Da der Artikel schon eine gefällige und vereinfachende Vorverurteilung liefert, wundern mich so einige Kommentare nicht
Dabei ist es doch eigentlich einfach und logisch:
- hat der Polizist fahrlässig gehandelt, so ist er zu verurteilen
- hat der Polizist nicht fahrlässig gehandelt, so ist er nicht zu verurteilen
Was genau passiert ist, das zum Tod der Hunde führte, gibt der Artikel nicht her.
Die Urteilsfindung sollte man also denjenigen überlassen, die a) dazu beauftragt (und hoffentlich auch befähigt) sind und die b) Einsicht in die Faktenlage haben.
R.I.P. ihr Hunde
... und nun: Bühne frei für die Internet-Bühnen-Mob-Veranstaltung ... *Popcornraushol*