Normenkontrollklage Mecklenburg-Vorpommern

nele66

15 Jahre Mitglied
Die VO in Meck-Pomm bleibt so bestehen wie sie ist, lediglich einige Punkte müssen überarbeitet werden. So entschied heute das OVG Greifswald. Somit ist der Weg bereitet für weitere Klageabweisungen, denn Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, daß eine endgültige Entscheidung fällte und wird wegbereitend für das restliche Bundesgebiet sein.

traurige Grüße von McPommi-Conny mit Theo und Nele
 
  • 20. Juni 2024
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Hi Nele66

Dann hat sich folgender Bericht wohl auch erledigt, oder ???
Gruß merlin
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Freitag, 06. April 2001

Kampfhunde vor Gericht - Kippt bald die Verordnung?

Halter aus Mecklenburg-Vorpommern gehen in die Offensive: Verstoß gegen Verfassung -
OVG entscheidet

Von Edgar Offel und Guido Heisner

Die seit Juli vergangenen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern gültige
Hundehalter-Verordnung steht heute auf dem juristischen Prüfstand. Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald muss entscheiden, ob die Verordnung
gegen höheres Recht verstößt und ob Innenminister Gottfried Timm (SPD) sie
überhaupt erlassen durfte. Auslöser für die Verschärfung der
Hundehalter-Richtlinien war die Kampfhund-Attacke auf den sechsjährigen
Volkan im Juni 2000 in Hamburg. Die Regierungen mehrerer Bundesländer hatten
daraufhin ihre Vorschriften zum Halten gefährlicher Hunde überarbeitet.

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen seitdem zwölf Hunderassen sowie deren
Kreuzungen und Unterarten nur nach Erteilung einer behördlichen Genehmigung
gehalten oder gezüchtet werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen in
einer Höhe von bis zu 10 000 Mark. "Wir wollen, dass diese Verordnung für
nichtig erklärt wird", sagt Waldemar Reinke. Er ist einer von sechs
Hundehaltern, die im Oktober Klage beim OVG eingereicht haben. Sie alle
sehen in der mit heißer Nadel gestrickten Verordnung einen Verstoß gegen den
Gleichheitsgrundsatz der Verfassung.

Die Verordnung ist für Reinke "reiner politischer Aktionismus". Mit ihr habe
man nach Volkans Tod die "Volksseele" besänftigen wollen. Und er fügt hinzu:
"Wir werden, weil wir bestimmte Rassen halten, wie Verbrecher behandelt."
Die wirklich Schuldigen seien verantwortungslose Schwarzzüchter - diese aber
würden von der Verordnung gar nicht erfasst. Das bloße Abstempeln der Tiere
als Kampfmaschinen will auch Reinkes Frau nicht gelten lassen. Ihre Familie
habe den eigenen Hund - Marke Bullmastiff - angeschafft, weil dessen "extrem
ausgeglichenes Wesen" einen beruhigenden Einfluss auf ihr hyperaktives Kind
gehabt habe, sagt sie.

Ausdrücklich distanzieren sich die sechs Kläger, die sich als
"Hundeliebhaber" bezeichnen, von einer anderen Gruppe von Hundehaltern, die
ebenfalls einen Normenkontrollantrag gestellt haben. Ihr Ziel war es, bis
zum Abschluss der Verhandlung eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die
die Verordnung außer Kraft setzt. Dem hat das OVG aber bereits eine Absage
erteilt. Reinke stützt derweil seine Klage auf mehrere wissenschaftliche
Gutachten, die angeblich nachweisen, dass es keine gefährlichen Rassen von
Natur aus gibt. Gefährlich werde ein Hund erst durch seine Umwelt, gezielte
Aufzucht und falsche Haltung, sagt Reinke.

Wie andere Bundesländer auch, hatte Mecklenburg-Vorpommern die Verordnung
einst mit einer vorbeugenden Gefahrenabwehr begründet. Nach Auffassung der
Kläger hätte aber die konsequente Anwendung der bis dato gültigen Verordnung
gereicht. Auch diese habe gefährliche Hunde gekannt, die Einstufung aber am
Verhalten der Tiere festgemacht. Dies gilt zwar auch für die neue
Verordnung, aber eben nur ergänzend zur Rassenliste.

Der Verwaltungsrechtler Jan Ziekow von der Verwaltungshochschule Speyer hat
im Auftrag des Verbandes für das deutsche Hundewesen (VDH) eine
Stellungnahme erarbeitet. Er vertritt die Auffassung, dass in keinem
Bundesland die Voraussetzungen vorlagen, eine Gefahrenverordnung zu
erlassen.

_______________________________________________________________________
 
Welche Punkte müssen überarbeitet werden und welche Begründung gibt es für das Bestehen der VO? Wann kommt die Veröffentlichung?

Kai
 
Die tun sich extrem schwer mit Veröffentlichungen-dem N3 Nordmagazin war das ganze gerade mal 3 Sätze wert!
Bisher weiß ich nur, daß das berühmte "G", was den Tieren eintätowiert weden sollte wegfällt und daß angeblich die Haftpflicht nicht !!! erforderlich sei-sobald ich mehr weiß, melde ich mich wieder.

Superwütende McPommi-Conny
 
Die Begündung der Klageabweisung besteht darin, daß wir im Einzelfall die Ungefährlichkeit unseres Hundes beweisen können und daß die VO abgedeckt ist durch die Gefahrenabwehr VO Meck-Pomm.
Ich stell gleich mal einen kurzen Bericht dazu rüber.

Conny
 


Samstag, 07. April 2001
Berlin, 10:31 Uhr

Gericht weist Klage von Kampfhund-Haltern ab

Greifswald - Die seit Juli vergangenen Jahres in Mecklenburg-Vorpommerns
geltende Hundehalterverordnung verstoesst grundsaetzlich nicht gegen h
oeheres
Recht. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald am Freitag
entschieden. Die Verordnung sei ordnungsrechtlich gedeckt, da den Haltern di
e
Moeglichkeit eingeraeumt werde, die Ungefaehrlichkeit ihrer Hunde im Einz
elfall
nachzuweisen, begruendete das Gericht. Abgewiesen wurde damit die Klage
mehrerer Halter von als gefaehrlich geltenden Hunden. Sie hatten einen Vers
toss
des in der Verfassung verbrieften Gleichheitsgrundsatzes bemaengelt.
Innenminis-ter Gottfried Timm (SPD) sprach nach der Urteilsverkuendung von
einem "grossen Erfolg fuer die Sicherheit der Buerger".
Die Richter des Vierten Senats erklaerten allerdings drei Punkte der
Verordnung fuer nichtig, darunter die Vorschrift, gefaehrliche Hunde zus
aetzlich
mit dem Grossbuchstaben "G" zu kennzeichnen. Dies diene nicht der
Gefahrenabwehr, hiess es. Ausloeser fuer die Verschaerfung der Richtlini
en war
die Kampfhund-Attacke auf den sechsjaehrigen Volkan im Juni 2000 in Hamburg

gewesen. Mehrere Bundeslaender, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern, hatte
n
daraufhin ihre Vorschriften zum Halten gefaehrlicher Hunde ueberarbeitet.
 
Original aus dem Videotext N3, Tafel 138 (6.4.01)

GREIFSWALD/MV: Hundehalterverordnung
Die Auflagen für zwölf als gefährlich angesehene Rassen in der
Hundehalterverordnung des Landes bleiben weiter bestehen. Das
Oberverwaltungsgericht in Greifswald wies am Freitag eine Klage mehrerer
Hundehalter weitgehend ab. Sie hatten bemängelt, die Rasseliste verstoße
gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Die Verordnung war nach
Kampfhund-Attacken im vorigen Jahr erlassen worden. Sie schreibt unter
anderem Leinenzwang und Maulkorbpflicht vor.

=================================

Hallo an alle,
am 6.4.01 kam durchs Radio Antenne M-V die Nachricht, daß die HundeVO in
M-V
weiterhin bestand haben wird.
Ein niederschmetterndes Resultat. Ein Kläger äußerte, er werde
weitergehen.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
 
Hallo Leut,

man kann das sehen, wie man will. Aber die LHVO in MV ist noch relativ moderat im Gegensatz zu anderen LHVO's.

Aber ich würde auch weitergehen, um feststellen zu lassen, ob der Gleichheitsgrundsatz tatsächlich nicht verletzt wird.

Liebe Grüße

Beckersmom
gitarrenbulli.jpg
 
Wenn Du diese VO moderat findest hast Du sie noch nicht bis ins Detail gelesen-und sicher schon gar nicht die Verwaltungsvorschrift dazu!
Die Folgen der VO bekomme ich gerade zu spüren und zwar in Form eines Kontrollbesuchs von OA und Vet.Amt am Mittwoch. Haltungsbedingungskontrolle nennen sie das! Schauen ob der Zaun hoch genug,die Hunde aggressiv sind, an allen Türen Warnschilder hängen und ich in der Lage bin meine Hunde unter Kontrolle zu halten! Davon wird in der VO nicht geredet,wohl aber in den Verwaltungsvorschriften-d.h. trotz bestandener Sachkunde muß ich die Willkür der Behörden noch überstehen um an meine Haltungserlaubnis zu kommen-wenn denen mein Gesicht nicht gefällt, was dann???
Moderat, ja!?

Conny
 
Meine Mutter ist Richterin am OVG. Gleichheitsgrundsatz hat nur solange Bestand wie das "Allgemeinwohl" und die allgemeine Sicherheit der überwiegenden Bevölkerung nicht gefährdet sind-im Falle einer HVO gilt Allgemeinrecht vor Privatrecht-alles klar???

Conny
 
Hallo Nele,

vielleicht schaust Du Dir mal die VO's von H, RLP, BW, Brandenburg, Niedersachsen, Hamburg usw. usw. an....
vielleicht verstehst Du ja dann, was ich mit moderat meinte ......

Liebe Grüße

Beckersmom
gitarrenbulli.jpg
 
Hundeverordnung: Streit um Rassenliste geht weiter

Kläger ruft das Bundesverwaltungsgericht an
Parchim (dpa) Der juristische Streit im Nordosten um die
Hundehalterverordnung mit Leinen- und Maulkorbzwang für zwölf als
gefährlich eingestufte Hunderassen geht weiter. Einer der
Hundebesitzer und -züchter, deren Klage gegen die Verordnung vom
Oberverwaltungsgericht Greifswald in großen Teilen abgewiesen worden
war, will nun das Bundesverwaltungsgericht in Berlin anrufen. "Die
Hundebesitzer, deren Tiere auf dieser Liste vermerkt sind, werden
kriminalisiert," sagte der Kläger Waldemar Reinke.

Ziel sei es, diese Rassenliste aus der Hundehalterverordnung zu
streichen, sagte Reinke. Dass die Besitzer von Hunden dieser Tiere ein
polizeiliches Führungszeugnis erbringen müssten, stelle sie auf die
gleiche Ebene mit Kriminellen, kritisierte der Veterinäringenieur aus
dem Landkreis Parchim. Auf der Straße würden diese Hundebesitzer
außerdem diskriminiert und angepöbelt. Die Hundehalterverordnung des
Landes schreibt unter anderem Leinenzwang und Maulkorbpflicht für
zwölf Rassen, unter ihnen Pitbull, Staffordshire Terrier sowie
Bullmastiff, vor.

Reinke kritisierte auch die hohen Kosten, die durch den
vorgeschriebenen Wesenstest den Besitzern entstünden. Im Kreis Parchim
koste dieser Test für einen Hund knapp 1000 Mark.

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