Hallo,
vor ein paar tagen hatte ich einen Brief im Briefkasten von der Staatsanwaltschaft Berlin, in dem sie mir verkündeten, dass das Strafverfahren gegen S. Nowick eingestellt wurde.
Zitat:
(...) da kein Verdacht für eine dem deutschen Strafrecht unterfallende Straftat gegeben ist.(...)
(...) Das Verbringen eines Hundes, der in Polen kupiert worden ist, nach Deutschland stellt jedoch keine in Deutschland strafbare Handlung dar. Gemäß § 3 des Strafgesetzbuches (StGB) gilt deutsches Strafrecht grundsätzlich für im Inland begangene Straftaten.(...)
Einen kupierten Welpen nach Deutschland zu bringen ist demnach also nicht STrafbar...