Meine Klage SH

Meike

KSG-Panzergrenadier™
15 Jahre Mitglied
Hallo,

gestern bekam ich einen Brief von meiner Anwältin. Die Revision wurde teilweise zugelassen (es geht um die Klage hier in SH gegen die Hundeverordnung). Und zwar in "nur" einem Punkt: Das URteil und ist soweit in Ordnung, ALLERDINGS: Da es mehrere Urteile FÜR Rasselisten gab und gibt wurde die Revision was die Rasselisten betrifft zugelassen.-

Genau dagegen hatten wir aber geklagt. Was das nun bedeutet wisst ihr: Es geht nach Berlin und wie das Urteil da aussehen wird könnt ihr euch denken.

Mal wieder deprimiert Meike

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  • 28. April 2024
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Hi Meike ... hast du hier schon mal geguckt?
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Könnte heulen
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Warum meldeset du dich nicht mal ???????

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Ich bin total fertig, der Kampf geht natürlich weiter, zum Glück habe ich viel mit BiN um die Ohren, da geht es aber wenn ich im Bett liege.. Na ja, könnt ihr euch ja denken...



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Ach, Meike - Durchhalten lautet die Devise. Daß das kein Zuckerschlecken werden wird, war doch klar, oder? Laß Dich nicht unterkriegen !! :verlegen:)))

Liebe Grüße

Sabine





...out of the dark - into the light, the brightness...
 
Hallo Maike,

und wie lange dürfen wir jetzt wieder warten?? Es ist doch echt zum heulen.Erst freuen wir uns wie die Schneekönige und dann wieder sowas
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Aber die kriegen uns nicht klein! Und wenn wir am Ende doch alle verlieren sollten, gebe ich meinen Glauben an die Gerechtigkeit auf.

frustrierte Grüße Manuela+Bullis

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Hallo Meike!
Das hat mir gerade eine Bekannte am Telefon berichtet!
Sieh Deinen Hundis in die Augen, dann weißt Du wieder, wofür Du , wofür wir kämpfen!
Ich weiß, daß Du nichts vom VDH hältst, aber mein Verein wird auch in Berlin antreten!
Kopf hoch und weiter!

Lieben Gruß von Vera

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Hallo Meike,

habe Deinen Text nicht ganz verstanden: eine Revision kann doch nicht teilweise zugelassen werden, entweder sie wird zugelassen oder abgelehnt.
Und Du hast nicht erwähnt, aus welchem Grund sie zugelassen wurde, sondern nur gesagt, in welchem Punkt das Gericht konform geht, nämlich mit der Tatsache, daß es Rasselisten grundsätzlich für zulässig hält.
Schaust Du nochmal in das Schreiben rein???
Lieben Gruß und Kopf hoch!

Melanie
 
Hallo Melanie,

also Revision wurde ja gar nicht zugelassen. Dann hat das Land Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Eine Beschwerde bezieht sich aber immer nur auf falsche Richtersprüche im Sinne des Gesetzes.

Na ja, die haben halt gesagt (mal in meinen Worten ausgedrückt) das das Urteil rechtswidrig wäre und haben ein Gutachten zum Urteil machen lassen. Der Gutachter hat nun das Urteil bestätigt, also bis auf den einen Punkt ist das Urteil soweit ausgesprochen rechtens.

Nur eben das Urteil das gegen die Rasselisten ist, sei rechtswidrig da es schon andere Urteile gab die das Gegenteil ausgesagt haben. Also wurde die Revision in diesem einem Punkt zugelassen. Und das ist genaus der Punkt gegen den wir gekämpft haben, der Rest ist Schnickschnack.

Und genau über diesen Punkt Rasselisten wird jetzt nactürlich von einem total unparteiischen Richter der sich super auskennt (war ironisch gemeint) in Berlin entschieden...

Ich hoffe das war ein bisschen verständlicher.

"Im Gesamtergebnis steht fest, dass, wie in den erwähntenb Urteilen des OVG Lüneburg vom 30.05.01 und des OV Greifswald com 6.4.01 geschehen, die REvision gemäß § 132 Abs. 2 Ziff 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache, hilfsweise wegen Divergenz zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgrichtes vom 19.1.00 hilfsweise wegen Verfahrensmängeln zugelassen werden muß.

Prof. Dr. A von Mutius"

[email protected]

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Meike:
"Im Gesamtergebnis steht fest, dass, wie in den erwähntenb Urteilen des OVG Lüneburg vom 30.05.01 und des OV Greifswald com 6.4.01 geschehen, die REvision gemäß § 132 Abs. 2 Ziff 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache, hilfsweise wegen Divergenz zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgrichtes vom 19.1.00 hilfsweise wegen Verfahrensmängeln zugelassen werden muß.[/quote]

Warum nehmen sich alle nur das Steuerurteil von Berlin als Maß aller Dinge?
Dort ging es um das Steuerrecht und im Steuerrecht wird den Gemeinden ein "Experimentierfreiraum" gewährt, den es im Ordnungsrecht nicht gibt.



Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
"Wir alle machen Fehler, so laßt uns denn einander unsere Torheiten verzeihen"
-Voltaire-
 
Wir hatten auch nicht gegen die erhöhte Hundesteuer geklagt, das war KEIN Klagepunkt...

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Eben, Meike ....

und auch in Hessen hat sich der IM beim VGH auf das Steuerurteil Berlin und die dort bestätigte Rassenliste bezogen.
Das ist Steuerrecht und die Klagen gegen die VO richten sich gegen das Ordnungsrecht.

Bin ich doof oder was? Warum reiten alle Landesregierungen auf dem Berlin Urteil rum?

Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
"Wir alle machen Fehler, so laßt uns denn einander unsere Torheiten verzeihen"
-Voltaire-
 
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