Hi Nele66
Dann hat sich folgender Bericht wohl auch erledigt, oder ???
Gruß merlin
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Freitag, 06. April 2001
Kampfhunde vor Gericht - Kippt bald die Verordnung?
Halter aus Mecklenburg-Vorpommern gehen in die Offensive: Verstoß gegen Verfassung -
OVG entscheidet
Von Edgar Offel und Guido Heisner
Die seit Juli vergangenen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern gültige
Hundehalter-Verordnung steht heute auf dem juristischen Prüfstand. Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald muss entscheiden, ob die Verordnung
gegen höheres Recht verstößt und ob Innenminister Gottfried Timm (SPD) sie
überhaupt erlassen durfte. Auslöser für die Verschärfung der
Hundehalter-Richtlinien war die Kampfhund-Attacke auf den sechsjährigen
Volkan im Juni 2000 in Hamburg. Die Regierungen mehrerer Bundesländer hatten
daraufhin ihre Vorschriften zum Halten gefährlicher Hunde überarbeitet.
In Mecklenburg-Vorpommern dürfen seitdem zwölf Hunderassen sowie deren
Kreuzungen und Unterarten nur nach Erteilung einer behördlichen Genehmigung
gehalten oder gezüchtet werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen in
einer Höhe von bis zu 10 000 Mark. "Wir wollen, dass diese Verordnung für
nichtig erklärt wird", sagt Waldemar Reinke. Er ist einer von sechs
Hundehaltern, die im Oktober Klage beim OVG eingereicht haben. Sie alle
sehen in der mit heißer Nadel gestrickten Verordnung einen Verstoß gegen den
Gleichheitsgrundsatz der Verfassung.
Die Verordnung ist für Reinke "reiner politischer Aktionismus". Mit ihr habe
man nach Volkans Tod die "Volksseele" besänftigen wollen. Und er fügt hinzu:
"Wir werden, weil wir bestimmte Rassen halten, wie Verbrecher behandelt."
Die wirklich Schuldigen seien verantwortungslose Schwarzzüchter - diese aber
würden von der Verordnung gar nicht erfasst. Das bloße Abstempeln der Tiere
als Kampfmaschinen will auch Reinkes Frau nicht gelten lassen. Ihre Familie
habe den eigenen Hund - Marke Bullmastiff - angeschafft, weil dessen "extrem
ausgeglichenes Wesen" einen beruhigenden Einfluss auf ihr hyperaktives Kind
gehabt habe, sagt sie.
Ausdrücklich distanzieren sich die sechs Kläger, die sich als
"Hundeliebhaber" bezeichnen, von einer anderen Gruppe von Hundehaltern, die
ebenfalls einen Normenkontrollantrag gestellt haben. Ihr Ziel war es, bis
zum Abschluss der Verhandlung eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die
die Verordnung außer Kraft setzt. Dem hat das OVG aber bereits eine Absage
erteilt. Reinke stützt derweil seine Klage auf mehrere wissenschaftliche
Gutachten, die angeblich nachweisen, dass es keine gefährlichen Rassen von
Natur aus gibt. Gefährlich werde ein Hund erst durch seine Umwelt, gezielte
Aufzucht und falsche Haltung, sagt Reinke.
Wie andere Bundesländer auch, hatte Mecklenburg-Vorpommern die Verordnung
einst mit einer vorbeugenden Gefahrenabwehr begründet. Nach Auffassung der
Kläger hätte aber die konsequente Anwendung der bis dato gültigen Verordnung
gereicht. Auch diese habe gefährliche Hunde gekannt, die Einstufung aber am
Verhalten der Tiere festgemacht. Dies gilt zwar auch für die neue
Verordnung, aber eben nur ergänzend zur Rassenliste.
Der Verwaltungsrechtler Jan Ziekow von der Verwaltungshochschule Speyer hat
im Auftrag des Verbandes für das deutsche Hundewesen (VDH) eine
Stellungnahme erarbeitet. Er vertritt die Auffassung, dass in keinem
Bundesland die Voraussetzungen vorlagen, eine Gefahrenverordnung zu
erlassen.
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