Mainz, Steuerbescheid ist da

Moin Uwe.

Gut, dass Du Dich anwaltlich vertreten lässt. Das kann Nerven sparen.

Ich bin seinerzeit auch gegen einen Hundesteuerbescheid vorgegangen. Leider musste das Gericht nicht die materiell-rechtliche Seite meiner Klage beleuchten, da bezüglich des Satzungserlassverfahrens formal-rechtlich schon ausreichend Vieles mangelhaft und mängelbehaftet war.

Ist der Widerspruch eingelegt, kannst Du bei der Ausgangsbehörde (Stadt Mainz) einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Da einem solchen Antrag bekanntlich nicht stattgegeben wird, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen VG vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen.
Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens selbst wird die Ausgangsbehörde mit großer Wahrscheinlichkeit dem Widerspruch nicht abhelfen und die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde im Weiteren den Widerspruch als zulässig, aber nicht begründet abschmettern. Letzteres vor dem Hintergrund, dass die Rechtsaufsichtsbehörde die anzeige- bzw. genehmigungspflichtige Hundesteuersatzung nicht verwerfen darf, da ihr rechtlich eine Normverwerfungskompetenz nicht eingeräumt wurde und sie im Satzungserlassverfahren wohl nicht von ihrem Beanstandungsrecht Gebrauch gemacht hat.
Einem möglichen Normenkontrollverfahren vor dem zuständigen OVG würde ich nicht den Vorzug geben, sondern abwarten, ob sich das VG im Rahmen des zu beantragenden vorläufigen
Rechtsschutzes zu den die (Teil)nichtigkeit der Satzung begründenden Mängeln äußert.
Soweit mehrere Bürger einen förmlichen Rechtsbehelf gegen den Hundesteuerbescheid eingelegt haben, ist es aus Kostengründen ratsam, dass nach gemeinsamer Absprache ein Musterprozess geführt wird und alle anderen durch die VAe belasteten Bürger bei der bescheiderlassenen Behörde einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen.

Zum Schluss noch Folgendes: Vor zwölf Jahren und danach in ständiger Rechtsprechung hat das BVerwG entschieden, dass unabhängig von der ordnungsrechtlichen Seite der Gefahrenabwehr die Kommunen über ihre Hundesteuer eine Lenkungsfunktion ausüben dürfen, die nicht stringent an die Bestimmungen der jeweiligen Hundegefahrenverordnungen bzw. -gesetze anknüpfen muss und anderen Zwecken dienen kann. Seither werden von Bürgern nur selten verwaltungsgerichtliche Verfahren gewonnen, und von den wenigen waren die meisten auch noch Pyrrhussiege.

Dir und allen anderen Mitstreitern viel Glück und einen angenehmen Auslandsaufenthalt.
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi di-meola ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 16 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Nochmal dazu:

Es ist nur möglich gegen die Erweiterung der Rassen für die erhöhte Hundesteuer und gegen die Bedingungen dafür (Kastration + Unbedenklichkeitsbescheinigung des Tierarztes) zu klagen, nicht aber gegen die Einführung der Hundesteuer für die vom Land eingestuften Rassen?

Habe ich das richtig verstanden?
 
Guten Morgen blackbird.

Beides ist möglich, doch sollte der Klageweg nur dann beschritten werden, wenn die Erfolgsaussichten entsprechend gut sind.

Erstens: Ich kann als Betroffener den Gleichheitsverstoß im Wege einer gegen die Kommune als Normgeber gerichteten Feststellungsklage nach § 43 Abs.1 VwGO prüfen lassen, gerichtet auf die Feststellung, dass ich durch den untergesetzlichen Rechtssatz (beispielsweise durch eine fragliche Privilegierung in der Satzung) in subjektiven Rechten verletzt bin und dass ein Anspruch auf Änderung der streitigen Rechtsnorm (hier: Hundesteuersatzung) besteht.

In diesem Fall führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfasungsgerichtes die Unvereinbarkeit einer Rechtsnorm mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zu einer Nichtigerklärung (sic!). Grundsätzlich bleibt es in Fällen gleichheitswidriger Begünstigungen dem Normgeber und seiner Gestaltungsfreiheit überlassen, ob er die gleichheitswidrig ausgeschlossene Gruppe in die Begünstigung einbezieht, die Begünstigung insgesamt abschafft oder den Kreis der Begünstigten neu definiert.

Zweitens: Soweit die Hundesteuersatzung bestimmte Hunderassen - angelehnt an die "Rasseliste" des Landes - als gefährlich einstuft und höher besteuert, ist dies sachlich gerechtfertigt und mit dem Gleichheitssatz vereinbar. Selbst der Verzicht einer solchen Liste schließe es nicht aus, dass eine Gemeinde in der Hundesteuersatzung ohne eigene Erhebung bestimmte Hunderassen höher besteuere, die sowohl in einem Bundesgesetz (Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland) als auch in den Hundegesetzen anderer Bundesländer als gefährlich definert werden (siehe hierzu u.a. OVG Lüneburg, 9 LA 163/10).
 
Hey Bulli-Maus,
wir haben auch an Ostersamstag die nette Botschaft über die Erhöhung und Abstempelung unseren ach sooooo gefährlichen Hundes erhalten! ...

Ich habe letztens jemanden getroffen und der meinte, er würde seinen Hund bei Bekannten anmelden, da würde die Steuer nicht so hoch sein ... das man sowas nicht darf, ist mir eigentlich schon klar, aber was haltet ihr davon? Vorallem wie sieht das dann versicherungstechnisch aus? Der Hund ist zwar woanders gemeldet, lebt aber weiterhin bei dem "Besitzer" und darüber läuft ja auch die Versicherung ... oder ist das der Versicherung egal? Bei Autoversicherungen geht das ja auch, man muss ja nicht im gleichen Ort wohnen usw. ... keine Ahnung ...

Wir haben auch direkt nach dem Schreiben Einspruch eingelegt und von unserer Tierärztin ein Schreiben mitgeschickt, worin bestätigt ist, dass Monty keineswegs aggressives Verhalten gezeigt hat ... bis jetzt haben wir noch nichts von der Stadt gehört ... aber da lassen die Beamten sich natürlich schön Zeit mit ... Wenn sie Geld zu bekommen haben, geht alles ganz schnell, wenns aber um unser Geld geht, dann lassen sie sich Zeit ohne Ende!

Ich finde diese ganzen neuen Regelungen in Mainz einfach unmöglich und das kotzt mich echt sowas von an!!! :( Naja ... müssen wir jetzt durch, egal wie.....

LG
 
Steuerpflichtig ist i.d.R. der Halter und bestenfalls danach der Besitzer. Anmeldung des Hundes woanders ist also Steuerhinterziehung (oder sowas). Bei Autos ist einfach der Sachverhalt anders, aber auch dort musst Du das Auto an Deinem Wohnsitz anmelden.

Gut, dass Ihr Einspruch eingelegt habt. Habt Ihr einen Anwalt eingeschaltet? Versucht halt wenigstens, die Zahlung mit Hinweis auf den Einspruch aufzuschieben, auch wenn die Chancen gering sind. Wäre cool, wenn sich hier ein paar Mainzer (möglichst die mit Rechtsschutzversicherung) zusammentun könnten und der Stadt den A*sch versohlen :D
 
Die Stadt unternimmt ja auch keine richtigen Maßnahmen, so hieß es im ersten Schreiben mit der Ankündigung der Steuererhöhung ja auch: "Falls ihr Hund nicht der genannten Rasse angehört, schicken Sie uns eine Kopie des Impfausweises" :hö: Klar, da schreib ich Dackelmix rein und schwupps zahl ich nur normale Steuern :kindergarten: Dann hatte ich nachgefragt, wieso man einen Impfausweis als aussagekräftig ansieht, da hieß es: "Was sollen wir denn sonst verlangen?" Auf den Hinweis eines Rassegutachtens wenn jemand seinen Staff plötzlich als Boxer-Mix ausgeben will, bekam ich zur Antwort: "Das können wir nicht fordern, dass kostet zu viel Geld."

So langsam zweifel ich an der Stadt und den Leuten vom Amt. Da geht es echt nur ums Geld, Gerechtigkeit und Fairness sind da fehl am Platz.
 
So langsam zweifel ich an der Stadt und den Leuten vom Amt. Da geht es echt nur ums Geld, Gerechtigkeit und Fairness sind da fehl am Platz.


Das denke ich auch:sauer: ich war bei uns im Rathaus und hatte mich erkundigt wie hoch die Steuer bei uns ist....600€!!!wir haben hier sonst keinerlei Auflagen!!!!! Aber die Steuern:rolleyes:
Das nenne ich eine Hausnummer :( Der Mitarbeiter hat klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass diese Rassen nicht in der Gemeinde erwünscht sind, deshalb die Steuer. Es zeigt ja auch Wirkung......zumindest bei den Leuten, die den Hund dann nicht als Boxermix angeben möchten......Mal ganz nebenbei.....hier laufen fast nur Boxermischlinge:unsicher:
Zehn Kilometer weiter, andere Gemeinde, beträgt die Steuer 55€:verwirrt:

Irgendwie komisch mit en Steuern:rolleyes:
 
Übrigens würde Mainz auch den Mini Bullterrier mit 600€ besteuern, einfach weil Bullterrier im Namen drin ist :sauer: Dann ist es also bei einer Neuanschaffung völlig egal ob Mini oder nicht, Bullis werden immer mit 600€ besteuert :( Da hilft dann nur ein Umzug, weil eine ähnliche Klage schon einmal vor dem OVG Koblenz gescheitert ist.
 
Ich habe letztens jemanden getroffen und der meinte, er würde seinen Hund bei Bekannten anmelden, da würde die Steuer nicht so hoch sein ... das man sowas nicht darf, ist mir eigentlich schon klar, aber was haltet ihr davon? Vorallem wie sieht das dann versicherungstechnisch aus? Der Hund ist zwar woanders gemeldet, lebt aber weiterhin bei dem "Besitzer" und darüber läuft ja auch die Versicherung ... oder ist das der Versicherung egal? .....

das geht doch gar nicht. Wenn der Hund als "Gefährlicher" bei irgendeiner Gemeinde gemeldet wird, so muß der Anmelder die Haltegenehmigung vorlegen. Von den Bekannten müßte somit einer die ganze Prozedur durchlaufen von Führungszeugnis bis Sachkunde - Hund und HG und der Hund wäre nicht mehr Deiner, was ja erst recht nich tmöglich ist. Das geht leider nicht so, wie es beim "Normalhund" möglich ist.
Es ginge einzig so, wenn Du Deinen ersten Wohnsitz bei den Bekannten anmelden würdest.

Wie hat sich denn die Hundesteuer in Mainz neuerdings entwickelt?
 
das geht doch gar nicht. Wenn der Hund als "Gefährlicher" bei irgendeiner Gemeinde gemeldet wird, so muß der Anmelder die Haltegenehmigung vorlegen. Von den Bekannten müßte somit einer die ganze Prozedur durchlaufen von Führungszeugnis bis Sachkunde - Hund und HG und der Hund wäre nicht mehr Deiner, was ja erst recht nich tmöglich ist. Das geht leider nicht so, wie es beim "Normalhund" möglich ist.
Es ginge einzig so, wenn Du Deinen ersten Wohnsitz bei den Bekannten anmelden würdest.
"gefährlich" ist im steuerlichen und im ordnungsrechtlichen Sinne tlw. unterschiedlich definiert. Hunde, die gem. Steuersatzung bei einer Gemeinde als gefährlich gelten, müssen nicht zwangsläufig den Auflagen des LHundG unterliegen.
 
Übrigens würde Mainz auch den Mini Bullterrier mit 600€ besteuern, einfach weil Bullterrier im Namen drin ist :sauer: Dann ist es also bei einer Neuanschaffung völlig egal ob Mini oder nicht, Bullis werden immer mit 600€ besteuert :( Da hilft dann nur ein Umzug, weil eine ähnliche Klage schon einmal vor dem OVG Koblenz gescheitert ist.
Wenn der Mini nicht explizit in der Steuersatzung drin steht gibt es zumindest noch Hoffnung. Spätestens seit der Einführung eines eigenen FCI-Standards stehen die Chancen da besser.



Auch wenn Koblenz bei sowas wohl ziemlich anti Hund eingestellt und auch nicht Magdeburg ist.

Schwieriger wird es wohl bei Mischlingen und Minis ohne Papiere, da gehen die ganz gern in die Richtung, dass ein Mini ohne Papiere eben ein kleiner Standard-Mix ist :unsicher:
 
Möglich ist "alles" - ich habe hier einen Hund (MBT mit FCI Papieren) der um knapp 1cm zu groß für das OA ist, der hat komplett Hundeführerschein und Test, Gutachten bzw. Erlaubnis für Hessen und Bayern abgelegt. Steuertechnisch ist er als Mini anerkannt und ich muss keine erhöhte Steuer bezahlen.
Für den Standard läuft aktuell eine Klage beim OVG München wg. der aktuell erhöhten Steuer.
Und ich traue mich fast wetten, das kaum ein Mitarbeiter beim Amt, beide Hunde auseinander halten könnte.
Am besten wäre es wenn dieser Unfug Hunde zu besteuern ein Ende nähme.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Mainz, Steuerbescheid ist da“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Grazi
Yippee! Flash hat ein Zuhause gefunden! :) Grüßlies, Grazi
Antworten
1
Aufrufe
512
Grazi
Z
@Zeus150912 Also ich habe ihn gefragt, so direkt aus dem Gedächtnis hatte er keinen Namen parat aber er fragt nochmal bei den anderen Trainern bzw schreibt welche an die in RLP arbeiten. Dauert aber 2-3 Tage, ich weiß ja nicht wie eilig es bei euch ist. Ansonsten kannst du vielleicht noch bei...
Antworten
7
Aufrufe
824
wilmaa
Grazi
Antworten
2
Aufrufe
808
Marion
Marion
Grazi
AmStaff Tasha Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. AmStaff, American Staffordshire Terrier, verträglich nach Sympathie Name: Tasha Rasse: American Staffordshire Terrier Geschlecht: Hündin Kastrationsstatus: kastriert Alter des Hundes: 7 Jahre Geburtsdatum: 11.07.2013...
Antworten
0
Aufrufe
465
Grazi
Grazi
Grazi
Maylo hat schon vor einer Weile ein Zuhause gefunden! :) Grüßlies, Grazi
Antworten
1
Aufrufe
447
Grazi
Zurück
Oben Unten