524 623 "Werter Hund, im Namen von deinem Frauchen möchte dir hiermit erklären, dass du gerne in den Garten pinkeln darfst.
Die Türschwelle gehört allerdings nach Definition deines Frauchens zum inneren des Hauses und ist somit Tabu für jegliches Geschäft. Über diese Definition könnte man vermutlich streiten - aber da Frauchen hier das Hausrecht hat und vertritt, dürfte der Punkt leider nicht verhandelbar sein."
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