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Ich stelle mir vor, dass der Hund einer Goldenretriever-Halterin von einem Bulldoggen-Halter in der selben Situation erstochen worden wäre. Hätte man sich dann auch auf die Aussage des Bulldoggen-Halters verlassen? Und hätte man dann auch keine weiteren Ermittlungen eingeleitet, um herauszufinden, warum jemand ein Messer bei sich führt, das er auch ohne zu zögern einsetzt?

Mit Sicherheit wäre das ganz anders verlaufen, denn man hätte nicht geglaubt, dass die Bulldogge von dem Goldenretriever angegriffen wurde und man wäre hellhörig geworden, wenn ein Bulldoggen Halter ein Messer zückt und hemmungslos auf den Hund einsticht.

In jedem Fall hätte man eine Stellungnahme von der Goldenretriever-Halterin eingeholt.
 
Hätte, Wäre, Wenn und Aber ... im Zweifel für den "Angeklagten"! Ich persönlich bin ehrlich gesagt von keinem anderen Ergebnis ausgegangen ... Die ganze "Geschichte" war einfach zu undurchsichtig und zweischneidig und eine Selbstverschuldung oder zumindest Teilschuld der AB-Halterin konnte und kann man nicht ausschließen ... der Halter des Labradors oder Retrievers oder wie auch immer konnte mit einer direkten Lebensgefahr für sich und/oder seinen Hund argumentieren ... ob dem tatsächlich so war kann ein Außenstehender sicher nicht beurteilen ...
Lässt man Emotionen, Mutmaßungen, Spekulationen und Unterstellungen beiseite stellt sich der Fall wohl so dar, dass ein freilaufender, nicht abrufbarer Hund einen anderen Hund angegriffen hat (dass der herbeigerufene Tierarzt sein Urteil revidiert hat, ist nirgends belegbar?) ... der andere HH hat seinen Hund, evtl. sogar sich selbst verteidigt und dabei den "Angreifer" tödlich verletzt ... wie hätte denn dann ein Urteil ausfallen sollen, wenn mehr Fakten nicht vorhanden sind???
 
Einfach nur lächerlich die Begründung.

Aber hier in unserem Lande wird schon lange mit zweierlei Maß Recht gesprochen.
Deswegen habe ich schon lange das Vertrauen in die Rechtsprechung, den Staat und insbesondere in die Politik verloren.
Korruption, Bestechlichkeit, Einflußnahme etc. läßt grüßen.

Naja, anderes Thema.

Schönen Abend noch.
 
Na vielleicht passiert dem Besitzer ja mal das gleiche mit seinem Hund... wer weiss das schon.
 

Wie darf ich das bitte verstehen,etwa als Drohung???

Zum Urteil was anderes war nicht zu erwarten und ich denke wenn ich mir das so Anschaue sind meien Moralische und Rechtliche Ansichten so im grossen ganzen in Ordnung.

Grüsse Alex
 

Du darfst Deinen Hund auf jeden Fall verteidigen, denn der "gegenwärtige, rechtswidrige Angriff", von dem der Notwehrparagraph spricht, bezieht sich nicht nur auf Leib und Leben, sondern auch auf andere Rechtsgüter (z. B. Eigentum, Ehre...).

Das heißt, sogar, wenn Dich jemand beleidigt oder anspuckt, darfst Du Dich wehren, aber eben immer nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit.

In solch einem Fall (eigener Hund wird angegriffen) könnte ich mir z. B. den Einsatz eines Pfeffersprays gegen den Angreifer vorstellen. Zwar darf man dieses Spray *eigentlich* nur zur Abwehr von Tieren verwenden, in einer Notwehrsituation jedoch ist es ein geeignetes und erfolgversprechendes Mittel, den Angriff zu beenden.

Du darfst aber nicht "nur wegen eines Hundes" einen Menschen erstechen.
 
Zum Urteil was anderes war nicht zu erwarten und ich denke wenn ich mir das so Anschaue sind meien Moralische und Rechtliche Ansichten so im grossen ganzen in Ordnung.
Bei deinen moralischen Ansichten bin ich mir diesbezüglich nicht so sicher.

Rechtlich hab ich von unserer Justiz auch nichts anderes erwartet. In solchen Situationen kann ich diejenigen verstehen die da zur Selbstjustiz greifen.
 
Na ja, Aussage gegen Aussage ... ich weiß auch nicht, was man rechtlich hätte anderes erwarten sollen Einen Indizienprozess??? Sogar für einen solchen hätten noch die Indizien gefehlt ... Es waren 4 Beteiligte, von denen zwei in der Lage sind, sich zu artikulieren ... und genau diese beiden werden den Vorfall vermutlich gegensätzlich darstellen ... bzw. haben ihn gegensätzlich dargestellt (und empfunden!) Täter und Opfer (wer welche Rolle hatte, ist und bleibt wohl im Dunkeln) werden immer eine andere Sicht der Dinge haben und ohne Zeugen ... tja, jedes andere "Urteil" wäre m. E. fraglich gewesen!
 

Nö, als rechtliche Nachfrage wie ich handeln kann wenn mir mal jemand wie du über den Weg läuft - zum Glück wohl eher unwahrscheinlich weil ich ansonsten niemanden kenne, der so sehr damit prahlt wie *** er im Kopf ist - aber jetzt weiß ich bescheid... und du wohnst zum Glück weit genug weg wenn die Angabe stimmt...



Meine Hündin wurde heute bei einer Auseinandersetzung mit einem Rüden zum Glück weder abgestochen noch getreten oder sonst wie verletzt - ich hätte daran denken sollen mich bei dem Besitzer zu bedanken weil er meinen Hund am Leben gelassen hat
 
Ich würde den Mann vor Gericht ziehen und hoffen, dass ein Richter seine Geschichte nicht glaubt.

Wir haben hier einen Mann, der ein Messer dabei hat, mehrfach auf einen Hund einsticht, der Halterin nicht dabei hilft ihren Hund zu einem Tierarzt zu bringen, um sein Leben zu retten, behauptet das Messer danach verloren zu haben und dessen Hund außer einpaar Kratzern nichts davon getragen hat.

Man darf nicht einfach Tiere umbringen, in dem man ihnen in den Hals sticht, vor allen Dingen dann nicht, wenn sie anderen Leuten gehören. Es reicht auch nicht aus zu behaupten, dass man seinen eigenen Hund beschützen wollte. Die Notwendigkeit muss man dann erklären bzw. glaubhaft darlegen oder nachweisen.

Das ein Verfahren nicht eingeleitet wird, ist verständlich. Wer hat schon Bock wegen eines Hundes ein Verfahren einzuleiten.

Ein Richter kann das anders sehen, wenn man selber Argumente anführt und eine Schilderung des Gescehens darlegt, die Zweifel an der Version des Mannes aufkommen lässt.

Ich würde ihn nicht so davon kommen lassen. Und wenn am Ende nichts zählbares dabei rum kommen würde, so hätte der Mann nach einemHaufen Ärger beim nächsten mal mehr Hemmungen das Selbe mit einem anderen Hund zu machen.
 
Aha....
das heißt, ich hätte den großen Mischlingshund, der von hinten auf uns zugerannt kam und Schoko unvermittelt ansprang auch einfach abstechen dürfen.
Seine Besitzerin benötigte definitiv länger als 15 Sekunden, bis sie zu uns kam, der Hund stand nicht im Gehorsam und war nicht angeleint.
Er wollte zwar "nur spielen", da die Besitzerin aber nicht dabei war und nicht angehört worden wäre hätte ich ihm Aggressives Verhalten andichten können.
Wäre das Urteil vielleicht anderes ausgefallen, da es sich bei dem "Angreifer" um keinen "Kampfhund" sondern um einen "normalen Mischling" handelte?

Evi u. Schoko
 
Auch wenn ich die ursächliche Schuld am zustandekommen der Situation bei der Halterin sehe, hat der Mann doch weder angemessen noch verhältnismäßig gehandelt. Da hätte man schon was anderes erwarten können.

Aber da hat der "Kampfhundbonus" wohl wieder zugeschlagen, gebe ich Schoko recht.
 
zum Glück wohl eher unwahrscheinlich weil ich ansonsten niemanden kenne, der so sehr damit prahlt wie *** er im Kopf ist - aber jetzt weiß ich bescheid... und du wohnst zum Glück weit genug weg wenn die Angabe stimmt...

Jetzt werden wir wol noch beleidigent ?!?!
Das zeigt doch eindeutig dein Nivo.

Grüsse Alex
 
Jetzt werden wir wol noch beleidigent ?!?!
Das zeigt doch eindeutig dein Nivo.

Grüsse Alex


Und hier zeigt sich doch mal wieder Niveau ist keine Handcreme

Entweder man hat es - oder nicht (wobei es unwahrscheinlich ist, das man es hat wenn man es nichteinmal schreiben kann)
 

Rot ist von mir Grüsse Alex
 
Entweder man hat es - oder nicht (wobei es unwahrscheinlich ist, das man es hat wenn man es nichteinmal schreiben kann)

Die sache nett sich legasteni !!!
Ist ne Krankheit !!!

Aber weist du was mich sehr interesihren würde, machst du dich auch über andere mit einer Krankheit lustig (Rolstulfahrer/Blinde......) ?????

Wobei wir wieder beim Niveau weren......
 
mich würde jetzt hier mal die "wahrheit" interessieren. wieso ist da die rede von "verbissen" und wie veträgt sich das mit "kaum verletzt" ?

auf alex´schreibschwäche rumzuhacken ist für mich jedesmal ein grund zum fremdschämen..muss das wirklich sein ?

inhaltlich sind wiederum deine beiträge, alex, oft zum fremdschämen. der vorwurf des trolls ist manchmal nicht weit hergeholt.
 
Alex, es war kein Urteil sondern es wurde darüber entschieden (Anhörung), ob es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Das öffentliche Interesse besteht nicht, das Verfahren wurde eingestellt= also wird man da nur auf der Ebene einer Zivilklage weiter kommen.
 

Und ich weiß was Legasthenie ist und mache mich garantiert nicht über Leute lustig, die das haben - es allerdings mit Rollstuhlfahrern oder Blinden zu vergleichen hinkt doch ein wenig, oder?

Und nein, ich mache mich nicht über deine Schreibschwäche lustig sondern über deine Ignoranz und dein fehlendes Einfühlungsvermögen (was lustigerweise du ja nun wiederum von mir verlangst)!
 
 

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