18.12. - Normenkontrollklage in Schleswig-Holstein

SandramitVienna

15 Jahre Mitglied
Am 18.12. Normenkontrollklage in Schleswig-Holstein

Schleswig/SH, 2.12.02

18.12.2002 – 10.00 h

BVerwG 6 CN 1.02 (OVG Schleswig 4 K 8/00)

1. B., 2. M., 3. …, 4. V.-T., 5. G., 6. W., 7. R. – RA´in Oberender, Glückstadt –, 8. B., 9. K., 10. M., 11. L. – RA Kubicki & Partner, Kiel –, 12. R. – RA Hanske & Partner, Hannover – ./. Land Schleswig-Holstein – Prof.Dr. von Mutius, Kiel –

Das Normenkontrollverfahren betrifft die Schleswig-Holsteinische Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundeverordnung). Die Antragsteller halten jeweils einen oder mehrere Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie andere Hunde, die nach der Schleswig-Holsteinischen Gefahrhundeverordnung als gefährlich gelten. Ihr Normenkontrollantrag führte zu einer Feststellung der teilweisen Nichtigkeit der Schleswig-Holsteinischen Gefahrhundeverordnung durch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht; davon betroffen waren Regelungen über die Auflistung bestimmter Hunderassen sowie Kreuzungen solcher Hunde und rassespezifische Merkmale; außerdem Regelungen über Maulkorb- und Anleinzwang. Im Übrigen ist der Antrag ohne Erfolg geblieben. Nach Zulassung durch das Bundesverwaltungsgericht hat daraufhin das Land Schleswig-Holstein als Antragsgegner Revision eingelegt und strebt die Aufhebung des Urteils an.

18.12.2002 – 10.00 h

BVerwG 6 CN 3.01 (OVG Greifswald 4 K 32/00)

BVerwG 6 CN 4.01 (OVG Greifswald 4 K 29/00)

R. – RA Paar & Partner, Schneidewing – ./. Land Mecklenburg-Vorpommern

1. Sch., 2. Sch. – RA Böhm & Partner, Schwerin –, 3. V. – RA´in Oberender, Glückstadt – ./. Land Mecklenburg-Vorpommern

Die Normenkontrollverfahren betreffen die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung) des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsteller sind Züchter von Hunden, die in der sog. Rasseliste der Hundehalterverordnung verzeichnet sind. Ihr Normenkontrollantrag führte zu einer Feststellung der teilweisen Nichtigkeit der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch das Oberverwaltungsgericht. Von der Feststellung der Nichtigkeit betroffen waren Regelungen über die Kennzeichnung gefährlicher Hunde, die Verpflichtung des Halters, eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme nachzuweisen, sowie die Bestimmung, dass die Ablegung der Jägerprüfung einen ausreichenden Nachweis der Sachkunde des Hundehalters darstelle. Im Übrigen ist der Antrag ohne Erfolg geblieben. Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts haben die Antragsteller die – im Urteil zugelassenen – Revisionen eingelegt und streben damit eine weitergehende Nichtigkeit der Hundehalterverordnung an.

<small>[ 03. Dezember 2002, 13:51: Beitrag editiert von: SandramitVienna ]</small>
 
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18.12. meine Liebe.....
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HuH ist dabei ....
 
Original erstellt von Beckersmom:
18.12. meine Liebe.....
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Ist doch mein Reden! *schämrigguck*
Sorry, war wohl die "1-Taste" ausgeleihert.
Ich schwöre, ich habe sie gedrückt
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Gruß Sandra
 
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Dann hoffen wir mal das es gut aus geht für uns
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Ist es eine öffentliche Sitzung?
Wenn ja wo genau?
Sind noch mehr Kampfschmuser da?

Sandra
 
Hallo Sandra!

Lies mal unter "Verordnungen/Rechtliches.....

LG Vera
 
Hallo,
mir fällt gerade ein das ja heute um 10.00 Uhr in Leipzig die Verhandlung ist. hat jemand schon etwas gehört wie das ausgegangen ist.

Gruß
Jeanette
 
Nein, leider noch nicht. Ich konnte ja leider nicht hin, ich vetrau aber auf die RAs. Ich warte auch ungeduldig
 
Hallo Meike,
eben kam in den Nachrichten auf N3, dass das Urteil noch heute Abend verkündet werden soll. Die haben sich aber Zeit gelassen. Außerdem hat er noch etwas vom Pyrrhussieg erzählt für die Antragsteller. Bin leider zu spät gekommen und habe das nicht ganz mit bekommen.

Gruß
Jeanette
 
Juhu, das Gesetzt ist rechtswidrig. Mehr weiß ich nicht. Bekomme immer nur die Hälfte mit.
Gruß
Jeanette
 
Schau mal in den Thread "Bundesverwaltungsgericht 18.12.".

Könnte einer der Mods bitte die beiden Threads zusammenführen.
 
Da ich mich da nicht so intensiv mit befasse wie andere hier habe ich gedacht ich frag mal blöd nach:rolleyes:
Wann der denn wieder ohne maulkorb laufen könnte:rolleyes:

Aber es wird doch so lange dauern bis Herr Buss hier für SH zustimmt oder?
 
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