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AlteOma

10 Jahre Mitglied
Huhu,
ich werde mir zum Jahresende einen Job suchen. Soweit ich weiss müssen ja Hunde in NRW und Hamburg ab einer Grösse von 40cm oder einem Gewicht von 20kg einen Wesenstest machen. Habe dazu ein paar Fragen, da meine beiden Hunden den dann machen müssten:

Könnte mir ein Bundesland die Aufnahme verweigern, weil meine Hunde zu gross sind?

Darf man in den beiden Bundesländern überhaupt 2 grosse Hunde halten und mit diesen zusammen spazieren gehen?

Was passiert, wenn ein Hund den Wesenstest nicht besteht?

Gibt es noch andere Bundesländer in die ich nicht einreisen dürfte oder nur mit Wesenstest?

Nicht, dass ich nun unbedingt nach Hamburg oder NRW ziehen will, aber wenn ich niergends sonst einen Job kriege muss ich das machen.

Danke schonmal
 
  • 6. Mai 2024
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Hi AlteOma ... hast du hier schon mal geguckt?
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also in NRW musst du die Verhaltensprüfung nicht machen, ist freiwillig. Machst du sie nicht, besteht allerdings weiterhin Leinen- bzw MK Zwang (für §3 und §10 Hunde)
Könnte mir ein Bundesland die Aufnahme verweigern, weil meine Hunde zu gross sind?
NRW: nein

Darf man in den beiden Bundesländern überhaupt 2 grosse Hunde halten und mit diesen zusammen spazieren gehen?
einen §3 und §10 Hund oder eben 2 x §3 / § 20 Hunde: nein, die darf man dann nur einzeln führen, aber in Verbindung mit § 11 Hunden ist es erlaubt.

Was passiert, wenn ein Hund den Wesenstest nicht besteht?
NRW: siehe oben


Nicht, dass ich nun unbedingt nach Hamburg oder NRW ziehen will, aber wenn ich niergends sonst einen Job kriege muss ich das machen.
verständlich, das Geld muss auch irgenwo her kommen

welche Rassen hast du denn?
 

Die Hamburger Verordnung hat nichts mit einer 20/40 Regelung am Hut, sondern die üblichen 4 verdächtigen tummeln sich auf der Kategorie 1 Liste. Du kannst alles relevante hier nachlesen:



Solltest du einen Hund oder einen Mix aus einem der vier Rassen haben, würde ich mit Sicherheit NICHT nach HH ziehen wollen. Diese Rassen können selbst durch den Wesenstest nicht von Leine und MK befreit werden.

Abgesehen davon kann man in HH arbeiten aber Niedersachsen oder S-H wohnen (habe ich gemacht, wie viele andere auch).
 
Solltest du einen Hund oder einen Mix aus einem der vier Rassen haben, würde ich mit Sicherheit NICHT nach HH ziehen wollen. Diese Rassen können selbst durch den Wesenstest nicht von Leine und MK befreit werden.
...was nicht schlimm wäre. Schlimm ist es aber, dass Du die Haltung eines Kategorie1-Hundes dort nicht erlaubt bekommst. Die Behörde erkennt keinen Grund an, der dem "berechtigten Interesse" entspräche. Aus dem Hundegesetz geht diese Praxis nicht hervor
 


In der Tat halten sich die Bewilligungen in einem sehr überschaubaren Rahmen. Da hast du Recht. Hatte letztens diesbez. eine Statistik in der Hand. Ich glaube in einem Jahr waren es 4 Haltergenehmigungen. Und ja "berechtigtes Interesse" lässt sich eig. nur durch Aufnahme eines Hundes aus einem Th in HH nachweisen. Als ich damals nach weiteren Auslegungen bat, kam nichts.

Würde ich mir nie antun...den Hamburger Dschungel.
 

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Nein, fürchte ich auch. Dass sie eigentlich nicht wissen, wie sie es vernünftig begründen sollen, ändert leider wohl nichts daran, dass sie das Recht haben, es zu tun.
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snowflake
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Dankeschön für deinen Zuspruch Es ist wirklich traurig das solche wesenstest unter diesen voraussetzungen überhaupt durchgeführt werden dürfen Ich hatte auch schon einiges hier gelesen über wesenstest und Erfahrungen und ja, du hast vollkommen recht die meisten haben leider auch schlechte...
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Sarah Jasmin
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Einzeln, durch Angehörige der Hundestaffel. Amtstierarzt ist auch dabei. Zudem der/die Zuständige des Landratsamts. WAS geprüft wird, ist einheitlich. WIE die das machen, variiert. Genauso wie die Bewertung. Das ist menschlich.
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La Traviata
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@lila1963 Hast du dich denn inzwischen bei einem Prüfer erkundigt, wie der Wesenstest ablaufen würde, bzw. wie die Fast-Taubheit deines Hundes da berücksichtigt würde?
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snowflake
Danke, ich gebe das mal so weiter. Vielleicht beruhigt es unsere Freundin ein wenig.
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