NRW : Anerkennung von Verhaltensprüfungen

merlin

20 Jahre Mitglied
Hallöchen !

Auf folgenden Seiten findet Ihr die

Umsetzung der Landeshundeverordnung NRW
(LHV NRW);

Anerkennung von Verhaltensprüfungen gemäß Nr, 6,4,4 der Verwaltungsvorschriften zur LHV NRW


oder :


Schöne Grüße


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merlin
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  • 28. April 2024
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Hi merlin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallöchen !

Hier noch ein Beitrag von Animal Health Online dazu :
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NRW: Verhaltensprüfungen für 15 Rassen behördlich anerkannt (18.11.2000)

(aho) Die Verhaltensprüfungen von zehn Hundezuchtvereinen, die insgesamt
15 der in der Anlage 2 der Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalens
genannten Hunderassen betreuen, sind jetzt vom Umweltministerium NRW
behördlich anerkannt worden. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Vorlage
der Bescheinigung über die erfolgreich bestandene Prüfung bei diesen
Zuchtvereinen für die Städte und Kommunen die Grundlage bildet, noch
schneller und unbürokratischer über Ausnahmen vom Maulkorbgebot entscheiden
zu können.

"Wir wollen die seriöse Vereins- und Verbandsarbeit stärken und setzen
dabei auch auf die Multiplikatorenwirkung," erklärte Umweltministerin
Bärbel Höhn. "In diesen Hundezuchtvereinen ist viel Fachwissen über ihre
Hunde vorhanden, das durch die Durchführung dieser Verhaltensprüfungen an
die Hundehalterinnen und Halter weitergegeben wird. Auch mit den anderen
Hundezuchtvereinen sind wir weiter im Gespräch über die eventuelle
Anerkennung von Verhaltensprüfungen."

Die behördliche Anerkennung der Verhaltensprüfungen von zehn Zuchtvereinen
gilt für die nachfolgend aufgeführten Rassen: Bullmastiff; Kaukasischer
Owtscharka; Mittelasiatischer Owtscharka; Südrussischer Owtscharka;
Komondor; Kraski Ovcar; Kuvacz; Maremmaner Hirtenhund; Mastiff; Mastin
de los Pireneos; Polski Owczarek Podhalanski; Pyrenäenberghund;
Rottweiler; Sarplaninac; Slovensky Cuvac. Bereits früher waren die
Verhaltensprüfungen der Zuchtvereine für Berger de Brie (Briard) und für
Berger de Beauce (Beauceron) behördlich anerkannt worden. Damit sind zur
Zeit Verhaltensprüfungen für 17 von insgesamt 29 der in der Anlage 2 der
Landeshundeverordnung NRW genannten Hunderassen behördlich anerkannt.
Diese Anerkennung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit einem unabhängigen
Sachverständigengremium nach strengen Beurteilungsmaßstäben. Nur die
Prüfungsordnungen sind amtlich anerkannt worden, die das Schutzanliegen
der Landeshundeverordnung uneingeschränkt erfüllen. Zusätzlich wurde vom
Umweltministerium die Begleithundeprüfung und der Teamtest des Verbandes
für das Deutsche Hundewesen als vorläufige Grundlage für eine Befreiung von
Leinen- und Maulkorbgebot anerkannt. Die erfolgreiche Teilnahme an einer
anerkannten Verhaltensprüfung gilt zugleich als Sachkundenachweis für den
Halter. Für die 13 Hunderassen der Anlage 1 gilt weiterhin, dass die
entsprechenden Verhaltensprüfungen allein vom Amtstierarzt abgenommen werden
können.

Wer einen Hund der oben genannten 17 Hunderassen besitzt und bisher noch
keine Verhaltensprüfung mit ihm gemacht hat, sollte sich an den
entsprechenden Hundezuchtverein wenden. Dort kann man erfahren, wann und
wo der Hund eine solche Prüfung ablegen kann. Die Adressen der
Hundezuchtvereine sind im Internet des Umweltministeriums NRW [1]
nachzulesen oder bei den Kommunen zu erfragen.

Links
[1]
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hi!

freut mich sehr für liste 2 hunde, aber was ist mit liste 1?

und stimmt es dass die bh bis auf weiteres anerkannt wird?


amstaffnrw
 
Hi AmStaff !

Für die Anlage 1 Hunde bleibt alles wie es ist.

......Für die 13 Hunderassen der Anlage 1 gilt weiterhin, dass die entsprechenden Verhaltensprüfungen allein vom Amtstierarzt abgenommen werden können. ....

Die BH ist bis auf weiteres anerkannt, aber wie gesagt nur für Anlage 2 Hunde.

Schöne Grüße


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merlin
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hi merlin!

hm, schade
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seltsam dass man den zuchtverbänden der anlage 1 hunden weniger fachwissen zutraut als den amtstierärzten!!!

gruss amstaffnrw
 
Hi AmStaff !

Wusstest Du nicht, das unsere Hunde alle ein genetisches Problem haben und dadurch potenziell gefährlich sind.
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Da muss man doch davon ausgehen, das die dazugehörigen Zuchtverbände auch ein solches Problem haben, sonst würden sie solche Hunde doch gar nicht erst züchten.
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Jetzt mal im Ernst.
Wunderst Du Dich etwa noch in irgendeiner Weise über diese sinnlose und blödsinnige Verordnung ?

Einer ist immer der 'Bösewicht'.
Und hier sind wir es nun mal.

Es ist so traurig, wie unsere Hunde durch dieses unfachmännische Gerede in den Dreck gezogen werden.

Trotzallem
schöne Grüße
Kopf Hoch
und durch......



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merlin
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hi merlin!

habe neues von der gbf erfahren! die neue einheitliche verordnung soll kräftig ins wanken kommen...

auf das es stimmt!
 
Hi AmStaff !

Ja das ist schon richtig.
Es stehen auch einige Berichte hier unter Kampfhunde und/oder Verordnungen u. Rechtliches.

Aber mach Dir mal keine Hoffnungen unsere Hunde sind nicht davon betroffen.

Ich gehe davon aus, das Du so einen Hund hast, wie Du Dich nennst, oder ?

Also wie immer
Kopf Hoch und ducrh.

Schöne Grüße


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merlin
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hi merlin!

na klar habe ich einen american stafford! und das ich in jedem fall betroffen bin ist mir auch klar, leider
 
Hi merlin!

tja genau habe einen american stafford. und das ich in jedem fall immer zu den betroffenen gehöre ist mir auch klar. trotzdem hoffe ich dass sich noch wes zum positiven ändert!

gruss amstaff
 
Hi AmStaff !

Ich hoffe auch immer das sich noch was ändert, aber egal was auch passiert die Staffis sind die 'Besten'.

Ich schreib Dir mal den Hammer von unserer Stadt:

Am 5.12.2000 wird diskutiert und abgestimmt,
mit Sicherheit dafür, das ab dem 01.01.2001 die KH-Steuer (wird sogar mit Rassen aufgeführt)

für einen KH jährlich auf DM 1392,--
für zwei KH jährlich auf DM 1824,-- je Hund
und bei drei KH jährlich auf DM 2206,-- je Hund
angehoben wird.

Das wären bei drei KH DM6618,-- jährlich an Steuern.

Bald kann mich überhaupt nichts mehr schocken.

Schöne Grüße
und wie immer
Kopf Hoch


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merlin
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Ist ja wirklich interessant, daß für die Liste 1 Hunde die vereinseigenen Verhaltensüberprüfungen offenbar nicht anerkannt werden. Bei der Gesellschaft der Bullterrier-Freunde kann man schon seit Jahren auf freiwilliger Basis eine Verhaltensprüfung ablegen, die von einem VDH-Leistungsrichter abgenommen wird. Diese Verhaltensüberprüfung ist ähnlich der BH, es gibt aber keine Freifolge, dafür aber freies Ablegen.
Merkwürdig.

Beckersmom
 
Hi Mom !

Es muss einen Sündenbock geben, und hier sind es die Hunde der Liste 1 .

Ein trauriger

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merlin
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