Tollwutimpfung 2 oder 3 Jahre?

  • 20. April 2024
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Das habe ich auch nirgends behauptet .

Und was daran lustig sein soll, weiß ich schon dreimal nicht. Im Zweifel geht es um das Leben eines Hundes.

Ich habe nun nachgelesen, weil mich das nicht in Ruhe gelassen hat. Fakt sind zweierlei Dinge:

Es reicht die Vermutung zur zwingend anzuordnenten Euthanasie (Seuchenschutz).
Negativbeweis ist nur über lückenlosen Impfschutz oder beprobtes Gehirngewebe möglich. Letzteres bekommt man nur vom toten Hund. Ein Nachweis vom lebenden Tier ist nicht möglich.
Ein Tollwutverdacht muß aber erstmal gegeben sein, und der ist völlig unbegründet, nur, weil ein Hund beißt! :rolleyes:

Auch das habe ich nirgends behauptet. Allerdings wären dieser Sachverhalt und fehlender Impfschutz ausreichend für eine Tötung von Gesetzes wegen .
Doch, hast Du. Und nein, aber man scheint ja mit Dir gegen eine Wand zu reden.
 
Ich schrieb nirgends, dass ein Tollwutverdacht entsteht, weil ein Hund beißt. Melli schrieb, dass es zu Problemen führt, wenn ein Hund beißt und kein lückenloser Impfschutz gegeben ist. Und das KANN in Deutschland genauso ein Problem werden. Kann, nicht muss.
 
Ein Tollwutverdacht muß aber erstmal gegeben sein, und der ist völlig unbegründet, nur, weil ein Hund beißt! :rolleyes:

In Berlin und BB war es zumindest im vergangenem Jahr immer noch so, dass, warum auch immer, auch bei Hunden, die schon immer in DE lebten, davon ausgegangen wurde und die Menschen, die gebissen wurden ins Tropeninstitut zum Impfen mussten.
Weil der Impfschutz jeweils unmittelbar im Nachgang nachgewiesen werden konnte, weiß ich nicht, wie mit den Hunden verfahren worden wäre.
 
Ich schrieb nirgends, dass ein Tollwutverdacht entsteht, weil ein Hund beißt. Melli schrieb, dass es zu Problemen führt, wenn ein Hund beißt und kein lückenloser Impfschutz gegeben ist. Und das KANN in Deutschland genauso ein Problem werden. Kann, nicht muss.
Wenn kein Tollwutverdacht entsteht, besteht auch kein Problem für den Hund!

@matty
Generell muß in D kein Mensch zum impfen, auch in Berlin und Brandenburg nicht! Dies kann ihm vom Arzt nahegelegt werden, aber kein Arzt und kein Richter kann ihn zum Impfen zwingen! Der gebissene entscheidet immer noch selbst darüber. Und sollte er sich für eine Tollwutimpfung entscheiden, weil beim beißenden Hund kein gültiger "Impfschutz" nachgewiesen werden konnte, kommen auf den Halter die Kosten der Impfung zu, mehr nicht. Mit einem Tollwutverdacht des Hundes hat das nichts zu tun!
 
Ich schrieb, wie es abläuft und jemand, der sich evtl. sogar als Nichthundehalter urplötzlich mit Problem an sich selbst oder seinem Kind konfrontiert wird, wird wahrscheinlich erst mal den Vorgaben folgen.
Somit ist eben einfach nicht geklärt oder sogar nachvollziehbar, womit der Verdacht begründet wird.

Ergänzt:
Dass in DE keine Impfpflicht besteht, ist sicher bekannt. Nur wenn diesen Menschen der Verdacht bei einer derartigen Krankheit beschrieben wird, dann wird das in so einer Ausnahmesituation in der Regel hingenommen.
(Letztlich ist die Aussage, sie müssen ins Tropeninstitut zum Impfen auch nicht identisch mit einer Rechtspflicht,)
 
Ich schrieb, wie es abläuft und jemand, der sich evtl. sogar als Nichthundehalter urplötzlich mit Problem an sich selbst oder seinem Kind konfrontiert wird, wird wahrscheinlich erst mal den Vorgaben folgen.
Somit ist eben einfach nicht geklärt oder sogar nachvollziehbar, womit der Verdacht begründet wird.
Nochmal: Es entsteht KEIN Tollwutverdacht, nur weil ein Hund gebissen hat. Egal, ob der geimpft ist oder nicht, und egal, ob der Arzt dem Patienten zum Impfen rät! Das heißt, ein Verdacht (auf Tollwut) ist damit nicht begründet. Es handelt sich lediglich um das normale Prozedere nach Beißunfällen, genau wie mit der Tetanusimpfung, die man als mündiger Bürger natürlich auch ablehnen kann. Und ich persönlich kenne genug Leute, die eben nicht diesen Vorgaben folgten.

Ergänzt:
Dass in DE keine Impfpflicht besteht, ist sicher bekannt. Nur wenn diesen Menschen der Verdacht bei einer derartigen Krankheit beschrieben wird, dann wird das in so einer Ausnahmesituation in der Regel hingenommen.
(Letztlich ist die Aussage, sie müssen ins Tropeninstitut zum Impfen auch nicht identisch mit einer Rechtspflicht,)
Dann sollte man aber aus "müssen" "sollten" machen. ;)
 
Noch mal, weil hier immerzu das Selbe gepostet wird. Ich denke nicht nur ich weiß das und ich habe auch nichts anderes gepostet.
Darauf, wie Formulierungen gegenüber Patienten in den Notaufnahmen ausfallen. habe ich leider keinen Einfluss.
 
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