Niedersächsisches Hundegesetz beschlossen: Bartels lobt hohes Schutzniveau
Hannover, 11.12.02
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels lobte heute das vom Landtag beschlossene neue "Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden". Damit werde das bereits durch die Gefahrtier-Verordnung erreichte hohe Schutzniveau beibehalten. "Der erste Biss eines Hundes wird nicht abgewartet. Wir wollen vorher handeln", betonte Bartels. Als "dickes Plus" hinzu komme die dadurch erreichte Kompatibilität mit bereits geltendem Bundesrecht ("Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz" sowie "Tierschutz-Hundeverordnung").
Kernpunkte des neuen niedersächsischen Gesetzes: Erlaubnispflicht für Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie des Typs Pit Bull Terrier und für Kreuzungen mit einer dieser Rassen bzw. dieses Typs. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Halterin/der Halter das 18. Lebensjahr vollendet hat und die zum Halten gefährlicher Hunde erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde besitzt. Der Wesenstest ist Pflicht, ebenso der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Hinzu kommt die Anleinpflicht außerhalb ausbruchssicherer Privatgrundstücke. Jeder durch gesteigerte Aggressivität auffallende Hund einer anderen Rasse/eines anderen Typs soll mit denselben Auflagen versehen werden.
Terminhinweis: Am 17. Dezember von 13.00 bis 14.00 Uhr steht Minister Uwe Bartels am Bürgertelefon für Nachfragen zum neuen Hundegesetz zur Verfügung. CallNiedersachsen - Bürgerservice, Tel.: 01803-314 314 (9 Cent/Minute).
Hannover, 11.12.02
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels lobte heute das vom Landtag beschlossene neue "Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden". Damit werde das bereits durch die Gefahrtier-Verordnung erreichte hohe Schutzniveau beibehalten. "Der erste Biss eines Hundes wird nicht abgewartet. Wir wollen vorher handeln", betonte Bartels. Als "dickes Plus" hinzu komme die dadurch erreichte Kompatibilität mit bereits geltendem Bundesrecht ("Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz" sowie "Tierschutz-Hundeverordnung").
Kernpunkte des neuen niedersächsischen Gesetzes: Erlaubnispflicht für Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie des Typs Pit Bull Terrier und für Kreuzungen mit einer dieser Rassen bzw. dieses Typs. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Halterin/der Halter das 18. Lebensjahr vollendet hat und die zum Halten gefährlicher Hunde erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde besitzt. Der Wesenstest ist Pflicht, ebenso der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Hinzu kommt die Anleinpflicht außerhalb ausbruchssicherer Privatgrundstücke. Jeder durch gesteigerte Aggressivität auffallende Hund einer anderen Rasse/eines anderen Typs soll mit denselben Auflagen versehen werden.
Terminhinweis: Am 17. Dezember von 13.00 bis 14.00 Uhr steht Minister Uwe Bartels am Bürgertelefon für Nachfragen zum neuen Hundegesetz zur Verfügung. CallNiedersachsen - Bürgerservice, Tel.: 01803-314 314 (9 Cent/Minute).