Hallo Tessa,
vielen vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das mit den FCI-Papieren war mir bis gerade eben noch gar nicht bekannt, danke für die Info.
Wenn die Elterntiere jedoch welche besitzen (da müsste ich nachfragen), müsste dies als Nachweis doch sicherlich reichen oder?
Wenn ich den Hund als Mischling angebe, habe ich so gesehen ja nicht gelogen, aber ich verstehe selbstverständlich was Du meinst. Und nein, selbst jetzt wo die Kleine erst 3 Monate alt ist, kann man mehr als erahnen, was für eine bullige und kräftige Dame sie mal wird.
Ich bin mir auch darüber im Klaren, dass ich in Zukunft den ein oder anderen Spruch oder Zurückweisung erfahren würde, allein anhand des gestrohmten Fells. Aber es gibt nichts, über das ich mehr stehen würde, als darüber !
Hi.
Ich glaube, Du hast mich falsch verstanden.
Zu den FCI-Papieren: Das bezog sich nur auf den Presa. Ohne FCI-Papiere gilt der Presa als Alano und ist Liste 2 in NRW.
Der AmBulldog ist generell auf Liste 2 in NRW, deswegen ist der Welpe definitiv ein Liste-2-Hund, da AmBulldog-Mix.
Es spielt also gar keine Rolle, ob die Verkäufer für den Presa Papiere haben oder nicht, das ist im Falle dieser Mischung absolut unerheblich.
Zur Angabe des Hundes als Mischling: Es geht hier nicht darum, dass Du vielleicht von Leuten beim Gassigehen blöd angemacht wirst, weil Dein Hund nach "Kampfhund" aussieht (das passiert immer mal bei solchen Hunden), sondern darum, dass jeder Hans und Franz (Nachbarn oder wer auch immer) Dich beim Ordnungsamt anschwärzen kann oder dass Du mal in eine Kontrolle des Ordnungsamtes (die haben Außendienstler und Streifendienste) kommst. Und dann ist die Ka.cke am Dampfen, wenn Du den Hund nur als "Mischling" angemeldet hast.
Denn dann bekommst Du eine amtliche Vorladung zur Phänotypbestimmung und da musst Du den Hund dann beim AmtsVet vorstellen. Und das Argument "Ich hab den aber als Boxermischling gekauft" zieht bei denen so gar nicht.
Der Hund wird dann vom Amtsvet in die Liste gestuft, mit allen Auflagen nach LHundG NRW, ob Dir das dann passt oder nicht. Die falsche Anmeldung kann dann für Dich auch eine Ordnungsstrafe nach sich ziehen.
Und die erhöhte Steuer wird dann auch nachgefordert.
Stuft der AmtsVet den Hund als Liste-1-Mix, dann kann der Hund auch vom Amt beschlagnahmt werden.
Bei Mischlingen dieser Rassen ist es immer sinnvoll, die als das anzugeben, was sie sind, um böse Überraschungen zu vermeiden. Melde ihn als Kat.-2 Hund an, erfülle die Auflagen, zahle die "Kampfhundsteuer" und gut ist.
Wie gesagt, die Tierheime sitzen voll von Hunden, deren Besitzer sich gedacht haben, sie kommen mit solchen "ich meld den als Mischling an"-Maschen durch...
Ach, nochwas: Steueramt und Ordnungsamt kooperieren, es funktioniert also nicht, den Hund beim Ordnungsamt als Liste-2-Hund anzumelden (um im Fall einer Kontrolle auf der sicheren Seite zu sein) und beim Steueramt "nur" als Mischling... (um die hohen Steuern zu umgehen).
Gruß
tessa