Privates oder behördliches Führungszeugnis?

afc_shorty

10 Jahre Mitglied
Hallo,

wenn ich in Bayern einen Kat. 2 anmelden will, muss ich ja ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Reicht da ein privates oder muss ich ein behördliches beantragen?

LG, Vroni
 
es gibt nur das große und das kleine polizeiliche führungszeugnis aus dem bundeszentralregister!

es genügt in der regel das kleine und kostes zwischen 20 und 30 euro je nach gemeinde.
bei uns in SH kostet es 20euro.

in der regel dauert es bis zu 4 wochen, bis es mit der post da ist.
 
Das mit dem polizeilichen Führungszeugnis ist mir neu :verwirrt:


Auf alle Fälle brauchst du ein Negativzeugniss für den Hund.
Alle wichtigen Hinweise dazu findest du hier
 
Habe letzte Woche bei der Gemeinde angerufen und die meinen, ich brauche ein Führungszeugnis, schlau, wie sie sind, wissen sie aber nicht, welches.
Das normale, private, das man auch seinem Arbeitgeber vorlegen würde, kostet hier 13 Euro und ist im Normalfall innerhalb von 2 Wochen da.

Werde jetzt einfach mal das normale nehmen und hoffen, dass das dann passt.

LG, Vroni

P.S.: Von einem Negativzeugnis haben die hier auch noch nie was gehört, werde den Hund jetzt an meinem Zweitwohnsitz melden, da ist zwar die Steuer höher, aber ich muss mich nicht so rumärgern.
 
Also ich brauchte das behördliche. Das wird dir dann auch nicht ausgehändigt, sondern direkt an das Amt geschickt... aber ich wohne auch in NRW...muß demnach für Bayern nicht zutreffen.
 
Soweit mir bekannt ist, braucht man in Bayern kein Polizeiliches Führungszeugniss um einen Kat. 2 Hund anzumelden.
Die Gemeinde muß "nur" ein Negativzeugniss austellen. Um dieses zu erhalten verlangen eigentlich alle gemeinden einen Wesenstest.

Ich habe bei mir auf der Gemeinde kein Führungszeugniss benötigt.
Aber, wenn sich aufg deiner Gemeinde auch alle so gut auskennen wie auf meiner, ist es kein Wunder, adß du solche Aussagen bekommst.:D

Servus aus Oberbayern.

Michel und sein Clan:hallo:
 
Wenn ich das so les, vermute ich eher das die da was verwechseln

Du brauchst auf alle Fälle ein Negativzeugniss auch wenn deine Gemeinde das nicht kennen mag. Da sie ein Führungszeugniss von dir verlangen, glaub ich mal das hier der Zuständige sich mit den Begrifflichkeiten nicht so auskennt und er eigentlich das Negativzeugniss anstatt Führungszeugniss meint.

Ist dein Zweitwohnsitz auch in Bayern ?
 
Habe jetzt mal eines beantragt, wenn sie es dann nicht brauchen, sollen sie es sich einrahmen und an die Wand hängen; mir doch egal.

@Xana
Ja, mein Zweitwohnsitz (Freising) ist auch in Bayern
Mein Erstwohnsitz ist ein kleines Kaff in der niederbayerischen Provinz; aber da die sich hier so aufführen, melde ich den Wohnsitz um und den Hund in Freising an.

LG, Vroni
 
Habe letzte Woche bei der Gemeinde angerufen und die meinen, ich brauche ein Führungszeugnis, schlau, wie sie sind, wissen sie aber nicht, welches.
Das normale, private, das man auch seinem Arbeitgeber vorlegen würde, kostet hier 13 Euro und ist im Normalfall innerhalb von 2 Wochen da.

Werde jetzt einfach mal das normale nehmen und hoffen, dass das dann passt.

LG, Vroni

P.S.: Von einem Negativzeugnis haben die hier auch noch nie was gehört, werde den Hund jetzt an meinem Zweitwohnsitz melden, da ist zwar die Steuer höher, aber ich muss mich nicht so rumärgern.
Hey Vroni,

wir holen ja morgen unseren Dicken ab, aber bei uns braucht man kein Führungszeugnis. Ist aber wohl von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich... wie alles in Bayern... :rolleyes: Aber das müssen doch die bei euch in der Gemeinde wissen, was sie wollen... Meine Herren...
 
Ja also wie gesagt. Ich kann zwar nur von meiner Stadt hier reden, aber die wollen folgendes von mir:
ein Rassegutachten, und ich muss persönlich beim Ordungsamt vorstellig werden und dort das Gutachten einreichen, dann bekomm ich mein Negativzeugnis, die schicken dann das Negativzeugnis weiter an die Steuerstelle und dann wird Jack von der Kampfhundesteuer befreit... Dort wird dann auch besprochen, wann er den Wesenstest machen muss (wohl zwischen 15-16 Monaten) und bis dahin gilt das so. Erst dann muss ich den (richtigen) Wesenstest, bestanden = endgültiges Negativzeugnis, nicht bestanden = problematisch... Aber das schaffen wir schon...
 
Hallo,

also an meinem Erstwohnsitz ist das alles sogar beamtenabhängig: der nette jüngere (leider auch rangniedrigere) Beamte hätte mir sogar einen alten Staff-Mix aus dem Tierschutz genehmigt, der ältere ranghöhere meint noch immer, er könnte sogar nen Kat. 2-Hund verbieten...

Da mir das Ganze jetzt zu blöd wird, melde ich den Hund in Freising.
Weiß von nem Bekannten, dass er dort Führungszeugnis, Versicherungsnachweis, Rassegutachten und einen bestandenen Wesenstest vorlegen musste.
Können sie alles haben...
Müssen halt nur etwas warten; hole Tequilla nächsten Monat in Hamburg ab, dann darf er sich erst mal ein paar Tage in Ruhe einleben, dann gehts zu Claudia Hagerer, das Rassegutachten erstellen lassen, dann wird die Versicherung beantragt, und dann werde ich so gegen Ende von Woche 2 den Wesenstest machen, ein Negativzeugnis beantragen und ihn anmelden (man muss den Hund ja spätestens 2 Wochen nach Erwerb melden). Kompliziert, kompliziert...

LG, Vroni
 
Machs doch anders... Mach den Rest doch schonmal vorher...
Z.B. Versicherung, kannst schon vorher anmelden... Wenn du sicher weisst, dass du die Genehmigung kriegst, kannst auch schon die Steuer anmelden. Wir haben ihn schon gestern angemeldet und da hieß es, wenn ich beim Ordnungsamt das Rassegutachten einreiche, krieg ich das Negativzeugnis und die leieten das dann automatisch weiter, an die Steuerstelle, sprich: Kampfhundesteuer entfällt... Weiß nicht obs bei dir auch so ist, aber es spart schonmal viel Stress, wenn man vorher alles erledigt hat und dann nur noch das Gutachten braucht und dann beim OA den Hund anmelden kann...
Noch was: Bitte denk dran, dass du, bis du das Negativzeugnis hast, der Hund Leinenpflicht hat!
Vergisst man schnell bei Kat. 2, aber ich wurde von Fr. Hagerer extra nochmal drauf hingewiesen! ;)

Ich sags dir nur, nicht damit du schon den ersten Ärger am Hals hast, bevor er überhaupt angemeldet ist...
Ist übrigens n süßer Fratz! :)
 
Versicherung und Steuer kann ich nicht machen, weil ich die Hunderasse angeben muss; das geht ja ohne Rassegutachten nicht. Und anmelden kann ich ihn auch nur mit bestandenem Wesenstest, sonst gilt er als Kat. 1 und ich bekomm keine Haltegenehmigung.

Das mit der Leinenpflicht ist mir bekannt, habe darüber erst gestern mit Claudia Hagerer gesprochen. ;)
Aber danke für den Hinweis.

LG, Vroni
 
Also bei uns hats der Steuer und der Versicherung gereicht, dass wir "Bullterrier-Mix" angegeben haben, die weitere Rasse die in ihm steckt interessiert nur das Ordnungsamt...also bei uns ist das zumindest so, die Steuer wartet auf den Bericht vom Ordnungsamt, aber zumindest haben die was vorliegen und bei der Agila haben wir Bullterrier angegeben, bei der Haftpflicht ist die Rasse dort scheinbar unerheblich. Aber wir hatten auch schon die Zusage von Frau Hagerer, dass es hauptsächlich ein Bullterrier ist und kein Kat. I drin steckt...
Soviel zu unseren Erfahrungen, aber das ist ja in Bayern von Stadt zu Stadt unterschiedlich!
 
Dass du den Hund nur mit Wesenstest anmelden kannst, finde ich merkwürdig. Du kannst ja so einen Hund auch alten, wenn er keinen Wesenstest hat, sofern er Kat. 2 ist, dann hast du halt Maulkorb- und Leinenpflicht... Aber anmelden kannst du ihn trotzdem...
 
Anmelden ja, aber ohne Negativzeugnis müsste ich mal eben 600 Euro Hundesteuer zahlen; und das ist als Student nun mal nicht drin. Deshalb kann ich ihn erst melden, wenn er den Test bestanden hat.
Ich hab ja leider keine Übergangsfrist, weil mein Hund schon 6 Jahre alt ist; bei eurem Jungspund läuft das ja wieder etwas anders.

LG, Vroni
 
Guten Morgen,

die Gemeinde treibt mich noch in den Wahnsinn...
Habe dort eben noch mal angerufen; jetzt sind sie angeblich nicht mehr zuständig, sondern das Ordnungsamt (hatte ja nur schon bestimmt 5 Mal nachgefragt, ob ich mich ans OA wenden soll, aber nein...).
Eben beim Ordnungsamt angerufen, und was da passiert ist, kann ich euch nicht vorenthalten:
Ich gefragt, was ich alles vorlegen muss, wenn ich einen Kat. 2 Mix halten will.
Herr M.: Lassen Sie's bleiben, dafür bekommen Sie keine Genehmigung
Ich: lesen Sie mal in Ihrem Gesetz nach, bei einem Kat. 2 kann ich die Eigenschaft als Kampfhund mittels Wesenstests widerlegen.
Herr M.: Das ist bei einem Kat. 1!!!!
Ich: Bei einem Kat. 1????? Bei einem Kat. 2!!!!!
Her M.: *blätterblätterpapierraschel* Ja, Sie haben Recht, sie kennen ja das Gesetz besser als ich...
Ich: ...
Herr M.: Warum holen Sie sich denn keinen Pudel?
Ich: Einen Pudel? Was will ich denn mit einem Pudel? Die sind doch hässlich!
Herr M.: Ja, da haben Sie Recht, der gefällt mir auch nicht, außerdem beschützt der einen nicht udn wirkt nicht so abschreckend.
Ich: *augenausdemkopfplopp* ??????
Herr M.: Jedenfalls, wir sind da nicht zuständig, wenden Sie sich bitte an die GEMEINDE.
Ich: Aber die Gemeinde hat mich an Sie verwiesen!
Herr M.: Ja, das machen die immer, aber wir sind trotzdem nicht zuständig.
AAAAARGH!

So, jetzt weiß ich auch nicht mehr weiter (ach ja, bei einem erneuten Anruf bei der Gemeinde wurde ich jetzt auf einen Herrn Zellner verwiesen, der rein gar nichts mit Gemeinde oder Ordnungsamt zu tun hat...).
Langsam glaube ich, die wollen mich ver*rschen...

LG, Vroni
 
Wende dich an oder an , da werden sie geholfen.
 
Vroni wie gesagt, ruf die Claudia Hagerer an, ich kanns nur immer wieder sagen, da kennt die meisten Gemeinden in Umgebung München und kann dir Tips geben wie man vorgeht... Allerdings scheint es bei dir wirklich so zu sein, dass sie auf Biegen und Brechen versuchen dich solang Kirre zu machen, bis du davon absiehst einen Listi zu holen, aber Kat.2 mit WT können sie dir nicht verwehren...

Red mal mit der Claudia...und lass dich nicht verarschen und für blöd verkaufen... Es ist grundsätzlich immer so, dass du beim Ordnungsamt richtig bist... Beim Ordnungsamt musst du deine Papier vorlegen, dann kriegst du das Negativzeugnis und die leiten das dann weiter an die Steuerstelle...Aber was den Genehmigungskram in Bayern angeht, ist das Ordnungsamt definitiv zuständig auch wenn diese Oberpflaumen davon nix wissen...
 
@Staffi_mix
Bist du sicher, daß du in Freising und nicht in Haar den Hund anmelden wolltest?
(Inisder).
Aber warum soll es dir anders ergehen als vielen von uns.
Als das mit den Rottweilern 2002 anfing hat sogar bei mir mal unser Bürgermeister (wohne in einer kleinen Gemeinde) angerufen und mich gefragt, wie das den jetzt so ist.
Als ich dann 2006 unsere neue Hündin angemeldet habe, war die Frage nach einen Listenhund und ich sagte: ja, aber kein VZ1-Mix. Darauf kam dann die Antwort: Na ja, sie kennen sich eh besser aus als wir.

Soviel zu unseren Verwaltungsbehörden.

Das mit dem Ordungsamt stimmt so nicht.
Hunde sind meines Wissens immer Gemeindesache.
Du must ja einen "normalen" Hund auch auf der Gemeinde melden und diese legt auch die Steuern für Hunde fest.
servus
Michel
 
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