ohne es richtig zu wissen...
das wird wahrscheinlich Verhandlungssache sein.
Die VDH-Begleithund-Prüfungsordnung sagt meines Wissens bloß, dass behinderte Hundeführer den Hund auf der rechten Seite führen dürfen.
Über behinderte Hunde steht meines Wissens nichts in der BH PO.
Ich befürchte, da ist man, wie bei vielen anderen Sachen, auf die Willkür des Prüfers angewiesen.
Wenn man sich die Funktion des VDH und von dessen Mitgliedsvereinen, wie DVG, überlegt, dann haben weder Züchter noch Gebrauchshundsportler Anlaß, sich um behinderte Hunde Gedanken zu machen.
Einige Züchter lassen behinderte Hunde gleich töten, diverse Gebrauchshundsportler schieben behinderte Hunde gleich ab. Ein behinderter Hund ist halt nicht gebrauchbar und ist deshalb selten bis nie im Gebrauchshundverein zu finden.
Dass ein Hund auch mit Behinderung für den Halter wichtig sein kann und er angepaßte Prüfungen machen möchte, paßt wohl eher nicht ins Weltbild der Entscheidungsträger bei VDH und DVG.
Andreas,
heute etwas gehässig und in 22 Tagen nicht mehr Mitglied im DVG / VDH.