Petition: Tierquälerische Hundehaltung in Erfurt

  • 29. April 2024
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Hi guglhupf ... hast du hier schon mal geguckt?
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........und ich frage mich schon lange, warum dieser "Forentroll" hier ungeniert sein Unwesen treiben darf und z.B. procten hier gesperrt wird.............:verwirrt:

(er ist übrigens bei mir auch auf ignor., nur bei den Zitaten lese ich, was er so von sich gibt )
 
zum thema "Veterinäramt" kennen alle Tierschützer lange Geschichten..
und man muß echt einen langen Atem haben bis die was tun...
siehe hier den anderen Thread zu "Vitzeroda"
oder aktuell googlet mal zum "Moskauer Katzentheater" da bescheinigt das Veterinäramt allen protestierenden Tierschützern in einem persönlichen Zurückschreiben "tierschutzgerechte Haltungsbedingungen"..
ich selber kenne zwei animal hoarding Fälle in meiner Zeit....und es hat gedauert und gedauert und gedauert....

wenn niemand anzeigt, kann sich für die Tiere nichts verändern, und wenn alles ok sein sollte, dann wird sich das auch zeigen....

auf jeden Fall werden aktive Tierschützer nicht aufhören, Tierelend zu dokumentieren.....

und ihr wißt ja garnicht wer es war....
ob es unberechtigter Zutritt war...

der letzte Hinweis dem wir nachgegangen sind, kam von der Mitarbeiterin eines Zoogeschäfts....
die hat nicht gefragt ob sie die Mülleimer filmen durfte, in denen die Kleintiere lagen, die die Tierartztkosten nicht wert sind....und das war gut so.
 
Hab den Thread leider aus den Augen verloren, daher erst jetzt:

- ja es handelt sich um einen SV Züchter, 18 Würfe in 9 Jahren (nicht grad ein Massenzüchter, oder?)

Wer von euch war vor Ort und kennt die Situation? Nur so viel, ich bin in Erfurt geboren und kenne den Ort. Das Video ist nicht neu und ob ihr es glaubt oder nicht, auch unter SV Leuten gibt es Tierschützer. Die waren vor Ort und haben sich ein Bild gemacht.

Was sieht man den auf dem Video??? Hunde (wieviele denn genau?), die werde abgemagert noch krank erscheinen. Keine zugekoteten Zwinger, alles erscheint sauber.

Wie gesagt, die Hunde werden täglich von mindesten 2 Leuten versorgt (Nachfrage bei Nachbarn reichen für die Aussage, die sehen nämlich alles ;) ) , werden auf dem örtlichen Hundeplatz ausgebildet (kommen also raus). Sehen die Hunde mißhandelt oder gequält aus? Immerhin ist ein fremder nachts in ihren zwingereingebrochen und filmte mit Taschenlampen umher. Mein Hund hätte da übrigens keifend am Zaun gehangen:

Ist die Hundehaltung für mich richtig? Nein, sicherlich nicht. Würde ich dort einen Hund kaufen? Nein!

Aber mein Gott, ich denke es gibt andere Sachen um die sich die PETA kümmern sollte (angefangen bei sich selbst) . Aber wir wissen ja, das PETA am liebsten jede Zwingerhaltung untersagen möchte, nur kommen sie damit nciht weit.

Wie gesagt, vor Ort ein Bild machen und nicht leichtgläubig jedem zusammengeschnittenem Video glauben, selbst nachdenken und hinterfragen hilft.
 
Tierschutzhundeverordnung

§ 5

Anforderungen an das Halten in Räumen
(1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss bei der Haltung in Räumen, die nach
ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zusätzlich zu beleuchten. In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.
(2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.
(3) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn
1. diese mit einer Schutzhütte nach § 4 Abs. 2 oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend
Schutz vor Luftzug und Kälte bietet, ausgestattet sind und
2. außerhalb der Schutzhütte nach Nummer 1 ein wärmegedämmter Liegebereich zur Verfügung steht.
 
@Pyrrha, ob es unter den Schäferhundzüchtern Tierschützer gibt kann ich niccht sagen, aber wenn es für Euch ausreichend ist das die Hunde nicht unterernährt sind und die Stieze ( anders kann ich das nicht nennen ) sauber - dann kann es mit Tierschutz nicht allzuweit her sein !

Für mich sind diese Punkte kein Gütesiegel und selbst wenn nur 2 Würfe m Jahr....
Welpen die so aufwachsen müssen - na toll :sauer:
 
Das habe ich nicht gesagt, aber wie gesagt, sooo schlimm wie es dargestellt ist, ist es eben nicht...
 
soo schlimm nicht, aber schlimm genug ( mal zwischen den Zeilen lese), Du sagst ja auch das Du Deine Hunde so nicht halten würdest und auch da keinen Welpen kaufen....

Im Grunde sind wir uns einig das soetwas eben nicht geht und ich für mein Teil werde auch keine Ruhe geben bis sich da für die Hunde was tut, zumindest was Licht und Außengehege angeht.:hallo:
 
Das habe ich nicht gesagt, aber wie gesagt, sooo schlimm wie es dargestellt ist, ist es eben nicht...

Nein stimmt,die Hunde leben ein wunderbares Leben. :sauer: Ich glaub es ja nicht.
Warum sind auf der HP von dem Züchter die Hallenbilder nicht zu sehen?Macht sich wohl nicht so gut.Bilder von glücklichen Hunden und Kindern,machen wohl einen besseren Eindruck. :unsicher: Ja ja,der gute SV im noch viel besseren VDH.....
 
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
...
(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger
dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des
Hundes zu befriedigen.

§ 5 Anforderungen an das Halten in Räumen

(1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem
Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss bei der
Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen
dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. Satz 2 gilt
nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringem
Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus
zusätzlich zu beleuchten. In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung
sichergestellt sein.

(2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt
von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den
Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.

(3) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn
1. diese mit einer Schutzhütte nach § 4 Abs. 2 oder einem trockenen Liegeplatz, der
ausreichend Schutz vor Luftzug und Kälte bietet, ausgestattet sind und
2. außerhalb der Schutzhütte nach Nummer 1 ein wärmegedämmter Liegebereich zur
Verfügung steht.

§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung

(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den
Absätzen 2 bis 4 entspricht.

(2) In einem Zwinger muss

1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare
Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der
doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei
Meter sein darf:
Widerristhöhe cm Bodenfläche mindestens qm
bis 50 - 6 m2
über 50 bis 65 - 8 m2
über 65 - 10m2

2. für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit
Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen
Bodenfläche zur Verfügung stehen,
....

(3) ...
Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine
Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist....
Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen
ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie
Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.

§ 8 Fütterung und Pflege

(1) Die Betreuungsperson hat dafür zu sorgen, dass dem Hund in seinem gewöhnlichen
Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung
steht. Sie hat den Hund mit artgemäßem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu
versorgen.
....

Quelle - Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV)
Ausfertigungsdatum: 02.05.2001
 
davon trifft definiiv nicht ein Punk zu welcher eingehalten wird und das seit Jahren:sauer:
 
18 Würfe in 9 Jahren? Naja, das glaube ich nicht! Wer soviele erwachsene Hunde hat, hat auch mehr Würfe! Und nicht alle Würfe müssen dem Verein gemeldet sein. Nur komisch das diese Leute kein Gästebuch auf ihrer Seite haben! Wenn sie denn doch so gute Züchter wären, dann würden sie auch negative Beiträge einfach ignorieren! Auch sehe ich auf dieser HP kein bisschen Herz! Nur Bilder von Hunden, die super stehen müssen! Schlimm finde ich auch immer noch diese runtergezüchteten Hunde! Selbst die Junghunde werden mit Hilfe einer Hand noch tiefer gedrückt, damit man sieht wie toll doch dieser Körperbau schon ist! Abartig finde ich das! :sauer:
 
das veterinäramt ist eindeutig zu langsam, die tiere sehen ja gut ernährt aus, trotzdem sollten sie licht in ihren Boxen haben und vor allen auch Wasser. Und kein mensch sollte so viele HUnde auf so eine Art halten ürfen, die soll sich nen großen Bauernhof kaufen und die Tiere mit mehr Menschenbezug ausbilden.

Wer heutzutage eine Tierpension eröffnen will, dem werden auch zig Vorschriften gemacht ( find ich auch gut) , und da wird kontroliiert aber bei "Altbeständen" wohl eher nicht

ich habe auf jeden fall unterschrieben
 
das veterinäramt ist eindeutig zu langsam, die tiere sehen ja gut ernährt aus, trotzdem sollten sie licht in ihren Boxen haben und vor allen auch Wasser. Und kein mensch sollte so viele HUnde auf so eine Art halten ürfen, die soll sich nen großen Bauernhof kaufen und die Tiere mit mehr Menschenbezug ausbilden.

Wer heutzutage eine Tierpension eröffnen will, dem werden auch zig Vorschriften gemacht ( find ich auch gut) , und da wird kontroliiert aber bei "Altbeständen" wohl eher nicht

ich habe auf jeden fall unterschrieben

Kennst du den jetzigen Stand der Dinge?
 
Naja - von solchen "streng kontrollierten Zuchtstätten" gibts ja noch mehr... :rolleyes:

 
was kann man den jetzt wirklich aktiv dagegen tun ?
immer nur lesen: da passiert das und da das und eigentlich tut doch keiner so richtig was außer motzen,oder seh ich das falsch?
 
Das ist einfach nur widerlich!

Ginolino was willst du tun, wenn das Vetamt nicht reagiert....wenn man vor Ort wäre könnte man vielleicht drängeln, immer wieder anzeigen - evtl. anzeigen wegen illegaler Müllbeseitigung da die toten Tiere ja offensichtlich in einem öffentlich zugänglichen Wald entsorgt werden...aber letztendlich ist man auf das Vetamt bzw. die Behörden angewiesen
 
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