Niedersächsisches Hundegesetz beschlossen

Sammie

20 Jahre Mitglied
Niedersächsisches Hundegesetz beschlossen: Bartels lobt hohes Schutzniveau


Hannover, 11.12.02

Landwirtschaftsminister Uwe Bartels lobte heute das vom Landtag beschlossene neue "Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden". Damit werde das bereits durch die Gefahrtier-Verordnung erreichte hohe Schutzniveau beibehalten. "Der erste Biss eines Hundes wird nicht abgewartet. Wir wollen vorher handeln", betonte Bartels. Als "dickes Plus" hinzu komme die dadurch erreichte Kompatibilität mit bereits geltendem Bundesrecht ("Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz" sowie "Tierschutz-Hundeverordnung").

Kernpunkte des neuen niedersächsischen Gesetzes: Erlaubnispflicht für Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie des Typs Pit Bull Terrier und für Kreuzungen mit einer dieser Rassen bzw. dieses Typs. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Halterin/der Halter das 18. Lebensjahr vollendet hat und die zum Halten gefährlicher Hunde erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde besitzt. Der Wesenstest ist Pflicht, ebenso der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Hinzu kommt die Anleinpflicht außerhalb ausbruchssicherer Privatgrundstücke. Jeder durch gesteigerte Aggressivität auffallende Hund einer anderen Rasse/eines anderen Typs soll mit denselben Auflagen versehen werden.

Terminhinweis: Am 17. Dezember von 13.00 bis 14.00 Uhr steht Minister Uwe Bartels am Bürgertelefon für Nachfragen zum neuen Hundegesetz zur Verfügung. CallNiedersachsen - Bürgerservice, Tel.: 01803-314 314 (9 Cent/Minute).
 
  • 26. April 2024
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Hi Sammie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi!

Sagt mal, wer glaubt denn jetzt noch an wenigstens einen Rest Aufrichtigkeit in der Politik? Trotz all den Anhörungen, Einwänden von Experten, endlos vielen Briefen und Mails, Diskussionen mit Abgeordneten, trotz all dem heben sie wie denkunfähiges Stimmvieh ihre Hand, wenn der Minister will. Das wirft einen dunklen Schatten auf unserer demokratisches System. Hier wurde (wieder mal!) ein Gesetz aus rein populistischen Gründen beschlossen, gegen den Willen der Betroffenen und gegen sämtliche Expertenratschläge. Bitter.

Micha
 
Hallo,

@Micha: Mittlerweile glaube ich leider, dass die allergrößte Mehrheit der Nichthundehalter und viele Hundehalter, die nicht von den verschiedenen LHV's betroffen werden, mit diesen Massnahmen einverstanden bzw. denen es schlicht und ergreifend egal ist. Und da sich Politiker strikt an Mehrheiten orientieren, kommt so ein Schmuh heraus. ******* Spiel...

Ciao
Jörg
 
Ich glaub ich muß k***** - obwohl es ja absehbar war :(

WIESO dann überhaupt eine Anhörung????

Kennt jemand die Zahlen der Abstimmung? *zuwolfschiel*
 
Eine Anhörung ist gestzliche Pflicht, wenn ein neues Gesetz gewünscht ist.

Nicht Pflicht ist es, den Experten mit der übereinstimmend ablehnenden Meinung zuzuhören.
Nicht Pflicht ist, dem Expertenrat zu folgen.

Ergänzend dazu die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) heute:
Kein Maulkorb mehr für Kampfhunde

Der Landtag hat ein neues Kampfhundegesetz verabschiedet. Die Halter gefährlicher Rassen brauchen danach eine behördliche Erlaubnis, aber der Maulkorbzwang entfällt.

Gegen die Stimmen von CDU und Grünen hat der Landtag am Mittwoch ein neues Hundegesetz beschlossen. Vom 1. März kommenden Jahres an benötigen Halter gefährlicher Hunde eine behördliche Erlaubnis. Das gilt für American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier sowie für Kreuzungen mit einer dieser Rassen. Die Erlaubnis soll nur dann erteilt werden, wenn der Halter volljährig ist. Außerdem muss der Hundebesitzer nachweisen, dass er zuverlässig und sachkundig genug ist, ein derartiges Tier zu halten. Maulkörbe für gefährliche Hunde sind nicht mehr vorgesehen. Die Tiere müssen aber einen Wesenstest absolvieren. Die Halter müssen für ihre „Lieblinge“ eine Haftpflichtversicherung abschließen. Außerdem besteht ein Leinenzwang. Hunde anderer Rassen, die sich aggressiv verhalten, sollen laut Gesetz wie die vier Kampfhunderassen behandelt werden.

Die CDU-Abgeordnete Ilse Hansen kritisierte das Gesetz. Kein Hund werde als Kampfhund geboren, sagte sie in der Debatte. „Hunde werden von Menschen zu Bestien gemacht.“ Für die Grünen bemängelte Hans-Jürgen Klein den hohen Verwaltungsaufwand, den das neue Gesetz mit sich bringe. „Durch das unsinnige Abarbeiten von Rasselisten werden Verwaltungsmitarbeiter gebunden“, sagte Klein. Stattdessen solle man sich lieber um verantwortungslose Züchter, Händler und Halter kümmern.

Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) verteidigte das Kampfhundegesetz. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass bestimmte Rassen besonders aggressiv sind, meinte er. Mit dem neuen Gesetz sei der Schutz der Bevölkerung auf hohem Niveau gewährleistet.

Das Gesetz ersetzt die alte Kampfhundeverordnung, die das Bundesverwaltungsgericht gekippt hatte.

mak

Veröffentlicht 11.12.2002 20:33 Uhr
Zuletzt aktualisiert 11.12.2002 20:38 Uhr


"Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass bestimmte Rassen besonders aggressiv sind, meinte er. Mit dem neuen Gesetz sei der Schutz der Bevölkerung auf hohem Niveau gewährleistet."

Er weiß, dass das nicht stimmt.
Er lügt bewußt.
Er verarscht die Bevölkerung absichtlich.

Bei der über das Hundegesetz. Bislang sind dort meist Hunehasser zu Wort gekommen. das könnten wir ändern ...

Registrierung für das Forum ist umsonst und geht sehr schnell.
 
Wie bereits angekündigt enthält das Gesetz keine eigene Rasseliste, dafür einen Verweis auf das Bundesgesetz. Das ändert für die betroffenen Hunde und deren Halter zunächst nichts an der Situation, vereinfacht jedoch den Klageweg gegen die Rasselisten.

Zum „hohen Schutzniveau“ ist zu sagen dass das Gesetz überhaupt keine vorbeugenden Maßnahmen enthält, weder Hundeführerschein noch Haftpflicht für alle Hunde, weder Qualifizierung noch Kontrolle von Züchtern oder Ausbildern, kein Verbot von Aggressionszucht und –Dressuren. Es handelt sich also um ein reines Placebogesetz. :( :( :(

Der Gesetzestext ist noch nicht veröffentlicht, heute Abend werde ich jedoch die Beschlussvorlage bekommen. Sobald der Gesetzestext veröffentlicht ist steht stelle ich einen Link dazu rein.

Das Abstimmungsergebnis habe ich jetzt nicht erfragt, gehe jedoch davon aus das CDU und Grüne dagegen gestimmt haben, die SPD mit ihrer absoluten Mehrheit geschlossen dafür gestimmt hat. @ Marion

Terminhinweis:

Am 17. Dezember von 13.00 bis 14.00 Uhr steht Minister Uwe Bartels am Bürgertelefon für Nachfragen zum neuen Hundegesetz zur Verfügung. CallNiedersachsen - Bürgerservice, Tel.: 01803-314 314 (9 Cent/Minute).

Wie heißt es so schön in der TV-Werbung: Ruf mich an !!!

Mail-Addy des Pressesprechers:

Hanns-Dieter Rosinke, [email protected] 11.12.2002
 
Das "Placebogesetz" soll wohl folgendes zum Inhalt haben (wenn diese Teilbereiche so aus dem Entwurf übernommen wurden:(

1) "haben in der Öffentlichkeit ständig ein Halsband mit einer roten Plakette zu tragen"
-> "Judensterneffekt" ... schau mal das kommt ein gefährlicher Kampfhund. Wollen wir testen, ob der reagiert, wenn wir .....

2) "Hunde nach § 3 Abs. 1 Satz 1 sind anzuleinen
.. außerhalb behördlich ausgewiesener Hundeauslaufbereiche."
-> das Bewegungs- und Kontaktbedürfnis der Hunde wird praktisch unmöglich gemacht

3) jegliche kleine Verfehlung, z.B. das Ableinen des Hundes, damit er ins Gebüsch gehen kann, um sein Geschäft zu erledigen, setzen den Hundehalter der Gefahr aus, mit völlig unverhältnismäßigen Bußgeldern belegt zu werden. "Geldbuße bis zu 10.000 Euro"
Dreimal erwischt und verknackt, ist man pleite und außerdem...

4) wenn man die tierschutzwidrigen Pflichten nach dem Gesetz ignoriert und dem Hund weiterhin einen Auslauf an geeigneten Plätzen (z.B. mit anderen Hunden auf einem Feld) ermöglicht, dann gilt man als unzuverlässig und die befristete Haltungsgenehmigung kann widerrufen werden "Die Zuverlässigkeit zum Halten eines Hundes nach § 3 Abs. 1 Satz 1 besitzt insbesondere nicht, wer ... wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden ... zu einer Geldstrafe von mehr als 50 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe
rechtskräftig verurteilt ist. "

Placebo wäre ohne Wirkung.

Hier ist eine tierquälerische und eine diskriminierende Wirkung gegeben. Der behauptete Schutz wird nciht gewährleistet, soweit stimme ich zu.
 
Nachricht: 4
Datum: Thu, 12 Dec 2002 10:48:10 +0100
Von: "ZERGportal" <[email protected]>
Betreff: NHundG - "Wesenstest" auch für Halter


„Wesenstest“ auch für Halter


SPD-Mehrheit verabschiedet neues Hundegesetz / Opposition: Falscher Ansatz

Hannover. Wesenstest, Leinenzwang und Pflichtversicherung für Kampfhunde, Zuverlässigkeitsprüfung für ihre Besitzer _ das sind die Kernpunkte des niedersächsischen Hundegesetzes, das der Landtag gestern gegen die Stimmen von CDU und Grünen endgültig verabschiedet hat.


„Wir lassen den ersten Biss, der bereits tödlich sein kann, nicht zu', sagte Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) in der Debatte. Anders als der erste Entwurf nennt das Gesetz zwar keine Rassen ausdrücklich; durch Verweis auf das Hundeeinfuhrgesetz des Bundes wird aber klar, für welche Typen die Einschränkungen gelten: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen.

Die Opposition kritisierte dies als „Diskriminierung“ einzelner Rassen und bezweifelte die Tauglichkeit der neuen Vorschriften. „Gefährliche Hunde werden gemacht, nicht geboren“, meinte etwa der Grünen-Abgeordnete Hans Jürgen Klein. Man solle sich lieber um verantwortungslose Züchter, Händler und Halter kümmern. „Den letzten tödlichen Beißunfall verursachte ein Hund, der nicht auf der Rasseliste steht, nämlich ein Rottweiler“, merkte CDU-Parlamentarierin Ilse Hansen an. Bartels verwies dagegen auf die Übereinstimmung mit dem Bundesrecht. Außerdem hätten bereits 13 andere Bundesländer ebenfalls die Notwendigkeit einer Rasseliste bejaht. Bestimmte Rassen bissen eben häufiger als andere;
„Manche lassen ihr Opfer auch so leicht nicht wieder los.“

Die Halter brauchen nach dem neuen Gesetz, das am 1. März 2003 in Kraft treten soll, eine behördliche Erlaubnis. Dafür müssen sie mindestens 18 Jahre alt sein sowie ihre Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde
nachweisen. Vorbestrafte oder Alkoholkranke erhalten die Genehmigung nicht. Auch wer „aufgrund geringer körperlicher Kräfte den Hund nicht sicher führen kann“, ist als Halter solcher Rassen ausgeschlossen. Die als gefährlich eingestuften Hunde müssen ihre „Sozialverträglichkeit“ in einem Wesenstest überprüfen lassen. Außerhalb von Privatgrundstücken dürfen
sie nur angeleint ausgeführt werden. Einen Maulkorb, wie er in der von den Gerichten gekippten Kampfhundeverordnung vorgesehen war, brauchen sie nach bestandenem Wesenstest dagegen nicht. Sämtliche Einschränkungen gelten
außerhalb der Rasseliste auch für alle anderen Hunde, sofern sie im Einzelfall durch „gesteigerte Agressivität“ auffallen _ theoretisch also auch für einen Dackel.

Der ursprünglich vorgesehene Einschläferungszwang für Hunde, die beim Wesenstest durchfallen, wurde in den Ausschussberatungen wieder rausgestrichen. Die Behörden müssen jetzt im Einzelfall entscheiden, was mit solchen gefährlichen Tieren passieren soll.


Quelle: Weser Kurier
< >


Link: Drucksache 14/3715
verabschiedeter Gesetzentwurf NHundG
 
Hi Marion,

der Link zum Gesetzentwurf gibt bei mir ´ne Fehlermeldung.

Kannst du das bitte noch mal prüfen ?
 
Original geschrieben von Marion
„Wir lassen den ersten Biss, der bereits tödlich sein kann, nicht zu', sagte Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) in der Debatte.


Ach ne? Und mit diesem Gesetz will er den "ersten Biß" verhindern? Bei welchen Hunden denn? Den gelisteten? Bei allen?


Daß ein Hund evtl. gefährlich ist, weiß ich doch erst WENN er gebissen hat - vorher eher nicht ....

:(
 
tja, das sehen vielleicht dumme Leute so, aber der superschlaue Herr Bartels weiß es halt besser:wut:
 
Hallo Marion,
in diesem PDF-Dokument sind Rassen aufgelistet.
Wolf sagt, im Gesetz seien keine Rassen gelistet.
Ist dein Link das Gesetz - wenn ja, wer hat Recht?
 
Ich habe es so wie reingesetzt von ZERG bekommen - mehr weiß ich leider nicht :(

Ich denke, wir müssen abwarten, bis Wolf seinen Link reinstellt...
 
Hi Marion, du hast ein falsches Dokument verlinkt. Die Beschlussvorlage ist Drucksache Nr.14/3965

Die Beschlussvorlage des NHundG findet ihr in der Infothek des Nieders. Landtages unter



Wenn der direkte Link nicht klappt geht ihr auf



und sucht dort nach der Drucksache 14/3965.

Die Drucksache ist so zu lesen:

linke Spalte = ursprünglicher Entwurf

rechte Spalte = Beschlussvorlage, so ist das Gesetz am 11.12. vom Landtag beschlossen worden.

Da man lt. OLG-Urteil für den Inhalt verlinkter Seiten verantwortlich gemacht werden kann erkläre ich hiermit das ich für den Inhalt dieses Dokumente nicht verantwortlich bin und distanziere mich ausdrücklich vom Inhalt dieses Dokumentes.
 
wie zu befürchten war...
"wer mehrfach gegen die Vorschriften des Gesetzes verstößt"
z.B. zweimal angeschissen wird, weil er seinen Hund zusammen mit dem Nachbarshund auf dem Feld unangeleint spielen läßt, der gilt als unzuverlässig und dem wird die Genehmigung zur Haltung seines Hundes wiederrufen.
 
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