Unterlassungsanspruch gegen Hundegebell? (LG Schweinfurt 1997-02-21 3 S 57/96)
Ein Hundehalter ist nicht verpflichtet, seine Hunde so zu halten, daß sie nur zu bestimmten Zeiten, nicht länger als 10 Minuten am Stück und insgesamt nicht mehr als 30 Minuten am Tag bellen. So entschied das Landgericht Schweinfurt über die Klage eines Nachbarn wegen der Lärmbelästigung. Damit wich das Gericht von einer vorangegangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ab.
Sind nach einer örtlichen Polizeiverordnung Hunde so zu halten, daß niemand durch anhaltendes Bellen oder Heulen mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird, so kann ein Verstoß hiergegen die ordnungsbehördliche Anordnung rechtfertigen, die Hunde in der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens in einem geschlossenen Gebäude zu halten.
Das habe ich beim Suchen im Netz gefunden, vielleicht kannst du damit was anfange, allerdings würde ich dir raten ein sog. Lärmprotokoll zu erstellen d.h. nimm über langere Zeit das Verhalten deiner Hunde auf, es könnte nämlich ein dass das OA ein solches auch von deinen Nachbarn verlangt wenn sie sich beschweren, damit könntest du ihrem dann entgegentreten.