Pyrrha, die FCI als maßgebliche Instanz für reingezüchtete Rassen?
Verzeihung, der American Pit Bullterrier ist seit der Gründung des UKC in den USA weit länger in einem (nicht der FCI angeschlossenem) Zuchtbuch dokumentiert und reinrassig gezüchtet als der Deutsche Schäferhund! Reden wir mal über den Amerikanisch Kanadisch Weissen Schäferhund, erst vor kurzem als Weisser Schweizer Schäferhund anerkannt. Dann mal eben die alten deutschen Hütehundrassen wie Harzer Fuchs, Schafpudel, Gelbbacke usw., American Bulldog, Patterdale Terrier, viele amerikansiche Houndrassen etc.
Und es braucht mit der richtigen Zuchtselektion nicht wirklich lange einen homogenen Zuchtstamm aufzubauen!
Pyrrha, vielleicht liegt es ja daran das Du kein Englisch sprichst oder Dir manche Texte zu anspruchsvoll sind, dann kann ich Dir ja mit der Übersetzung helfen.........bevor Du Dich langweilst!
P
Na und? Der Weisse wurde als nicht standardgemäß ausselektiert, erhielt also keine Papiere und galt somit nicht als Deutscher Schäferhund nach den Statuten des SV und damit des VDH und somit des FCI.
Hätten die Kanadier sich nicht einen Dreck darum gekümmert was irgendwelche Deutsche als Rasse oder reinrassig anerkennen, tja dann gäbe es "Deine" Rasse schlichtweg nicht!
Das Argument Deinerseits ist also nicht ganz korrekt!
Aber fühl Dich deswegen jetzt nicht wieder in die Ecke gedrängt!
Zu den aktuellen Problemen für OEB in Deutschland...
Aus aktuellem Anlass müssen wir an dieser Stelle auf die momentan schwierige Situation für Olde English Bulldogges in einigen deutschen Bundesländern eingehen. Im Land Brandenburg, in Teilen von NRW und auch in einigen Gemeinden in Bayern gibt es zur Zeit Bestrebungen, Hunde des Typus OEB als gefährliche Hunde, also als Listenhunde einzustufen. Nicht alles, was in der Gerüchteküche gekocht wird entspricht der Wahrheit. Wir wollen versuchen, etwas Aufklärung zu betreiben und die Situation realistisch darzustellen. Bei Fragen zur Situation oder auf der Suche nach Hilfe können Sie sich gern jederzeit an uns wenden.
Was ist das Problem?
Man muss hier differenzieren zwischen den verschiedenen Bundesländern. Dank des föderalen Systems in Deutschland kocht jedes Bundesland seine eigene Suppe. Wir können hier nur das zusammenfassen, was bisher an uns herangetragen wurde. Sollten Sie ebenfalls betroffen sein, melden Sie sich doch bitte bei uns. Wir wollen versuchen, einen möglichst vollständigen Überblick über die Situation zu behalten.
Brandenburg
Nach einem Erlass des Brandenburger Innenministeriums werden seit einiger Zeit alle Besitzer von Hunden des Typs Olde English Bulldogge (OEB) von den Ordnungsbehörden des Landes Brandenburg angeschrieben.
Die Behörden stellen sich auf den Standpunkt, das es sich bei allen OEB -egal aus welchen Linien- um Kreuzungen mit Hunden handelt, die nach der Brandenburger Hundehalterverordnung einem generellen Haltungsverbot in Brandenburg unterliegen. Konkret lautet der Vorwurf, das in allen OEB jeweils 1/6 American Pitbull Terrier enthalten wäre.
Gemäß §8 Abs. 2 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg ( ) ist die Haltung und die Zucht von Hunden der Rasse American Pitbull Terrier (und anderer Rassen) im Land Brandenburg mit Verweis auf eine "unwiderlegbare Vermutung der Gefährlichkeit" ausnahmslos verboten. Dieses Haltungs- und Zuchtverbot erstreckt sich auch die Haltung und Zucht von Kreuzungen aus Hunden dieser verbotenen Rassen. Soweit uns bekannt ist, stützen die Behörden des Landes Brandenburg ihren Standpunkt auf einen Eintrag aus der offenen Plattform .
Im Klartext bedeutet dies, das nach der Auffassung der Ordnungsbehörden in Brandenburg für alle OEB die "unwiderlegbare Vermutung der Gefährlichkeit" gilt und sie damit dem absoluten Haltungs- und Zuchtverbot unterliegen. Auf der Basis dieses Standpunkts werden Besitzer und Züchter von OEB von den Ordnungsbehörden des Landes Brandenburgs aufgefordert, die Haltung und gegebenenfalls Zucht der Hunde einzustellen. Die Hunde sollen an Personen ausserhalb des Landes Brandenburgs oder alternativ auf Kosten der Besitzer an Tierheime abgegeben werden.
Nordrhein-Westfalen
In NRW wird in einigen Städten und Gemeinden zunehmend ähnlich verfahren wie in Brandenburg. Auch dort werden seitens der Behörden zunehmend Halter von OEB angeschrieben, deren Hunde als Mischling mit gelisteten Rassen eingestuft werden sollen. Anders als im Land Brandenburg kann im Land Nordrhein-Westfalen jedoch seitens des Halters der Nachweis erbracht werden, das es sich eben gerade nicht um einen solchen Mischling handelt. Im Landeshundegesetz NRW ist dies in §3 Abs. 2 geregelt ( ). Der Nachweis kann regelmäßig durch Vorlage anerkannter Zuchtpapiere und/oder durch ein Phänotypgutachten eines staatlich anerkannten Gutachters erbracht werden. Ein vollständiges Haltungsverbot für OEB droht den Betroffenen in NRW nach aktuellem Stand jedoch nicht.
Bayern
Auch aus dem Land Bayern wurden uns die ersten Fälle von rassebedingter Diskriminierung für OEB berichtet. Die Vorgehensweise in Bayern ist jedoch etwas anders als in Brandenburg und NRW. Einige Gemeinden in Bayern beziehen sich darauf, das es eine Rasse OEB laut der Rasseliste der FCI nicht gibt. Aus diesem Grund stuft man dort in Einzelfällen die OEB als American Bulldog ein. Was den Behörden dabei anscheinend entgeht, ist die Tatsache das der American Bulldog ebenfalls nicht von der FCI anerkannt wird. Unabhängig von einer Anerkennung der Rasse durch die FCI steht jedoch der American Bulldog in der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ( ) in §1 Abs.2 auf der Liste der Hunderassen, für die in Bayern eine "Eigenschaft als Kampfhund" vermutet wird.
Für Betroffene Halter von OEB bleibt im Zweifel nur der Weg, über ein Phänotypgutachten eines staatlich anerkannten Rassegutachters oder durch Vorlage anerkannter Zuchtpapiere den Nachweis zu erbringen das die Behörden mit ihrer Einstufung falsch liegen. In Bayern droht jedoch nach aktueller Lage ebenfalls kein vollständiges Haltungsverbot.
Wie gehen wir mit dem Problem um?
Mehrere Mitglieder unseres Vereins in Brandenburg sind unmittelbar von dieser Problematik betroffen. Seitens der Ordnungsbehörden wurden diese aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, es handele sich bei den Hunden um Kreuzungen aus den nach §8 Abs.2 der Brandenburger Hundehalterverordnung verbotenen Rassen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, das die Haltung und Zucht von Hunden gemäß diesem §8 Abs. 2 untersagt ist.
Im Klartext: Unsere Mitglieder sollen ihre Hunde abgeben und die Zucht einstellen.
Wir haben im COBD allerdings einen völlig anderen Standpunkt als die Ordnungsbehörden des Landes Brandenburg. Wir halten den Standpunkt der Behörden für falsch, diese Vorwürfe sind absolut nicht zutreffend.
Bei den betroffenen Hunden handelt es sich nicht um Kreuzungen, die vom Verbot nach der Brandenburger Hundehalterverordnung betroffen wären.
Die Herkunft und Abstammung dieser Hunde ist im Regelfall über mindestens fünf Generationen nachweisbar. Diese Hunde sind reine Bulldoggen.
Die Dokumentation der Abstammung dieser Hunde belegt, das seit einer Vielzahl von Generationen absolut keine Einkreuzung von Hunden stattgefunden hat, die nach der heute gültigen Brandenburger Hundehalterverordnung einem Verbot unterliegen. Wir sind daher davon überzeugt, das alle Vorwürfe gegen unsere Mitglieder und deren Hunde nicht haltbar sein werden.
Der COBD unterstützt seine Mitglieder und Züchter dabei, sich entsprechend gegen die nach unserer Auffassung haltlosen Vorwürfe wehren. Wir stehen Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie nicht Mitglied in unserem Verein sind und von solchen Vorwürfen getroffen werden. .
Wir können helfen, in dem wir Ihnen zeigen wie man sich strategisch am Besten gegen die Vorwürfe der Behörden zur Wehr setzt. Wichtig ist zunächst Ruhe zu bewahren und vor allem, die Vorwürfe der Ordnungsbehörden nicht persönlich zu nehmen. Auch durch die Vermittlung geeigneter Rechtsanwälte und -soweit notwendig- zugelassener Gutachter geben wir Ihnen Hilfestellung.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Es geht um das Wohl unserer Hunde. Wir werden als Verein alles daran setzen, diese rein auf die Rasse abgestellten Vorwürfe zu widerlegen und auch auf dem Rechtsweg eine Klarstellung zu erreichen.