Prozess des Internationalen Gerichtshofes für Tierrechte in Genf

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zum Tiergerichtsprozess heute in Genf - Hier ein Redebeitrag der ca. jetzt gesprochen wird!
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Redebeitrag für den Prozeß vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf am 0.05.2001 (Tierschutzverein für den Kreis Olpe e.V.)

Das leise Sterben der diskriminierten Hunde in Deutschland beginnt

Im Juli 2000 ist etwas in Deutschland endgültig zerbrochen, unwiederbringlich verloren.

Deutschlands Hundehalter und Tierschützer stehen vor einem Scherbenhaufen, erfahren am eigenen Leib, was Diskriminierung bedeutet. Wir blicken im Zorn auf ein Jahr voller Un-glück, Ungerechtigkeit, Kummer und Trauer zurück.

Wir blicken in Verzweiflung in eine Zukunft, die schwärzer nicht sein könnte.

Zu keiner Zeit waren die verantwortlichen Politiker bereit, für die Folgen ihrer Taten gerade zu stehen. Zuerst wollte man die Hunde der diskriminierten Rassen in die Tierheime entsor-gen, wie Müll, und gleichzeitig ihre Vermittlung verbieten.

Viele Tierschutzvereine weigerten sich, die Hunde aufzunehmen solange deren Vermittlung verboten war, um durch die Verweigerung dieser Entsorgungsmöglichkeit Druck gegen die Politik aufzubauen. Darauf folgten die behördlichen Euthanasiepläne einer Dr. Jahn und ande-rer.
Unter großem und anhaltendem Druck merkten die Politiker, dass sie diesen Weg der Mas-sentötungen nicht einschlagen konnten.
Nun haben wir alleine in Nordrhein-Westfalen bereits über 4.500 Hunde diskriminierter Ras-sen in den Tierheimen, bundesweit werden es zehntausende sein.

In den meisten Bundeslän-dern dürfen wir sie theoretisch vermitteln.
Was bedeutet es, einen solchen Hund vermitteln zu wollen?

Nach einheitlicher Einschätzung der deutschen Tierheime sind die Hunde der diskriminierten Rassen zum Großteil freundlich und unproblematisch, bestens geeignet, um sich in eine neue Familie einzufügen.

Aber wer möchte einen solchen Hund?

Nur die wenigsten, denn die Gehirnwäsche der Politiker und der Medien sitzt tief im Bewußt-sein der Deutschen. Jede Lüge über angebliche Beißkraft und Aggressivität ist durch perma-nente Wiederholung im Unterbewußtsein zu Glauben verfestigt worden.

Xenophobie - man fürchtet, was man nicht kennt. Und weil es relativ gesehen nur wenige Exemplare der gelisteten Rassen in Deutschland gibt, sitzt die Angst tief. Obwohl Deutsche Schäferhunde (bzw. deren Halter) für fast alle tödlichen Beißunfälle in Deutschland verant-wortlich sind, so kennt doch jeder eine Vielzahl freundlicher Schäferhunde aus dem eigenen Umfeld, und fürchtet sie deshalb nicht.
Staffordshire Bullterrier, Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier - diese Rassen können die Deutschen aufgrund mangelnder Erfahrung kaum unterscheiden. Hirten-hunde, Molosser würden die meisten auf der Straße nicht erkennen.

Folgerichtig wurde die unbestimmte Angst generalisiert, man fürchtet jetzt nicht nur Rassen, sondern gleich alle größeren Hunde. Auch ein Bernhardiner oder Berner Sennenhund, der nicht auf den Listen steht, ist jetzt in Deutschland schwer vermittelbar.

Es gibt nicht genug Interessenten für die diskriminierten Hunde in den deutschen Tierheimen, und es wird niemals genug geben, selbst wenn Verordnungen und Bundesgesetz morgen fal-len.

Eine Rehabilitation der Hunde ist unmöglich, die Angst und die Vorurteile werden bleiben und weiterhin das gesellschaftliche Klima für alle Hundehalter vergiften. Selbst wenn wir vor den Gerichten siegen - es wird ein Phyrrussieg sein, der angerichtete Schaden läßt sich nicht wieder gut machen.

Einige wenige gibt es, die willens und geeignet sind, einen der diskriminierten Hunde aufzunehmen.

Was kommt auf einen solchen Menschen zu?

Wer einen solchen Hund aufnimmt, verliert einen Teil seiner Grundrechte, darunter das Recht auf die Unverletzlichkeit seiner Wohnung. Sollte er nicht zu den Glücklichen gehören, die ein eigenes Haus besitzen oder deren Vermieter die Haltung eines Listenhundes toleriert, verliert er diese Wohnung auch noch.

Hohe Kosten für Wesenstest, behördliche Anmeldung und "Kampfhunde"steuer entstehen. Ob er jemals den Hund mit in den Urlaub nehmen kann, ist fraglich. Dazu kommt der tägliche Spießrutenlauf mit einem verfemten Hund, die soziale Ächtung durch Mitmenschen, der Ver-lust sozialer Kontakte zu Freunden, Nachbarn und Verwandten.
Täglich hängt das Damoklesschwert behördlicher Willkür über diesem Menschen, denn jede Denunziation kann zu Repressalien und Verlust, sogar Tod seines Hundes führen.

Dies alles für die gesamte Lebenszeit des Hundes, für 10 oder mehr Jahre.

Wieviel kann ein Mensch ertragen?

Menschen sind nicht unbegrenzt belastbar.

Selbst wir, die wir die Hunde dieser Rassen besonders lieben, haben Verständnis für diejeni-gen, die sich diesem massiven täglichen Druck auf Dauer nicht gewachsen fühlen.

Wenn jemand die Zivilcourage und das Rückgrat hat und dies alles auf sich nehmen will, dann beginnt der Krieg gegen die Behörden.
Jedes Bundesland hat andere Regeln und Auflagen, wiederum in jedem Bundesland hat jedes Ordnungsamt andere Maßstäbe und Vorschriften, und zusätzlich muß jede der in den Verord-nungen enthaltenen Verbindlichkeiten einzeln eingefordert werden, da kaum ein Beamter kor-rekt informiert ist.

Es verbessert die Vermittlungschance für die Hunde erheblich, wenn der Wesenstest bereits vor der Vermittlung vorliegt. Das Tierheim muß sich allerdings vorher überlegen, ob es dieses Risiko eingehen will, den bei einem inkompetenten Prüfer, deren es mehr als genug gibt, fal-len die Hunde durch - und dann sind Vermittlung und Leben der Hunde endgültig gefährdet.

Für den neuen Besitzer gilt es eine Vielzahl von behördlichen Auflagen zu erfüllen.

Nur wenige Hunde schaffen es, alle diese Hürden zu nehmen.
Was erwartet nahezu alle Listenhunde in den Tierheimen?
Die Ausstattung der Tierschutzvereine mit personellen, räumlichen, finanziellen Ressourcen ist gering, die Unterstützung durch den Staat tendiert gegen Null.

Kein Tierheim ist auf eine langfristige art- und tierschutzgerechte Unterbringung der Hunde eingerichtet. Aufgrund der mangelnden Lebensqualität und Einsamkeit werden alle diese Hunde früher oder später anfangen, in den Zwingern zu leiden. Bewegungsstereotypien, her-abgesetzter Immunstatus, psychisch bedingte Erkrankungen werden die Folge sein, bis ein Ausmaß des Leidens erreicht ist, dass den Tod zur Erlösung macht.

Wir, die wir diese Hund lieben, werden uns jeden Tag fragen müssen, ob wir noch einen wei-teren Tag Leiden zulassen dürfen, in der Hoffnung, dass heute endlich ein Mensch kommt, der diesen Hund aufnimmt.
Wir, die wir bis zuletzt für diese Hunde gekämpft haben, werden auch zu ihren Henkern wer-den.


"Der Tod ist ein Meister aus Deutschland."
(Paul Celan)


Bis dann
Sylvia & Kira
sasmokin.gif
 
Urteil

des Internationalen Gerichtshofs für Tierrechte

vom 7. Mai 2001

in der Strafsache Rassendiskriminierung und Vernichtung von Hunden in
Deutschland

Aufgrund der Artikel 2 und folgende der Statuten des Internationalen
Gerichtshofes für Tierrechte,

Aufgrund der Anklageschriften und aufgrund der Zulässigkeit der Klage,

In Anbetracht der Vorladung der Beschuldigten durch eingeschriebenen Brief
und unter Anhören beider Parteien dargelegten Sachverhaltes,

fällt der Internationale Gerichtshof für Tierrechte folgendes Urteil

Urteilsspruch
Die Angeklagten Bundeskanzler Gerhard Schröder, Vizekanzler Joseph
Fischer, Bundespräsident Johannes Rau, Bundestagspräsident Wolfgang
Thierse, Bundesinnenminister Otto Schily, Bundesjustizministerin Herta
Däubler-Gmelin, Bundesministerin Renate Künast und 35 weitere
verantwortliche Entscheidungsträger Deutschlands sind vom Gericht für
schuldig befunden worden,

die Rassendiskriminierung von Hunden und die Diskriminierung ihrer Halter
nicht zu bekämpfen, sondern im Gegenteil aktiv zu fördern.


Sie sind schuldig, jahrelang unterlassen zu haben, dem Missbrauch von
Hunden als Kampfwaffe auf Gesetzesstufe Riegel zu schieben – trotz
jahrelangen Warnungen aus Tierschutzkreisen. Durch ihre Nachlässigkeit und
Untätigkeit als Gesetzgeber sind die Angeklagten in höchstem Masse
verantwortlich für die tragischen Unfälle mit einzelnen, von kriminellen
Individuen durch perverse und grausame Erziehungsmethoden zu einem
artwidrigen Verhalten abgerichteten Hunden.


Sie sind schuldig, die Rolle des Hundes als individuelles Wesen und als
Sozialpartner unzähliger Menschen nicht nur zu missachten, sondern
tausende von Hunden durch behördliche Beschlüsse der Verfolgung, den
psychischen und physischen Leiden und der Vernichtung preiszugeben.


Sie sind schuldig, einen Teil der Bevölkerung Deutschlands gezielt und
systematisch durch gesetzliche Bestimmungen und behördliche Meinungsmache
der Massenhysterie, der Denunziation, der gesellschaftlichen Ächtung, der
seelischen Not auszusetzen.


Sie sind schuldig durch massive Erhöhung der Hundesteuer einen Teil der
Bevölkerung Deutschlands empfindlich zu benachteiligen.


Die Bundesbehörden sind vom Gericht für schuldig befunden worden, durch
die Schaffung eines hunde- und hundehalterfeindlichen Bundesgesetzes gegen
die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in
Deutschland zu verstossen.


Sie sind schuldig, ein verfassungswidriges Gesetz zum Schaden weiter
Bevölkerungskreise Deutschlands in Kraft gesetzt zu haben.


Alle Angeklagten sind schuldig, durch eine rassistisch geprägte,
unerbittlich durchgesetzte Anti-Hundepolitik Deutschland vor der
internationalen Gemeinschaft in den Verruf zu bringen, berüchtigte
Verfolgungsmethoden einer unseligen Vergangenheit erneut anzuwenden und
dadurch dem wiedererlangten Ansehen Deutschlands schwer zu schaden.


Sie sind schuldig, durch ihr Verhalten der deutschen und internationalen
Jugend ein Beispiel der Zersetzung gesellschaftlicher Bindungen, der
Rohheit und Gewalttätigkeit vor Augen zu führen.


Sie sind der Absicht schuldig, ihr unheilvolles Gesetz auf andere
EU-Staaten auszudehnen.


Das Gericht beantragt daher die unverzügliche Inkraftsetzung folgender,
von ihm für berechtigt befundenen Anträge der Klägerschaft :

Aufhebung aller bestehenden Landeshundeverordnungen in der BR Deutschland
und Wegfall aller Rassenlisten, Verbot der Tötung von Hunden aufgrund
ihrer Rassenzugehörigkeit. Ersatzlose Aufhebung des neuen Bundesgesetzes
zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001.

Öffentliche Rehabilitierung der in Rassenlisten erfassten Hunde und ihrer
Halter. Jegliche rassenbezogene Diskriminierung (Wesenstests, « Kampfhunde
»steuern, Beförderungsverbote, öffentliche Kennzeichnungspflicht von
Hunden und Haltern und sonstige Auflagen) sind abzuschaffen.
Für die aufgrund der erfolgten Diskriminierung in den Tierheimen
befindlichen Hunde sind Massnahmen zu ergreifen und Mittel bereit zu
stellen, die für diese eine notfalls lebenslange art- und
tierschutzgerechte Unterbringung gewährleisten und die deren
Vermittlungschancen fördern.


Bereits verhaltensauffällig gewordene Hunde sind einem
kynologisch-wissenschaftlich fundiertem Wesenstest durch ein unabhängiges,
gerichtlich bestelltes und vereidigtes Sachverständigengremium zu
unterziehen.


Hundehalter und –züchter sind durch ein Heimtierschutz- und –zuchtgesetz
streng zu überwachen.
Missbrauch von Hunden durch beutemotivierte Ausbildung und/oder Training
für Hundekämpfe sowie Haltungsfehler und Tierquälerei sind nachhaltig zu
ahnden. Für Hunde mit inadäquatem Aggressionsverhalten sind
Resozialisierungsprogramme zu schaffen. Eine schmerzfreie Tötung dieser
Hunde darf nur erfolgen, wenn diese hochgradig gefährlich sind und keines
der Resozialisierungsprogramme erfolgreich war.

Den Antrag der Verteidigung auf Errichtung einer Anwaltsstelle für Hunde,
besonders auch die Ernennung von und Hundeanwälten durch die
Bundesregierung auf Antrag der repräsentativen Hunde- und
Tierschutzorganisationen erachtet das Gericht als sinnvoll, ja als
unumgänglich.

Der Gerichtshof richtet an alle EU-Staaten den Appell, dem verfassungs-
und europarechtswidrigen Beispiel Deutschlands, die Gefährlichkeit von
Hunden aus rassespezifischen Kriterien abzuleiten und festzusetzen, nicht
zu folgen.

Genf, 7. Mai 2001

Urteil geht an :

alle Beklagten

alle Regierungen der EU-Staaten

EU-Kommission

Europaparlament

UNO

Unesco

Europarat

Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gehört, daß beim Prozeß gegen die deutsche Regierung bezgl. der Hundeverordnungen beim Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf auch ein Reporterteam Ihres Senders anwesend war.

Bitte teilen Sie mir doch den genauen Sendetermin Ihres Berichts mit.

Herzlichen Dank

Die Antwort:

From: Heimbach.T@zdf.de
To: XXXX
Sent: Thursday, May 10, 2001 12:51 PM
Subject: AW: Hundeverordnung/Internationaler Gerichtshof: ZDF-Ausstrahlung


Hallo Frau Heidenreich,

Ihre Anfrage hat uns weiterhin beschäftigt und wir sind doch noch fündig geworden. Der Beitrag wurde jedoch am 06.05.2001 aufgezeichnet und soll in unserer Sendung „Frontal21“ ausgestrahlt werden. Zu welchem Termin steht allerdings bis dato leider noch nicht fest.

Wir sind froh Ihnen doch noch eine konkretere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Tanja Heimbach

ZDF, HA Kommunikation



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Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe
 
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