MK-Auflage trotz Ungefährlichkeit

Ich hab zwar das Gefühl du wirst gegen windmühlen kämpfen, aber trotzdem viel Glück.
 
  • 30. April 2024
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Hi kitty-kyf ... hast du hier schon mal geguckt?
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Über diesen ganzen Mist könnte man ja lachen wenn es nicht so traurig wäre. Ich denke ohne rechtlichen Beistand wirst du da nicht weiter kommen. Ich bin aber der Meinung das die Wahrheit am längeren Hebel sitzt und wünsche dir viel Erfolg bei der Angelegenheit und hoffe es klärt sich zu deinen Gunsten auf.
 
Du kannst zwar auch selbst Akteneinsicht verlangen und dazu in das Gutachten schauen, dafür musst Du allerdings zur Behörde. Anwälte bekommen die Akte oder Kopien davon zugeschickt.
Im Hinblick auf letztlich 2 Verfahren würde ich auch die Zuziehung eines geeigneten Anwalts empfehlen.
 
wegen der Anzeige gegen mich habe ich natürlich einen Rechtsbeistand, denn ich bekomme bei der Polizei keine Akteneinsicht gewährt. Im Hinblick auf die haarsträubende Ermittlungsarbeit des POK wäre das ja schon fatal gwesen. Andererseits muß man das, was Anwälte schreiben, ja auch ständig kontrollieren oder korrigieren bzw. es ihnen genau vorschreiben, denn bei den vielen Fällen, die sie gleichzeitig bearbeiten, sind sie nicht genau in der Materie und übersehen vieles. Viel Geld kostet´s trotzdem.
 
Ich weiß nicht wie es in RLP geregelt ist, anderswo wird das so gehandhabt. Der Hund hat ja bereits "bewiesen" dass er gefährlich nach der Gesetzesdefintion ist, der Test entscheidet dann "nur noch" darüber ob der HH ihn überhaupt behalten darf. MK- und Leinenzwang bleibt in solchen Fällen meist.
Warum der ganze Aufwand für die Viecher ,wer denkt an die Leute die Angst vor Bull Terier und co haben ,es ist ein "erregendes" gefühl die Treppe hoch zugehen wenn ein Bull Terier und co entgegen kommt,Bluthochdruck jehnseits von 240 bis kurz vom Herzinfakt , haben wir kein Grundrecht auf Körperliche Unversehrtheit , wo ist da die Rücksicht der Hundeführer gegenüber der mitmenschen?
Sind die Leute wirklich karakterlich geeignet Kampfhunde zuhalten? Ich will keibe belästigung durch kampfhunde in einer wohnanlage, Wenn Kampfhund dann bitte im Einfamilien Haus mit eingezäunten Grundstück,
 
Wer hat Erfahrung:

Hund: Bullmastiff (listenfrei)
Aufenthaltsort: RLP

Begutachtung des Hundes nach dem LHundG durch „Gutachter der Polizeistaffel Trier“ nch Anzeige wegen Stellens einer Person mit Festhalten am Arm ohne Verletzen.

Ergebnis des Gutachters:
Hund ist nicht gefährlich,
Hund ist charkterfest,
Hund hat eine hohe Toleranzschwelle.
Genau so formulierte dieser es gegenüber den fraglichen Mitarbeitern des O-Amtes, die der „Begutachtung“ beiwohnten. Was er in seine schriftliche Begründung schreiben wird, das weiß ich nicht, da ich diese nicht zu sehen bekommen werde.

Dennoch soll der Hund weiterhin mit MK und Leine an den Stellen ohne Leinenzwang geführt werden, innerorts soll die Leine kurz (30cm lang) geführt werden.

Ist das wohl so üblich?
 
Warum der ganze Aufwand für die Viecher ,wer denkt an die Leute die Angst vor Bull Terier und co haben ,es ist ein "erregendes" gefühl die Treppe hoch zugehen wenn ein Bull Terier und co entgegen kommt,Bluthochdruck jehnseits von 240 bis kurz vom Herzinfakt , haben wir kein Grundrecht auf Körperliche Unversehrtheit , wo ist da die Rücksicht der Hundeführer gegenüber der mitmenschen?
Sind die Leute wirklich karakterlich geeignet Kampfhunde zuhalten? Ich will keibe belästigung durch kampfhunde in einer wohnanlage, Wenn Kampfhund dann bitte im Einfamilien Haus mit eingezäunten Grundstück,

Wieso wirst Du durch einen "Kampfhund" belästigt, wenn der Dir auf der Treppe entgegenkommt?
Wenn Du so panisch bist, dann warte doch einfach ab, bis er vorbei ist?
 
Und was machst Du mit deiner Einstellung in einem Forum für Listenhunde?
Selbsttherapie wegen Deiner Phobie?
 
Warum der ganze Aufwand für die Viecher ,wer denkt an die Leute die Angst vor Bull Terier und co haben ,es ist ein "erregendes" gefühl die Treppe hoch zugehen wenn ein Bull Terier und co entgegen kommt,Bluthochdruck jehnseits von 240 bis kurz vom Herzinfakt , haben wir kein Grundrecht auf Körperliche Unversehrtheit , wo ist da die Rücksicht der Hundeführer gegenüber der mitmenschen?
Sind die Leute wirklich karakterlich geeignet Kampfhunde zuhalten? Ich will keibe belästigung durch kampfhunde in einer wohnanlage, Wenn Kampfhund dann bitte im Einfamilien Haus mit eingezäunten Grundstück,

",wer denkt an die Leute die Angst vor Bull Terier und co haben"

Genug Leute, wie zB auch ich, die, wenn ich sehe dass jemand Angst hat einen Bogen laufe oder die Straßenseite Wechsel, oder irgendwo irgendwie aus dem Weg gehe, notfalls auch mal ein Stück zurück.
Nicht jeder findet alles gut was der andere macht oder hat oder whatever... Aber wir können uns gegenseitig respektieren und Rücksicht nehmen. In die eine, wie in die andere Richtung. ;)
 
Ich hab definitiv mehr Bedenken bei Menschen.... welche realistisch gesehen auch wesentlich gefährlicher sind.
Ich kann Menschen mit Hundephobie in so fern verstehen, dass es mir mit Spinnen genauso geht. Aber da ist mir völlig wumpe, welcher Art die angehört.....
Entweder hat man Angst vor Hunden (allen Hunden) oder ein Bild-Zeitungs-Infekt. (meine Meinung)
 
Ich hab Angst vor Leuten ohne Hirn :kp:
Und die nehmen auch alle keine Rücksicht auf mich :heul:
 
Andererseits muß man das, was Anwälte schreiben, ja auch ständig kontrollieren oder korrigieren bzw. es ihnen genau vorschreiben, denn bei den vielen Fällen, die sie gleichzeitig bearbeiten, sind sie nicht genau in der Materie und übersehen vieles.

Ich weiss ja nicht, was Du für Anwälte kennst, aber ein Guter würde sich von Laien nicht seine Schriftsätze vorschreiben oder gar korrigieren lassen.
Solche Fälle wie Deiner gehören vom Streitwert (und damit der Vergütung für den Anwalt) eher zu den unauffälligen Mandaten und von mir bekämst Du eben dieses Mandat vor die Füsse geschmissen.
 
Na, dann bin ich ja froh, dass sich nicht jeder Anwalt nur an Streitwert und Vergütung orientiert und auch solche Fälle annimmt.

Im Übrigen kenne ich es aus einer Mietgeschichte, dass es sehr wohl Sinn macht, Schriftsätze zu kontrollieren und gegebenenfalls mit einer Korrektur zurückzugeben.
Ansonsten hätten wir sicher unsere Kaution nicht zurückerhalten, weil der Anwalt in seinem Schriftsatz schlicht Dinge verwechselt hat.
Kann sicher passieren, aber ohne unsere Intervention hätten wir dadurch Schwierigkeiten gehabt.

Es ist für einen Laien, der rechtlich ziemlich unbeleckt ist, nicht einfach, einen guten Anwalt von einem schlechten zu unterscheiden. Und wie in jedem Berufsfeld gibt es auch bei den Anwälten Pfeifen, richtige Asse und alles mögliche dazwischen.
 
Die Korrektur einer Verwechselung ist aber was anderes als "ständig kontrollieren oder korrigieren bzw. es ihnen genau vorschreiben".
 
Grade im Hundehalterbereich haben viele Anwälte weniger Ahnung als manche hier im Forum. Auch und grade, wenn es um potentiell gefährliche Hunde geht.
Da würde ich einen, der sich nicht explizit auf Hundeprobleme spezialisiert hat, auch genau kontrollieren und ihm gegebenenfalls eine bessere Formulierung ans Herz legen.
Immer einen Fachanwalt für Hunde an Land zu ziehen, ist nicht so einfach, wie es sich anhört.
 
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