NRW : Anerkennung von Verhaltensprüfungen

merlin

20 Jahre Mitglied
Hallöchen !
Auf folgenden Seiten findet Ihr die

Umsetzung der Landeshundeverordnung NRW
(LHV NRW);

Anerkennung von Verhaltensprüfungen gemäß Nr, 6,4,4 der Verwaltungsvorschriften zur LHV NRW

oder :

Schöne Grüße




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merlin
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  • 20. April 2024
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Hallöchen !
Hier noch ein Beitrag von Animal Health Online dazu :
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NRW: Verhaltensprüfungen für 15 Rassen behördlich anerkannt (18.11.2000)

(aho) Die Verhaltensprüfungen von zehn Hundezuchtvereinen, die insgesamt
15 der in der Anlage 2 der Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalens
genannten Hunderassen betreuen, sind jetzt vom Umweltministerium NRW
behördlich anerkannt worden. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Vorlage
der Bescheinigung über die erfolgreich bestandene Prüfung bei diesen
Zuchtvereinen für die Städte und Kommunen die Grundlage bildet, noch
schneller und unbürokratischer über Ausnahmen vom Maulkorbgebot entscheiden
zu können.

"Wir wollen die seriöse Vereins- und Verbandsarbeit stärken und setzen
dabei auch auf die Multiplikatorenwirkung," erklärte Umweltministerin
Bärbel Höhn. "In diesen Hundezuchtvereinen ist viel Fachwissen über ihre
Hunde vorhanden, das durch die Durchführung dieser Verhaltensprüfungen an
die Hundehalterinnen und Halter weitergegeben wird. Auch mit den anderen
Hundezuchtvereinen sind wir weiter im Gespräch über die eventuelle
Anerkennung von Verhaltensprüfungen."

Die behördliche Anerkennung der Verhaltensprüfungen von zehn Zuchtvereinen
gilt für die nachfolgend aufgeführten Rassen: Bullmastiff; Kaukasischer
Owtscharka; Mittelasiatischer Owtscharka; Südrussischer Owtscharka;
Komondor; Kraski Ovcar; Kuvacz; Maremmaner Hirtenhund; Mastiff; Mastin
de los Pireneos; Polski Owczarek Podhalanski; Pyrenäenberghund;
Rottweiler; Sarplaninac; Slovensky Cuvac. Bereits früher waren die
Verhaltensprüfungen der Zuchtvereine für Berger de Brie (Briard) und für
Berger de Beauce (Beauceron) behördlich anerkannt worden. Damit sind zur
Zeit Verhaltensprüfungen für 17 von insgesamt 29 der in der Anlage 2 der
Landeshundeverordnung NRW genannten Hunderassen behördlich anerkannt.
Diese Anerkennung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit einem unabhängigen
Sachverständigengremium nach strengen Beurteilungsmaßstäben. Nur die
Prüfungsordnungen sind amtlich anerkannt worden, die das Schutzanliegen
der Landeshundeverordnung uneingeschränkt erfüllen. Zusätzlich wurde vom
Umweltministerium die Begleithundeprüfung und der Teamtest des Verbandes
für das Deutsche Hundewesen als vorläufige Grundlage für eine Befreiung von
Leinen- und Maulkorbgebot anerkannt. Die erfolgreiche Teilnahme an einer
anerkannten Verhaltensprüfung gilt zugleich als Sachkundenachweis für den
Halter. Für die 13 Hunderassen der Anlage 1 gilt weiterhin, dass die
entsprechenden Verhaltensprüfungen allein vom Amtstierarzt abgenommen werden
können.

Wer einen Hund der oben genannten 17 Hunderassen besitzt und bisher noch
keine Verhaltensprüfung mit ihm gemacht hat, sollte sich an den
entsprechenden Hundezuchtverein wenden. Dort kann man erfahren, wann und
wo der Hund eine solche Prüfung ablegen kann. Die Adressen der
Hundezuchtvereine sind im Internet des Umweltministeriums NRW [1]
nachzulesen oder bei den Kommunen zu erfragen.

Links
[1]
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