Mainz, Steuerbescheid ist da

Uwe P.

15 Jahre Mitglied
Hallo,

wir sind Leidtragende der Mainzer Amtswillkür die sich in der letzten Steuererhöhung manifestiert hat.

Unsere Hündin Baghira (laut Tierarzt war wohl in einer weiter zurückliegenden Generation ein American Staffordshire Terrier in die Vermehrung involviert und so wurde sie auch vom Ordnungsamt eingestuft), die nun mittlerweile 13 Jahre (natürlich mit bestandenem Wesenstest) bei uns lebt, wird ab sofort mit 600 Euro besteuert.

Da wir hiergegen Einspruch erheben wollen, möchten wir anfragen ob es schon in Mainz Initiativen gibt, die z.B. Sammelklagen anstreben. Auch wissen wir nicht, wie wir uns zu verhalten haben. Normalen Hundesteuersatz (186 Euro) zahlen und gegen die Einstufung als gefährlichen Hund klagen oder gar nicht zahlen, und gegen die komplette Steuererhöhung klagen? Oder alles zahlen und darauf hoffen, dass der Prozess gewonnen wird.

Dummerweise fahren wir ab 23.04. auch noch für 3 Monate ins Ausland, sodass wir erst im August aktiv werden können.

Für eine schnelle Antwort wären wir daher sehr dankbar.

Es grüßen aus Mainz
Uwe & Sonja & Baghira

PS.: Baghira ist in den 13 Jahren niemals auffällig geworden, außer:
brav.jpg
 
  • 27. April 2024
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Hi Uwe P. ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wenn der Hund mit ins Ausland geht, würde ich ihn zum 23.04.2012 bei der Gemeinde abmelden, einen korrigierten Steuerbescheid anfordern und die anteilige Steuer zunächst bezahlen.
Das schont im Moment die Nerven.

Bei der Wiedereinreise wird der Hund neu angemeldet und es erfolgt ein neuer Steuerbescheid, so dass man ab da mit neuen Fristen handeln kann.

Wäre jetzt meine erste Idee.
 
ich weiß nicht, ob ich diesen ratschlag gut finde. wenn der hund abgemeldet wird und mit ins ausland geht, könnte man eine einfuhr unterstellen ( importverbot ) inwiefer, inwieweit dies greifen würde, dass kann ich nicht sagen.. vieleicht vom amt eine bestätigung anfordern, dass man den hund wieder einführen darf..

normalerweise legt man gegen die bescheid widerspruch ein oder zahlt unter vorbehalt und schaltet einen anwalt ein.. ( verwaltungsrecht ) vieleicht sich mal mit dem tierheim mainz in verbindung setzen, ob die etwas wissen, die sind auch sehr pro listi.. :hallo:
 
Zudem könnte es ja nachträglich einen Bestandsschutz geben und dann wäre der Hund ja neu gemeldet.
 
ich habe gestern nach dem SOKA Run auch meinen Bescheid bekommen, pünktlich zu Ostern :sauer:

Schau mal hier steht alles was wir bisher gesammelt haben, bzw. hatte ich auch schon mit RA Weidemann telefoniert: http://forum.ksgemeinde.de/verordnu...6-aenderung-der-hundesteuersatzung-mainz.html
Das tolle ist, ich hatte Anfang März auf der Stadtverwaltung den geforderten Schrieb vom TA abgegeben, samt einer Bescheinigung, das sie aus gesundheitlichen Gründen nicht Kastriert/Sterilisiert werden kann und die Einzugsermächtigung zurückgezogen. Im neuen Bescheid ist keinerlei Bezug genommen zu meinen Einsendungen und die wollen auch das Geld weiterhin abbuchen. Was soll das?
 
Vielen Dank schonmal für die Tipps. Steuerermäßigung ist ja leider nicht möglich, weil unsere Süße ja ein "gefährlicher" und nicht "vermutlich gefährlicher" Hund ist (gottseidank trifft beides nicht zu, aber das interessiert die Ämter ja nicht). Und nein, sie kommt nicht mit ins Ausland sondern bleibt hier in familiärer Obhut. Also ist auch nix mit Ab - und Anmelden. RA Weidemann hat somit also einen neuen Klienten.
 
Zur Frage, ob ein Hund Mischling einer gefährlichen Rasse ist:



Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass die Hundesteuersatzung gekippt wird, da weder die Kastrationsauflage noch der Abschnitt mit dem Nachweis der Ungefährlichkeit etwas in einer Steuersatzung verloren haben, das ist Angelegenheit der Ordnungsbehörden. Heißt dann aber im dümmsten Fall gar keine Ermäßigungsmöglichkeit mehr.

Im Steuerbescheid müssen die möglichen Rechtsmittel genannt sein (Widerspruch etc.) inkl. der zu beachtenden Fristen. Ich meine, es gibt bei Widerspruch die Möglichkeit, eine aufschiebende Wirkung zu erhalten. Wie das genau läuft, fragst Du am Besten den Anwalt.
 
Achso, und die Umkehr der Beweislast bei vermuteten gefährlichen Hunden können die sich auch sonstwohin stecken. Das ist schon im Ordnungsrecht eine heikle Sache, aber eine pupsige Gemeinde kann sowas nicht mal eben in einer Satzungsänderung festlegen.
 
Im neuen Bescheid ist keinerlei Bezug genommen zu meinen Einsendungen und die wollen auch das Geld weiterhin abbuchen. Was soll das?

Ruf dort an und sag, dass du die Einzugsermächtigung bereits schriftlich widerrufen hast. Und mach gleich darauf aufmerksam, dass du die Steuern auf Kosten der Stadt zurückbuchen läßt, wenn sie sich nicht an die gekündigte Einzugsermächtigung halten.
 
Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass die Hundesteuersatzung gekippt wird, da weder die Kastrationsauflage noch der Abschnitt mit dem Nachweis der Ungefährlichkeit etwas in einer Steuersatzung verloren haben, das ist Angelegenheit der Ordnungsbehörden. Heißt dann aber im dümmsten Fall gar keine Ermäßigungsmöglichkeit mehr.

Also meinst du auch, dass das ganze ziemlich schnell und unüberlegt zusammengeschustert wurde um an mehr Geld zu kommen, oder?

Im Steuerbescheid müssen die möglichen Rechtsmittel genannt sein (Widerspruch etc.) inkl. der zu beachtenden Fristen. Ich meine, es gibt bei Widerspruch die Möglichkeit, eine aufschiebende Wirkung zu erhalten. Wie das genau läuft, fragst Du am Besten den Anwalt.

Da steht wegen Widerspruch und Fristen garnichts zu drin, ist eh sehr knapp gehalten :unsicher: So nach dem Motto: "Geld her und Fr*sse halten". Fundiertes Wissen ist dort auch auf dem Amt vergeblich zu suchen.
 
Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass die Hundesteuersatzung gekippt wird, da weder die Kastrationsauflage noch der Abschnitt mit dem Nachweis der Ungefährlichkeit etwas in einer Steuersatzung verloren haben, das ist Angelegenheit der Ordnungsbehörden. Heißt dann aber im dümmsten Fall gar keine Ermäßigungsmöglichkeit mehr.

Also meinst du auch, dass das ganze ziemlich schnell und unüberlegt zusammengeschustert wurde um an mehr Geld zu kommen, oder?
Das hätten sie einfacher haben können, indem sie mehr Rassen aufnehmen und keine Ermäßigung ermöglichen. Ich denke eher, hier wollte jemand besonders klug sein und Gefahren von der armen Mainzer Bevölkerung abwenden - und hat dabei vergessen, dass das nicht die Aufgabe eines Steuerschlumpfs ist.
Ich bin ja nun kein Jurist, aber die Satzungsänderung finde ich fachlich und rechtlich eine bodenlose Frechheit.
Im Steuerbescheid müssen die möglichen Rechtsmittel genannt sein (Widerspruch etc.) inkl. der zu beachtenden Fristen. Ich meine, es gibt bei Widerspruch die Möglichkeit, eine aufschiebende Wirkung zu erhalten. Wie das genau läuft, fragst Du am Besten den Anwalt.

Da steht wegen Widerspruch und Fristen garnichts zu drin, ist eh sehr knapp gehalten :unsicher: So nach dem Motto: "Geld her und Fr*sse halten". Fundiertes Wissen ist dort auch auf dem Amt vergeblich zu suchen.
Nochmal der Hinweis, ich bin kein Jurist - aber soweit ich weiß, muss in einem Steuerbescheid oder allgemein so einem Verwaltungsdings der Hinweis auf rechtliche Mittel und auch auf die geltenden Fristen drin stehen ("Gegen diesen Bescheid kann bis zum xx.xx.2012 Widerspruch bei xx ...", sowas in der Richtung), sonst entspricht der nicht den formellen Anforderungen und ist ungültig. Aber da lieber einen Anwalt oder Verwaltungstypen fragen.
 
Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass die Hundesteuersatzung gekippt wird, da weder die Kastrationsauflage noch der Abschnitt mit dem Nachweis der Ungefährlichkeit etwas in einer Steuersatzung verloren haben, das ist Angelegenheit der Ordnungsbehörden. Heißt dann aber im dümmsten Fall gar keine Ermäßigungsmöglichkeit mehr.

Also meinst du auch, dass das ganze ziemlich schnell und unüberlegt zusammengeschustert wurde um an mehr Geld zu kommen, oder?
Das hätten sie einfacher haben können, indem sie mehr Rassen aufnehmen und keine Ermäßigung ermöglichen. Ich denke eher, hier wollte jemand besonders klug sein und Gefahren von der armen Mainzer Bevölkerung abwenden - und hat dabei vergessen, dass das nicht die Aufgabe eines Steuerschlumpfs ist.
Ich bin ja nun kein Jurist, aber die Satzungsänderung finde ich fachlich und rechtlich eine bodenlose Frechheit.
Im Steuerbescheid müssen die möglichen Rechtsmittel genannt sein (Widerspruch etc.) inkl. der zu beachtenden Fristen. Ich meine, es gibt bei Widerspruch die Möglichkeit, eine aufschiebende Wirkung zu erhalten. Wie das genau läuft, fragst Du am Besten den Anwalt.

Da steht wegen Widerspruch und Fristen garnichts zu drin, ist eh sehr knapp gehalten :unsicher: So nach dem Motto: "Geld her und Fr*sse halten". Fundiertes Wissen ist dort auch auf dem Amt vergeblich zu suchen.
Nochmal der Hinweis, ich bin kein Jurist - aber soweit ich weiß, muss in einem Steuerbescheid oder allgemein so einem Verwaltungsdings der Hinweis auf rechtliche Mittel und auch auf die geltenden Fristen drin stehen ("Gegen diesen Bescheid kann bis zum xx.xx.2012 Widerspruch bei xx ...", sowas in der Richtung), sonst entspricht der nicht den formellen Anforderungen und ist ungültig. Aber da lieber einen Anwalt oder Verwaltungstypen fragen.
 
Das hätten sie einfacher haben können, indem sie mehr Rassen aufnehmen und keine Ermäßigung ermöglichen. Ich denke eher, hier wollte jemand besonders klug sein und Gefahren von der armen Mainzer Bevölkerung abwenden - und hat dabei vergessen, dass das nicht die Aufgabe eines Steuerschlumpfs ist.
Ich bin ja nun kein Jurist, aber die Satzungsänderung finde ich fachlich und rechtlich eine bodenlose Frechheit.

Es war ja auch anfangs so geplant die Steuer für alle von 120€ auf 240€ raufzusetzen. Als dann natürlich protestiert wurde kam man auf die glorreiche Idee 186€ für die normalen und 600€ für die "bösen" mit den folgenden bekannten Satzungsänderungen :unsicher:
Ich reiche heute erstmal meinen Widerspruch ein, mit dem Hinweis das die Unterlagen ja auch schon seit 12.03. vorlagen und ich demnach schon eine Antwort oder einen korrigierten Steuerbescheid hätte bekommen müssen. Für alles folgende wird wohl Herr Weidemann hinzugezogen.
 
Ich korrigiere mich mal:

Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung setzt nur die Widerspruchsfristen außer Kraft. Der Bescheid an sich bleibt gültig.
 
Wie lang haben die eigentlich Zeit mir mal zu Antworten, weil da warte ich ja auch schon fast einen Monat drauf.
 
Im Zweifelsfall: solange sie wollen. Gibt ja da keine Fristen.
Letztendlich ist der Bescheid ja nach wie vor in Kraft, das heißt eigentlich müsstest Du zahlen. Wie schon gesagt - ich glaube, einen Zahlungsaufschub wegen Widerspruch musst Du extra beantragen.
 
Ja, zahlen muss ich sowieso, mir geht es wenn dann um die Kastra/Steri die nicht sein muss und bei Pearl schon mal gleich gar nicht.
Ich will aber, dass die mir eine Ablehnung schicken, denn dann haben wir eine Klagegrundlage laut RA Weidemann. Entweder nur gegen die Kastra/Steri oder in Kombination, bzw. als zweite Klage wegen der Halbierung des Steuersatzes von 600€ auf 300€ und nicht auf 186€ wie es normale Hunde zahlen müssen. Bei letzterem sieht er allerdings wenig Chancen beim OLG Koblenz, die sind da wohl sehr extrem in ihren Ansichten und haben schon bei anderen Fällen hart geurteilt.
 
Hallo,
da ich von der neuen Mainzer Soka-Steuer auch betroffen bin, hätte ich interesse mich bei einer Klage zu beteiligen, evtl. in Form einer Sammelklage, wie auch immer.

Das Problem ist nur dass ich noch nie gegen etwas geklagt habe und nicht genau weiß wie man das anstellt.
 
Ich habe auch noch nie geklagt ;)
Das wichtigste ist das du erstmal Widerspruch gegen den Bescheid einlegst, ich glaub die Frist ist 2Wochen ab Zustellungsdatum. Wegen Sammelklagen kenne ich mich nicht aus und ob man unterschiedlich geartete Rassen zusammenwerfen kann, da müssten wir bei Hr. Weidemann nachfragen, sobald wir alle unsere Ablehnung des Widerspruchs erhalten haben. Ein Widerspruch muss auch nicht begründet sein. Weil die Begründung ja dann in unserem Fall in der Klage folgt. So hatte er mir das am Telefon erklärt.
Ansonsten können wir uns auch gern einmal alle treffen und dann beraten was wir unternehmen können, bzw. könntet ihr euch auch schon einmal bei Hr. Weidemann vorstellen und unser Anliegen vortragen, dann erfahren wir schon mal inwiefern eine Sammelklage Erfolg haben könnte.

Ach ja, eine Rechtsschutz ist bei dem Vorhaben auf jeden Fall sinnvoll ;)
 
So, es geht voran. Welche Möglichkeiten wir Ausschöpfen können und werden, möchte ich hier momentan nicht kund tun, nicht das jemand von der Mainzer Stadtverwaltung mitliest. Hört sich aber alles sehr vielversprechend an. Ich kann auch nur jedem empfehlen, sich an RA Weidemann zu wenden.
 
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