Neue VO in Hessen

Beckersmom

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Rasseliste wird noch einmal eingedampft

Bouffier muss Hundeverordnung erneut korrigieren / Vier Rassen weniger, weil nicht mehr als gefährlich eingestuft

Von Matthias Bartsch

Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat seine umstrittene Hundeverordnung erneut nachgebessert. Nach einem Verordnungsentwurf, der noch in dieser Woche vom Regierungskabinett gebilligt werden soll, wird die Liste der möglicherweise gefährlichen Hunderassen abermals verkleinert. Hessens Tierschutzbeauftrage Madeleine Martin erneuerte ihre Forderung nach einer Abschaffung der "Rassenliste".

WIESBADEN. Das Innenministerium bestätigte, dass vier Hunderassen ersatzlos von der Liste gestrichen werden sollen: Bullmastiff, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol und Tosa Inu. Wie alle auf der Liste stehenden Hunde mussten sich auch diese Tiere einem "Wesenstest" unterziehen, um ihre Ungefährlichkeit zu beweisen. Bestehen die Tiere den Test nicht, gelten sie als "gefährlich", unterliegen einem Maulkorbzwang, müssen sterilisiert und in gesicherten Zwingern gehalten werden. Die Halter müssen dann einen "Sachkunde-nachweis" für das Führen gefährlicher Hunde erbringen. Im Extremfall drohen Einziehung und Tötung des Tieres.

Bei den vier Rassen, die nun gestrichen werden, habe es nach der vom Innenministerium geführten "Beißstatistik" seit Sommer 2000 bis Anfang dieses Jahres "keine Vorfälle" gegeben, sagte Ministeriumssprecher Michael Bußer der Frankfurter Rundschau. Tierschützer halten dem Minister vor, er wolle mit dem Rückzug nur einer weiteren juristischen Niederlage zuvorkommen. Denn mehrere Halter dieser Rassen klagen vor Gericht gegen die Aufnahme ihrer Tiere auf die Liste und rechnen sich nach dem bisherigen Verfahrensverläufen gute Siegchancen aus.

Die "Rasseliste" des Ministeriums wird damit künftig nur noch elf statt 15 Hunderassen umfassen. Ferner soll die Zweiteilung dieser Liste endgültig aufgegeben werden, so dass künftig keine Rasse mehr als "unwiderleglich gefährlich" eingestuft wird.

Letzteres ist die Folge einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom vergangenen Herbst. Die Richter kippten Bouffiers Vorgabe, dass einige Hunderassen ohne Rücksicht auf das individuelle Tier als gefährlich eingestuft werden und sterilisiert werden müssten. In einem ersten Entwurf vom Sommer 2000 hatte der Innenminister noch 16 Rassen als "unwiderleglich gefährlich" bezeichnet. Auf öffentlichen und juristischen Druck musste Bouffier diese Liste kurz darauf auf drei Rassen eindampfen: American Pittbull (Pitbull Terrier), Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Nach der VGH-Entscheidung müssen jedoch auch Tiere dieser Rassen die Chance bekommen, ihre Ungefährlichkeit in Wesenstests zu beweisen. Das gleiche gilt weiterhin für die Hunderassen American Bulldog, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff und Mastino Nepoletano.

Die neue Verordnung sieht nach Worten Bußers noch einige weitere Änderungen vor: So werden etwa Tierärzte vom Ablegen einer Sachkunde-Prüfung freigestellt.

Tierschützer sind jedoch damit nicht zufrieden. Auch die erneut nachgebesserte "Rasseliste" sei willkürlich und wissenschaftlich nicht zu halten, sagte Hessens Tierschutzbeauftragte Madeleine Martin der FR. So sei vor wenigen Wochen erst ein Kind von einem Rottweiler totgebissen worden, und auch von Schäferhunden seien deutlich mehr gefährliche und tödliche Angriffe bekannt als von den so genannten "Kampfhunden". Zahlreiche Hundebesitzer halten Bouffier vor, er traue sich nur aus wahltaktischen Gründen nicht, diese weit verbreiteten Rassen auch auf seine Liste zu nehmen.

Entscheidend für die Aggressivität eines Hundes sei ohnehin nicht die Rasse, sondern die Erziehung der Hunde, ergänzt die Tierschutzbeauftragte. Deshalb fordert sie die Einführung eines Pflicht-"Hundeführerscheins" für alle Hundehalter - mit Ausnahme von Haltern sehr kleiner Tiere. Wenn alle Käufer von Hunden erst ihre Eignung als Halter nachweisen müssten, werde auch die Zahl von Hunden stark abnehmen, die später im Tierheim landen, ist sich Martin sicher.

Quelle:Frankfurter Rundschau Lokales 29.4.2002 0:57




Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
  • 27. April 2024
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*händeüberkopfzusammenschlag*

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shevoice
 
Hallo,
weiß schon jemand was konkreteres zur neuen Verordnung.
Ich habe z.B. folgendes gehört:
Angeblich sollen friedlich Listenhunde mit bestandenem Wesenstest, die nie aufgefallen sind, nach wie vor alle 2 Jahre zum Wesenstest zur Verlängerung der Haltungserlaubnis antreten. Aber nicht gelistete Hunde, die sich als gefährlich ERWIESEN haben, müssen erst nach 4 Jahre wieder zum Wesenstest.
Bin ganz sprachlos..(mirandenkopfgreif)
Weiß hier schon jemand näheres???
LG
Broken Heart




<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Broken Heart am 20. Mai 2002 editiert.]</font>
 
In Hessen? Kann ich mir nicht vorstellen. In Baden-Wü. ist jedenfalls nichts dergleichen im Gespräch.

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shevoice
 
Hi Broken Hearts,

Du hast absolut recht. Bisher ist es nur ein Entwurf, der allerdings besagt, daß gelistete Hunde trotz bestandenem Wesenstest alle 2 Jahre neu getestet werden müssen incl. neue Beantragung der Haltergenehmigung. Auffällig gewordenen Hunden kann man die Genehmigung bis zu 4 Jahre erteilen.

Das ist "Puffier" live - oder hast Du von dem was anderes erwartet.
Tierärzte werden in der neuen VO - so sie einen Listenhund besitzen - nun auch als sachkundig anerkannt. Das aber nur, weil einer Tierärztin mit Am-Staff, die auch WT abnehmen darf, die eigene Sachkunde verneint wurde und sie zu einem VDH-Prüfer zur Sachkunde gehen sollte. Dagegen hat sie geklagt - und wohl auch gewonnen
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*kopfmitschüttelt*

Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Ich kanns bald echt nicht mehr glauben - den Sinn soll mal einer kapieren...
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shevoice
 
Gott sei Dank gibt es auch in Hessen noch Gemeinden, die sich der "Kampfhundehysterie" nicht anschließen.
In Fränkisch - Crumbach im Odenwald gibt es z. B. keine Probleme mit Ordnungsamt & Co.
Man wird auch nicht dazu gezwungen einen Wesenstest ect. zu machen. Allerdings muß man ohne Wesenstest ca. 200 € Hundesteuer im Jahr zahlen und mit Wesenstest genau soviel wie als "normaler" Hundebesitzer eines nicht Listenhundes !!!
Ich sage nur Bravo Gemeine Fränkisch - Crumbach weiter so !!!

The more I see of some people the better I like my American Pitbull Terrier
 
Yep Faye...

da hast Du absolut recht. Mit sind einige Gemeinden bekannt, die diesen "Affentanz" nicht mitmachen, weder nach WT noch Sachkunde fragen und die Hunde einfach nur weiterhin Hunde sein lassen.

Übrigens ist die neue VO bereits seit 18.05.2002 in Kraft (also still und heimlich). Bordeaux-Dogge, Bullmastiff, Mastin Espanol und Tosa Inu sind definitiv raus.
Es gibt da noch ein paar Unklarheiten, die ich derzeit über das IM überprüft. Könnte sein, daß erneut gegen die VO geklagt werden muß
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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Hallo,

habe gestern die neue Verordnung von unserem Ordnungsamt bekommen. Kann sie leider nicht einstellen,geb mir einer ne Postadresse, dann schick ich gleich morgen ne Kopie raus. Hat sich schon einiges geändert, ist aber logischerweis immer noch für die Füß!
L.G. Beate
 
Hi Amygirl,

die neue Hess. VO kann man sich auf diversen Hundeseiten runterladen
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(ich nenn' hier jetzt mal keine Namen)

Interessant ist bei diesem neuen Machwerk, daß bei den 11 gelisteten Rassen die Gefährlichkeit "vermutet" wird und selbst nach dem WT bestehen bleibt. Auf der anderen Seite wird jeder Hund mit WT von Leine und Maulkorb befreit. Ist ein Widerspruch an sich. Außerdem gilt es zu prüfen, ob das mit der Gefährlichkeit nach WT überhaupt noch so sein darf. Wäre dem tatsächlich so, wäre es ja wohl wieder eine unwiderlegbar vermutete Gefährlichkeit, da der Hund ja trotz WT gefährlich bleibt.

Ich faß das mal kurz zusammen: bei Hunden mit WT entfallen Leine und Maulkorb, die Sicherung des Grundstücks sowie die Kennzeichnung des Grundstücks, aber sie dürfen - da ja weiterhin gefährlich - nur einzeln geführt werden.
Das mag jetzt mal verstehen, wer will.
Ich hab eine Anfrage beim IM laufen und die Antwort entscheidet über eine weitere Klage
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Für die in dieser VO geforderte Haftpflichtvers. gibts nach wie vor keine gesetzliche Grundlage. Wie war das? "Puffier" ist Jurist? HA .....


Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Tja, Beckersmom,
das is alles wieder mal Auslegungssache. Unser Ordnungsamt sieht das mit der Gefährlichkeit etwas anders.Für die Menschen dort gilt ein Hund mit positivem WT als nicht mehr gefährlich und wird auch dementsprechend besteuert, und zwar mit normalem Steuersatz, wie jeder andere Wautzi auch. Speziell wegen der Einzelführung habe ich auch nachgehakt, zumal wir wohl nächste Woche evtl.wieder zum Zweithundi kommen. Da erhielt ich die klare Aussage: Wenn Sie zwei Hunde mit bestandenem WT halten, dürfen diese selbstverständlich auch gemeinsam geführt werden. (Hab ich, als unsere Amy noch lebte, eh so gehalten).
Die Ausführungsbestimmungen zu dieser neuen VO liegen allerdings bis jetzt noch nicht vor, werde aber morgen mal meinen Trainer (der ist nebenbei noch VdH Gutachter und auch im Entscheidungsgremium beim HmdI) interviewen.
Find aber alles in allem total besch..., daß die neue VO schon wieder ausgelegt wird, wies grade paßt. Bin nur froh, in ner Gegend zu wohnen, wo unsere Listies als das was sie sind - nämlich Hunde - angesehen werden.

Sobald ich was neues erfahr, erfahrt ihr´s auch!!!
L.G.
Beate
 
Hi Beate,

es wurde leider niemand zu der neuen VO gehört. Der Städtetag, der Hess Gemeindebund und das Reg.Präs. Darmstadt sind ziemlich sauer, weil sie nicht gehört wurden. Es soll wohl noch Gespräche im IM mit denen geben und dann kommen die Durchführungsbestimmungen.

Naja...Anwalt wurde schon mal vorgewarnt
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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
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