+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++
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Hundegesetz kommt nur in Mini-Version
Mikrochips sollen laut neuem Tierhaltegesetz verpflichtend in alle
Hunde implantiert werden. Rasseverbot und Hundeführerschein kommen
nicht, dafür Halteverbote für Gewalttäter.
WIEN (bau). Als großer Wurf zum Schutz der Bevölkerung wurde es im
Februar gepriesen und zur Begutachtung ausgeschickt. Jetzt dürfte das
"Hundegesetz" maximal in einer Mini-Version kommen. Das Verbot
gewisser, als Kampfhunde bekannter Rassen, genauso wie der
Hundeführerschein, dürfte, obwohl im aktuellen Gesetzesvorschlag noch
enthalten, nun doch nicht kommen. Die Beißkorbpflicht ab einer Hunde-
Größe von 30 Zentimetern kommt laut Büro des zuständigen
Umweltstadtrats Fritz Svihalek (SP) ebenfalls "sicher nicht". Fix ist
laut Magistrat nur, daß verurteilte Gewalttäter in Zukunft nicht mehr
alle Hunderassen beliebig halten dürfen.
Was auch fix kommen dürfte, ist das verpflichtende Kennzeichnen von
Hunden mit implantierten Mikrochips, das sogenannte "chippen". Dem
Hund wird dabei mit einer Art Spritze ein Chip in den Hals
implantiert. Darauf soll gespeichert werden, wem der Hund gehört,
sowie einige Daten zur Krankengeschichte. Dadurch sind ausgesetzte
Hunde identifizierbar, der Halter kann für eventuelle Schäden, die der
Hund anrichtet, zur Verantwortung gezogen werden. Der Chip muß von
einem Tierarzt implantiert werden.
Chip statt Hundemarke
Welpen sollen bis zum dritten Monat noch beim Züchter gechipt werden.
Die Halter aller älteren Hunde müssen innerhalb eines Jahres ihre
Hunde nachchipen lassen. Das kostet etwa 600 Schilling (43,6 Euro). In
einigen Jahren, so der Plan der Stadt, könnte der Chip auch die
Hundemarke ersetzen. Wann die Gesetzesänderung in Kraft tritt, ist
indes noch unklar.
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Hundegesetz kommt nur in Mini-Version
Mikrochips sollen laut neuem Tierhaltegesetz verpflichtend in alle
Hunde implantiert werden. Rasseverbot und Hundeführerschein kommen
nicht, dafür Halteverbote für Gewalttäter.
WIEN (bau). Als großer Wurf zum Schutz der Bevölkerung wurde es im
Februar gepriesen und zur Begutachtung ausgeschickt. Jetzt dürfte das
"Hundegesetz" maximal in einer Mini-Version kommen. Das Verbot
gewisser, als Kampfhunde bekannter Rassen, genauso wie der
Hundeführerschein, dürfte, obwohl im aktuellen Gesetzesvorschlag noch
enthalten, nun doch nicht kommen. Die Beißkorbpflicht ab einer Hunde-
Größe von 30 Zentimetern kommt laut Büro des zuständigen
Umweltstadtrats Fritz Svihalek (SP) ebenfalls "sicher nicht". Fix ist
laut Magistrat nur, daß verurteilte Gewalttäter in Zukunft nicht mehr
alle Hunderassen beliebig halten dürfen.
Was auch fix kommen dürfte, ist das verpflichtende Kennzeichnen von
Hunden mit implantierten Mikrochips, das sogenannte "chippen". Dem
Hund wird dabei mit einer Art Spritze ein Chip in den Hals
implantiert. Darauf soll gespeichert werden, wem der Hund gehört,
sowie einige Daten zur Krankengeschichte. Dadurch sind ausgesetzte
Hunde identifizierbar, der Halter kann für eventuelle Schäden, die der
Hund anrichtet, zur Verantwortung gezogen werden. Der Chip muß von
einem Tierarzt implantiert werden.
Chip statt Hundemarke
Welpen sollen bis zum dritten Monat noch beim Züchter gechipt werden.
Die Halter aller älteren Hunde müssen innerhalb eines Jahres ihre
Hunde nachchipen lassen. Das kostet etwa 600 Schilling (43,6 Euro). In
einigen Jahren, so der Plan der Stadt, könnte der Chip auch die
Hundemarke ersetzen. Wann die Gesetzesänderung in Kraft tritt, ist
indes noch unklar.
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