[...]Leider müssen wir aber auch feststellen,
dass der Gesetzentwurf Änderungen vorsieht, welche die Rechte der Waldeigentümer
bzw. Jagdrechtsinhaber teilweise deutlich einschränken.
Daher lehnen wir den jetzigen Entwurf als Ganzes ab. Er bringt vordergründig mehr
Freiheiten für die Schalenwildbejagung, im Kern werden aber Eigentumsrechte entzogen.
Langfristig würde aus partnerschaftlichem Verhalten zwischen Staat und Waldeigentümern
ein einseitiges Kontrollsystem zu Gunsten des Staates und der vom ihm beauftragten
Organisationen.[...]