wer nicht gewerblich einen in der Anlage 1 aufgeführten Hund hält, hat diesen außerhalb einer Privatwohnung oder eines ausbruchsicheren Grundstücks stets mit Maulkorb versehen und angeleint zu führen.
Anlage 1
Dem § 2 Abs. 1 unterfallen
1.Bullmastiff
2. Dobermann,
3. Dogo Argentino
4. Fila Brasileiro
5. Kaukasicher Owtscharka
6. Mastiff
7. Mastin Espanol,
8. Mastino Napoletano,
9. Rottweiler
10. Staffordshire Bullterrier
11. Tosa-Inu und
12 Kreuzungen mit Hunden der Nummern 1 bis 11;
ausgenommen sind Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats und dienstlich geführte Hunde öffentlicher Stellen.
>Welpen bis 6 Monaten brauchen keinen Maulkorb und Leine tragen...
Melanie & Staff-Bull Darius
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