Neues zum Kampfhundegesetz in Bremen !!!!!

LillyoftheValley

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Neues zum Kampfhundegesetz in Bremen


Bremen, 11.10.01

Leine und Maulkorb gehören auch weiterhin dazu, wenn so genannte gefährliche Hunde Gassi gehen. Doch im Detail gibt es im neuen Gesetz zum Halten von Hunden einige Änderungen.
In den acht dazugehörigen Paragrafen, die seit gestern einheitlich im Bundesland Bremen gelten, werden beispielsweise nur noch vier von ursprünglich zehn Rassen von vornherein als gefährlich eingestuft. Deren Zucht ist komplett verboten; die Haltung ebenfalls, aber mit Einschränkungen.
Herrchen und Frauchen können nämlich ihr Tier vom Maulkorbzwang befreien lassen. „Auf Antrag“, wie Marianne Hampe, zuständige Abschnittsleiterin beim Stadtamt, betont. Sie will mit dem deutlichen Hinweis verhindern, dass ein Gerücht entsteht, es gebe keine Maulkorbpflicht mehr. Wer einen Pitbull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire oder Staffordshire Bullterrier zu seinen Hausgenossen zählt und ihn für harmlos hält, kann sich nun den guten Charakter des Tieres in Bremen bescheinigen lassen. Wenn der Hund nachweislich einen Wesenstest oder eine Begleithundeprüfung bestanden hat, können die Mitarbeiter im Stadtamt darüber entscheiden, ob er künftig ohne Maulkorb an der Leine Gassi gehen darf.
Dem formlosen Antrag, der an das Stadtamt, Rembertiring 39, geht, müssen ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, die Bescheinigung über einen bestandenen Test sowie über eine bestehende Haftpflichtversicherung beigefügt sein. „Außerdem brauchen wir einen Nachweis über einen implantierten Mikrochip“, erklärt Edeltrud Korn, zuständige Sachbearbeiterin eine weitere Forderung aus dem Gesetzestext. Die unverwechselbare Markierung bezieht sich auch auf alle Hunde, die wegen aggressiven Verhaltens wie Beißerei als gefährlich gelten.
Theoretisch könnten Marianne Hampe und Edeltrud Korn nun mit 377 Anträgen auf Maulkorberlass rechnen. So viele Hunde sind während des Anmeldequartals 2000 beim Stadtamt aufgenommen worden. 80 weitere Anmeldungen sind noch in Bearbeitung. Geschätzte Dunkelziffer: 200.
„Eigentlich haben alle Halter betont, ihre Tiere seien friedlich“, erinnert sich die Abschnittsleiterin an das Szenario, die Empörung und die Tränen auf den Fluren. „Am Ende trifft es die Falschen“, spielt sie auf die Dunkelziffer und das klassische Kampfhundehalter-Klientel an, dass sich nicht um Verordnungen oder Gesetze kümmert. Immerhin drohen nun aber hohe Bußgelder. „Bis zu 10000 Mark. Da gehen wir auch ran.“
Weitere Informationen gibt es im Stadtamt unter Telefon 361-6951 und 361-15883.

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Ich denke,dass sich die Bundesländer auf das Bundesgesetz berufen werden wenn die LHVO`s vereinheitlicht werden.So wie jetzt in Bremen könnte es aussehen.Wartet es ab,so wird es kommen....
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Wolfgang,Angela,Sabrina
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Hallo Dobi,

bundeseinheitlich wird es nicht geben, denn die
Bayern befreien niemals die Listenhunde vom Maulkorb,

auch, hier in Rheinland-Pfalz ist nicht erkennbar,
daß SPD und FDP unsere Hunde- wenn auch nur teilweise-
vom Maulkorb befreien werden.

Meine Vermutung:
jedes Land wird weiter- je nach Gerichtsentscheidungen-
andere Vorschriften haben.
Außerdem immer wieder der Hinweis:
Die Länder brauchen nur auf Zeit zu arbeiten, wenn
die Hunde im Durchschnitt 10 Jahre alt werden, war
2000 im Schnitt der Bestand 5 Jahre alt, ein Jahr ist
vergangen, in 4 Jahren tendiert der Bestand auf NULL...
 
Das ist ja besser als in Niedersachsen - und sogar freiwilig ohne Gerichtsurteil - wie kommt's, Bremen ???

'Meine' Sheila erfüllt alle Voraussetzungen - jetzt könnte ich in Bremen die Befreiung beantragen und am Wochenende einen 120km-Ausflug ins Bundesland Bremen machen, ist immerhin kürzer als bis nach Schleswig-Holstein.

Und an der Landesgrenze muß ich sie dann bis auf weiteres wieder als "gefährlichen Hund" verkleiden.

ciao
Andreas
 
Erstmal abwarten was passiert,wenn man die Maulkorbbefreiung in Bremen beantragt...Mein Eindruck von der Hampe am Mo und Di war ziemlich negativ.Die scheinen dort im Amt von der Befreiung nicht begeistert zu sein.
Hat hier schon einer in Bremen die Maulkorbbefreiung durchgekriegt???
 
Hi Wilfried,
bevor ich mich festlege,warte ich doch noch die IM-Konferenz ab.Ansonsten werden wohl die Gerichte das letzte Wort haben.Sollten die Populationen in D aussterben und die Gerichte letztinstanzlich die Gesetze sanktionieren:Es gibt genug Länder die auf dem "Teppich" geblieben sind,sodass der Bestand der Rassen wohl gesichert ist.Falls die Gerichte negativ entscheiden:Meine Euros kann ich in ca. 15 Jahren auch woanders ausgeben.

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Hallo Silke!
Ich kenne eine Hundehalterin hier, die eine Befreiung hat! Ganz hoffnungslos ist es also nicht!
 
Habe gerade mit Frau Hampe telefoniert.
Befreiung ist auch für Nicht-Einwohner des Landes Bremen möglich, damit die Hunde bei einem besuchsweisen Aufenthalt "befreit" herumlaufen dürfen.

Voraussetzungen:
- Wesenstest
- Haftpflichtversicherungs-Nachweis
- Führungszeugnis, Belegart "O" (da, wo alles drinsteht)
- Sachkundeschein
- Nachweis über Chip im Hund

Die Höhe der Gebühr steht noch nicht fest, "weil das noch so neu ist", wird sich aber am "wirtschaftlichem Wert" (was ist ein 'Kampfhund' wert, vermutlich ein negativer Betrag
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)und am Bearbeitungsaufwand orientieren.

ciao
Andreas
 
Ich habe gerade das bremer Gesetz online gestellt:

Bitte schaut mal vorbei, ich bitte um Rückmeldungen, ob ich Rechtschreibfehler übersehen habe. Wenn alles klar ist, werde ich die Seite morgen bei den Suchmaschinen anmelden.

bereits gefunden:
"vom 7, Juli" - wird ersetzt durch "vom 7. Juli"

ciao
Andreas
 
noch mal ich ....

Die Befreiungsurkunde in Bremen läßt noch auf sich warten.
Zusätzlich zu den bereits genannten Papieren wurden noch diese Unterlagen angefordert:
1) tagesaktuelle Bestätigung der Versicherung, daß die Hundehaftpflicht weiterhin besteht,
2) "vollständige Auswertungsunterlagen" über den bestandenen Wesenstest.

Das habe ich beides auf den Weg gebracht, es sollte inzwischen in Bremen vorliegen.

Bei den Sachen unter 2 war ich mir nicht sicher, ob ich diese beibringen soll oder mich weigern soll. Im Gesetz steht nicht, daß dies vorgelegt werden muß. Es steht dort nur, daß der WT bestanden werden muß. Das ist der Fall. Ich vermute, daß das Amt nun die Entscheidung des Tierarztes "überprüfen" will.

Ich habe zwar nichts zu befürchten, da alles in Ordnung ist. Jedoch finde ich es etwas merkwürdig, erst ein Gutachten als Beweis zu fordern, dann aber das Gutachten auch noch mal in Frage zu stellen.

Wäre vergleichbar damit, daß eine Uni nicht nur das Abiturzeugnis sehen will, sondern die Prüfungsaufgaben mitsamt den Korrekturen einsehen will. Sowas gibt's glaube ich an keiner Uni.

Oder die Polizei will nicht nur deinen Führerschein kontrollieren, sondern auch die ausgefüllten Bögen der bestandenen Prüfung einsehen. Auch sehr unrealistisch, oder?

Aus zuverlässiger Quelle weiß ich, daß außerdem vom Amt in Bremen das Ordnungsamt Hannover befragt wurde. Und zwar nicht nur, ob keine Vorfälle vorliegen, sondern noch weitergehende Fragen - zu mir und zum Hund.

Allmählich finde ich, daß die es etwas weit treiben. Alle Papiere gemäß Gesetz habe ich vorgelegt. Alle Unterlagen sind in Ordnung. Was soll ich noch alles mitmachen ?

Obwohl ich ja schon ein weiteres Führungszeugnis "O" (wo alles drinsteht, falls ich mir jemals etwas zu Schulden kommen ließ) beantragt habe.

Hat jemand Erfahrung mit Bremen?

ciao
Andreas
 
(hochschieb)
alle Unterlagen liegen seit geraumer Zeit bei der Behörde in Bremen vor.

Wie lange darf so eine Maulkorbbefreiung dauern, wenn ich alles vorgelegt habe?

Hat noch jemand in Bremen einen Antrag laufen?


ciao
Andreas
 
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