Aber wenn es erlaubt ist einen Hund, der den eigenen bedroht, abzustechen - ist es dann auch erlaubt das Herrchen, dass meinen Hund bedroht abzustechen?
ich mein, in der Situation sehe ich mich und mein "Eigentum" dann doch auch bedroht...
(falls ich mal jemandem mit Gamenes Einstellung begegnen sollte...)
Aber wenn es erlaubt ist einen Hund, der den eigenen bedroht, abzustechen - ist es dann auch erlaubt das Herrchen, dass meinen Hund bedroht abzustechen?
ich mein, in der Situation sehe ich mich und mein "Eigentum" dann doch auch bedroht...
(falls ich mal jemandem mit Gamenes Einstellung begegnen sollte...)
Bei deinen moralischen Ansichten bin ich mir diesbezüglich nicht so sicher.Zum Urteil was anderes war nicht zu erwarten und ich denke wenn ich mir das so Anschaue sind meien Moralische und Rechtliche Ansichten so im grossen ganzen in Ordnung.
Aber wenn es erlaubt ist einen Hund, der den eigenen bedroht, abzustechen - ist es dann auch erlaubt das Herrchen, dass meinen Hund bedroht abzustechen?
ich mein, in der Situation sehe ich mich und mein "Eigentum" dann doch auch bedroht...
(falls ich mal jemandem mit Gamenes Einstellung begegnen sollte...)
Wie darf ich das bitte verstehen,etwa als Drohung???
zum Glück wohl eher unwahrscheinlich weil ich ansonsten niemanden kenne, der so sehr damit prahlt wie *** er im Kopf ist - aber jetzt weiß ich bescheid... und du wohnst zum Glück weit genug weg wenn die Angabe stimmt...
Jetzt werden wir wol noch beleidigent ?!?!
Das zeigt doch eindeutig dein Nivo.
Grüsse Alex
Wir haben hier einen Mann, der ein Messer dabei hat, mehrfach auf einen Hund einsticht, der Halterin nicht dabei hilft ihren Hund zu einem Tierarzt zu bringen, um sein Leben zu retten, behauptet das Messer danach verloren zu haben und dessen Hund außer einpaar Kratzern nichts davon getragen hat.
In der ganzen Hektick kann man doch mal was Verlieren oder ???
Vieleicht war er in eille weil er mit sinem hund selber zum Artzt musste???
Also in der begründung stand doch was von Ferbissen?!?!
Man darf nicht einfach Tiere umbringen, in dem man ihnen in den Hals sticht, vor allen Dingen dann nicht, wenn sie anderen Leuten gehören. Es reicht auch nicht aus zu behaupten, dass man seinen eigenen Hund beschützen wollte.
Wenn es Notwer ist und angemessen dan schon !!!
Die Notwendigkeit muss man dann erklären bzw. glaubhaft darlegen oder nachweisen.
Hat er doch anscheinend können sonst were das urteil warscheinlich doch anders ausgegangen oder ?!?!?!
Das ein Verfahren nicht eingeleitet wird, ist verständlich. Wer hat schon Bock wegen eines Hundes ein Verfahren einzuleiten.
Ich Denke nicht das ein Hund auf die leichte schulter genomen wird.
Ein Richter kann das anders sehen, wenn man selber Argumente anführt und eine Schilderung des Gescehens darlegt, die Zweifel an der Version des Mannes aufkommen lässt.
Im Zweifel für den Angeklakten
Entweder man hat es - oder nicht (wobei es unwahrscheinlich ist, das man es hat wenn man es nichteinmal schreiben kann)
Alex, es war kein Urteil sondern es wurde darüber entschieden (Anhörung), ob es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Das öffentliche Interesse besteht nicht, das Verfahren wurde eingestellt= also wird man da nur auf der Ebene einer Zivilklage weiter kommen.Wir haben hier einen Mann, der ein Messer dabei hat, mehrfach auf einen Hund einsticht, der Halterin nicht dabei hilft ihren Hund zu einem Tierarzt zu bringen, um sein Leben zu retten, behauptet das Messer danach verloren zu haben und dessen Hund außer einpaar Kratzern nichts davon getragen hat.
In der ganzen Hektick kann man doch mal was Verlieren oder ???
Vieleicht war er in eille weil er mit sinem hund selber zum Artzt musste???
Also in der begründung stand doch was von Ferbissen?!?!
Man darf nicht einfach Tiere umbringen, in dem man ihnen in den Hals sticht, vor allen Dingen dann nicht, wenn sie anderen Leuten gehören. Es reicht auch nicht aus zu behaupten, dass man seinen eigenen Hund beschützen wollte.
Wenn es Notwer ist und angemessen dan schon !!!
Die Notwendigkeit muss man dann erklären bzw. glaubhaft darlegen oder nachweisen.
Hat er doch anscheinend können sonst were das urteil warscheinlich doch anders ausgegangen oder ?!?!?!
Das ein Verfahren nicht eingeleitet wird, ist verständlich. Wer hat schon Bock wegen eines Hundes ein Verfahren einzuleiten.
Ich Denke nicht das ein Hund auf die leichte schulter genomen wird.
Ein Richter kann das anders sehen, wenn man selber Argumente anführt und eine Schilderung des Gescehens darlegt, die Zweifel an der Version des Mannes aufkommen lässt.
Im Zweifel für den Angeklakten
Rot ist von mir Grüsse Alex
Wir haben hier einen Mann, der ein Messer dabei hat, mehrfach auf einen Hund einsticht, der Halterin nicht dabei hilft ihren Hund zu einem Tierarzt zu bringen, um sein Leben zu retten, behauptet das Messer danach verloren zu haben und dessen Hund außer einpaar Kratzern nichts davon getragen hat.
In der ganzen Hektick kann man doch mal was Verlieren oder ???
Wie kann man denn in der Hektik ein Messer, mit dem man 9 (?) mal auf einen Hund eingestochen hat so verlieren, dass die Polizei es nicht mehr finden kann
Vieleicht war er in eille weil er mit sinem hund selber zum Artzt musste???
Also in der begründung stand doch was von Ferbissen?!?!
Soooo in Hektik kann er ja nicht gewesen sein, vor allem war ja ein Tierarzt vor Ort...
Man darf nicht einfach Tiere umbringen, in dem man ihnen in den Hals sticht, vor allen Dingen dann nicht, wenn sie anderen Leuten gehören. Es reicht auch nicht aus zu behaupten, dass man seinen eigenen Hund beschützen wollte.
Wenn es Notwer ist und angemessen dan schon !!!
Okeee - also ich würde in Notwehr den Hund - keine Ahnung, für mich ist es auch keine Notwehr wenn sein Hund keine ernsthaften Verletzungen hat - aber garantiert hätte er den Hund nicht abstechen müssen sondern ein einziger Stich hätte gereicht
Rot ist von mir Grüsse Alex
Wir haben hier einen Mann, der ein Messer dabei hat, mehrfach auf einen Hund einsticht, der Halterin nicht dabei hilft ihren Hund zu einem Tierarzt zu bringen, um sein Leben zu retten, behauptet das Messer danach verloren zu haben und dessen Hund außer einpaar Kratzern nichts davon getragen hat.
In der ganzen Hektick kann man doch mal was Verlieren oder ???
Wie kann man denn in der Hektik ein Messer, mit dem man 9 (?) mal auf einen Hund eingestochen hat so verlieren, dass die Polizei es nicht mehr finden kann
Vieleicht hat es ja jemand anderes gefunden!!!
Vieleicht war er in eille weil er mit sinem hund selber zum Artzt musste???
Also in der begründung stand doch was von Ferbissen?!?!
Soooo in Hektik kann er ja nicht gewesen sein, vor allem war ja ein Tierarzt vor Ort...
Mh die Beiserei/Rauferei war beendet und sofort war ein Tierartzt vor Ort ???
Man darf nicht einfach Tiere umbringen, in dem man ihnen in den Hals sticht, vor allen Dingen dann nicht, wenn sie anderen Leuten gehören. Es reicht auch nicht aus zu behaupten, dass man seinen eigenen Hund beschützen wollte.
Wenn es Notwer ist und angemessen dan schon !!!
Okeee - also ich würde in Notwehr den Hund - keine Ahnung, für mich ist es auch keine Notwehr wenn sein Hund keine ernsthaften Verletzungen hat - aber garantiert hätte er den Hund nicht abstechen müssen sondern ein einziger Stich hätte gereicht
Definitiv hat keiner der Stiche Stopwirkung, sprich eine wirkung tritt zeitlich verzögert ein
Rot und blau ist von mir Grüsse Alex
Und ich weiß was Legasthenie ist und mache mich garantiert nicht über Leute lustig, die das haben Klan aber oben deutlich anders - es allerdings mit Rollstuhlfahrern oder Blinden zu vergleichen hinkt doch ein wenig, oder? ja mag sein
Und nein, ich mache mich nicht über deine Schreibschwäche lustig sondern über deine Ignoranz und dein fehlendes Einfühlungsvermögen Habe ich schon (was lustigerweise du ja nun wiederum von mir verlangst)!