Alles gut, verstehe das auch nicht als Böse! Mir geht es hier VORALLEM um die Ungerechtigkeit. Das nicht Jeder verstehen kann das ich mich nach unzähligen Bildern und Videos verliebt habe akzeptiere ich. Es geht mir darum das es ein Gutachten von einem anerkannten Gutachter ist.
Das ist ja leider seit den Rasselisten "Alltag" versteh das mit dem 2. Gutachter schon, also das das nicht logisch ist, wenn einer ja eben anerkannt ist. Aber wenn der Hund der Rasse phänotypisch entspricht, ist ja eigentlich kein Problem.
Das habe ich gerade gefunden:
Nach einer Absprache der Innenminister der Länder ist jedes Rassegutachten und jeder Wesenstest aus anderen Bundesländern von zugelassenen Gutachtern in allen Bundesländern an zuerkennen.
Aktenzeichen: (319 OWi) 3031PLs 8687/07 (707/07)
Rassegutachten sind von einem zugelassenen Gutachter ( das sind zB. Rasserichter für alle Hunderasse, die vom FCI oder VDH zugelassen sind) zu erstellen und anzuerkennen.
Werde mal Morgen an der Stadt anrufen und hören was es gegeben hat. Falls Sie sagen sollten das es sich um einen Listenhundemischling handelt werde ich den Verein bitten den Hund kommen zu lassen und noch ein Gutachten machen!
Hab schon Magenschmerzen
Werde mal Morgen an der Stadt anrufen und hören was es gegeben hat. Falls Sie sagen sollten das es sich um einen Listenhundemischling handelt werde ich den Verein bitten den Hund kommen zu lassen und noch ein Gutachten machen!
Hab schon Magenschmerzen
Ähm da würde ich aber vorher klären, ob der Hund dann nicht den "Makel" Listenhundmix in seiner Akte hat. Dann darf er vom Verein ja gar nicht nach Deutschland eingeführt werden.
Ähm da würde ich aber vorher klären, ob der Hund dann nicht den "Makel" Listenhundmix in seiner Akte hat. Dann darf er vom Verein ja gar nicht nach Deutschland eingeführt werden.
ich könnte den Verein verstehen, wenn er das nicht macht.
Denn wenn der hessische Gutachter zu dem Ergebnis kommt Listi-Mix, muss der Hund wieder zurück, was unnötigen Stress für ihn bedeutet.
Und darf danach wahrscheinlich definitiv nicht mehr nach D vermittelt werden, auch nicht in das Bundesland des ursprünglichen Gutachters.
Das ist ja leider seit den Rasselisten "Alltag" versteh das mit dem 2. Gutachter schon, also das das nicht logisch ist, wenn einer ja eben anerkannt ist. Aber wenn der Hund der Rasse phänotypisch entspricht, ist ja eigentlich kein Problem.
wie kann denn der Gutachter den Hund beurteilen, wenn der doch noch gar nicht in Deutschland ist? Rein nach einem Foto? Finde ich doch etwas merkwürdig
wie kann denn der Gutachter den Hund beurteilen, wenn der doch noch gar nicht in Deutschland ist? Rein nach einem Foto? Finde ich doch etwas merkwürdig
Ich hatte kürzlich ein ähnliches Problem, weil ich eine Mini Bully Dame aus Berlin aufgenommen habe. Alter 2 Jahre, Schulterhöhe 38 cm, VDH-Stammbaum (mit reichlich Inzest in der Linie).
Fakt ist, dass für alle Fragen zum LHG das jeweilige Veterinäramt des (angestrebten) Wohnortes zuständig...