Die Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht
geimpft ist, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem
Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion
mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein, oder
wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.