Ah - helki bringt Licht in's Dunkel.
Wir hatten möglicherweise beide Recht:
In ihrem Link steht:
Material der Kategorie 1 darf nur in zugelassenen Zwischenbehandlungsbetrieben für Material der Kategorie 1 zwischenbehandelt oder zwischengelagert werden. Dieses Material ist unverzüglich abzuholen, abzutransportieren und zu kennzeichnen sowie:
durch Verbrennen in einer zugelassenen Verbrennungsanlage direkt als Abfall zu beseitigen;
in einem zugelassenen Verarbeitungsbetrieb nach einer speziellen Verarbeitungsmethode zu verarbeiten, wobei das aus dieser Verarbeitung hervorgegangene Material gekennzeichnet und schließlich als Abfall verbrannt oder mitverbrannt wird;
...
Soll heißen: Es ist durchaus möglich, dass es in Firma A so, und in Firma B anders gemacht wird - je nach den technischen Möglichkeiten vor Ort.
Sprich, die einen verbrennen gleich, die anderen erst
nach einer Vorbehandlung, wonach aber gleichfalls die Verbrennung erfolgt. Und zwar separat.
Das wusste ich nicht, ich kannte es bisher nur so, wie ich geschrieben habe. Kenne aber eben auch nur diese eine TKB.
Entschuldige, Podi.