Verwaltungsgericht Potsdam beschließt:
Es dürfen keine Hunde mehr eingezogen werden!
Begründung:
die Brandenburger HundeVO hält einer juristischen Überprüfung nicht stand.
Im Ordnungsamt Löwenberg standen einige Hunde-Einziehungen an, da die
Halter ihre Hunde nicht rechtzeitig angemeldet hatten bzw. ein Halter
durch die Sachkundeprüfung gefallen war. Die Hundehalter wandten sich an
das Verwaltungsgericht Potsdam. Dieses wies das Ordnungsamt darauf hin,
daß es im Falle einer Klage verlieren würde, da die Einziehung eines
Hundes einer Enteignung gleich käme. Das aber sei per Verordnung wegen
geringfügiger Gründe nicht möglich.
Benachrichtigen sie bitte alle Freunde und Bekannte in Brandenburg!
Wem der Hund weggenommen wurde, der soll ihn sofort zurückverlangen!
Wem der Hund getötet wurde: Schadenersatzklage anstrengen!
Klagen Sie auch gegen das Haltungsverbot in Mehrfamilienhäusern!
Über Klagemöglichkeiten, Anwälte, bereits bestehende Gruppen, die in
Brandenburg und Berlin Sammelklagen anstrengen und denen man sich
anschließen kann, informiert Sie:
M. Bobka, Tel:
Großer Dank an Su Winter (Autorin von "Kampfhund sucht Schutzengel"), die
sich im o. g. Fall persönlich sehr stark eingesetzt hat und durch Briefe
und Gespräche mit den Behörden und Gerichten dazu beigetragen hat, den
betroffenen Hundehaltern zu helfen.
[Dieser Beitrag wurde von merlin am 13. Oktober 2000 editiert.]
Es dürfen keine Hunde mehr eingezogen werden!
Begründung:
die Brandenburger HundeVO hält einer juristischen Überprüfung nicht stand.
Im Ordnungsamt Löwenberg standen einige Hunde-Einziehungen an, da die
Halter ihre Hunde nicht rechtzeitig angemeldet hatten bzw. ein Halter
durch die Sachkundeprüfung gefallen war. Die Hundehalter wandten sich an
das Verwaltungsgericht Potsdam. Dieses wies das Ordnungsamt darauf hin,
daß es im Falle einer Klage verlieren würde, da die Einziehung eines
Hundes einer Enteignung gleich käme. Das aber sei per Verordnung wegen
geringfügiger Gründe nicht möglich.
Benachrichtigen sie bitte alle Freunde und Bekannte in Brandenburg!
Wem der Hund weggenommen wurde, der soll ihn sofort zurückverlangen!
Wem der Hund getötet wurde: Schadenersatzklage anstrengen!
Klagen Sie auch gegen das Haltungsverbot in Mehrfamilienhäusern!
Über Klagemöglichkeiten, Anwälte, bereits bestehende Gruppen, die in
Brandenburg und Berlin Sammelklagen anstrengen und denen man sich
anschließen kann, informiert Sie:
M. Bobka, Tel:
Großer Dank an Su Winter (Autorin von "Kampfhund sucht Schutzengel"), die
sich im o. g. Fall persönlich sehr stark eingesetzt hat und durch Briefe
und Gespräche mit den Behörden und Gerichten dazu beigetragen hat, den
betroffenen Hundehaltern zu helfen.
[Dieser Beitrag wurde von merlin am 13. Oktober 2000 editiert.]