Magdeburg-der alte Mann und sein Hund

So wie ich das sehe schreiben etliche, hoffentlich ist der Sachbearbeiter nicht im Urlaub :D
 
ähm,wenn in sachs.-anh. ein hund wegen eines vorfalls als gefährlich eingestuft wird,
bleibt er es auch für die nächsten 5 jahre.
der wesenstest bescheinigt nur ob sozielverträglich oder nicht.
ein bestandener wesenstest ermöglicht die haltung des gefährlichen hundes.

dazu gehören, aber auch auch eine theoretische und praktische halterprüfung,
die man frist gemäss absolvieren und bestehen sollte.
innerhalb von 3 monaten,nach festellung der gefährlichkeit,sprich brief des örtlichen OA.
macht man dies nicht,nützt ein bestander wesenstest nicht.

den für die erlaubniss zur haltung gefährlicher hunde §3 abschn.3. braucht man
1.führungszeugniss
2.theoretische und praktische sachkunde
3.der hund muss zum sozialverträgliche verhalten in der lage sein

wenn man 1. und 2. net hat,darf man keinen gefährlichen hund halten

mehr sag ich nicht dazu;)
 
Weiß denn jemand irgend etwas darüber, inwieweit der Halter die Haltungsvoraussetzungen erfüllt hat?

Das ist genau der Grund (wie von Martina schon gesagt) warum ich hier sicher keine Email schreibe, bevor ich nichts zu den Hintergründen weiß.
 
hier mal eine stellungnahme der stadt magdeburg:

http://www.magdeburg.de/index.php?&NavID=37.678&object=tx|557.12.1&ModID=18&FID=37.9.1&La=1
 
mist, irgendwie funktioniert der link nicht...

auf die HP der stadt magdeburg und dann auf "foren" und dann auf "fragen an die stadtverwaltung", so müsste es klappen
 
Auch im Umfeld des "alten Mannes" wird es Tierschutzvereine und Anwälte geben, die tatsächlich etwas tun können. Aber in einem solchen Fall eine Behörde mit mails zuballern, die schneller wieder gelöscht sind, als ich sie schreiben könnte, empfinde ich nicht als Hilfe. Das beschäftigt höchstens einen Sachbearbeiter.

.....und schafft evtl. auch zusätzliche Probleme für den alten Mann, weil die Behörden völlig genervt von der Email-Flut sind.
So ist eine vernünftige Kommunikation ganz sicher nicht möglich.
Ich persönlich würde mich bedanken, wenn sich tausende Leute da involviert fühlen müssen und alles nur noch schlimmer machen als es eh schon ist.
Man nimmt sich einen Anwalt und regelt das in Ruhe und ganz sicher nicht über facebook.

Edit:
Im Übrigen kriegt da auch der (hoffentlich) involvierte Anwalt sicherlich die Vollkrise.....weil es eben nur hinderlich ist und nichts bewirkt.
 
Wie immer ist es hilfreich, beide Seiten zu hoeren. Ich fand die Stellungnahme der Stadt Magdeburg sehr aufschlussreich... :unsicher: ... da scheint ja jemand seinen Hund sehr zu lieben, wenn er nicht in die Gänge kommt, um die erforderlichen Unterlagen beizubringen.
 
mist, irgendwie funktioniert der link nicht...

auf die HP der stadt magdeburg und dann auf "foren" und dann auf "fragen an die stadtverwaltung", so müsste es klappen

Ja, habs gefunden, danke. Es fehlten also tatsächlich wichtige Infos, denn die Sicherstellung hätte ganz offensichtlich sehr wohl vemieden werden können- vom Halter selbst.
 
Wie immer ist es hilfreich, beide Seiten zu hoeren. Ich fand die Stellungnahme der Stadt Magdeburg sehr aufschlussreich... :unsicher: ... da scheint ja jemand seinen Hund sehr zu lieben, wenn er nicht in die Gänge kommt, um die erforderlichen Unterlagen beizubringen.

Gibt es da einen Direktlink?

edit...gefunden:
 
Da die Quelle ja benannt wurde, darf ich den Text sicherlich kopieren (falls nicht, bittte wieder löschen!)

Zitat:
Sehr geehrte Frau K.,

der betreffende Hund hat vor einiger Zeit einen anderen Hund gebissen und wurde daraufhin entsprechend dem Gefahrhundegesetz LSA für gefährlich erklärt.

Diese Entscheidung wurde auch von Seiten des Verwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt.
Der Halter hätte daraufhin eine Erlaubnis beantragen müssen. Dieses Verfahren einschließlich der erforderlichen Unterlagen (u.a. Wesenstest, Sachkundeprüfung) wurde ihm mehrfach erläutert.
Dennoch hat er die erforderlichen Unterlagen bis zum heutigen Tag nicht vollständig beigebracht.

Das Gefahrhundegesetz LSA lässt den entscheidenden Behörden keinerlei Spielraum. Wenn die Unterlagen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten eingereicht werden und damit eine Erlaubnis erteilt werden kann, darf der Hund nicht mehr gehalten werden.

Das Ordnungsamt hat dieses Haltungsverbot jetzt durchgesetzt. Der Hund befindet sich im behördlichen Gewahrsam.

Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Halter die Sicherstellung seines Hundes durchaus hätte vermeiden können, wenn er den behördlichen Hinweisen gefolgt wäre. Auch unsererseits wird es sehr bedauert, wenn ein Halter sich nicht oder nicht rechtzeitig um die Belange seines Hundes kümmert. Es liegt ganz sicher nicht im Interesse der Stadt, möglichst viele Hunde sicherzustellen. Aber wir sind natürlich auch zur konsequenten Durchsetzung des Gefahrhundegesetzes LSA verpflichtet.

Im Zweifel wird auch die Öffentlichkeit wenig Verständnis dafür aufbringen, dass ein bereits auffälliger Hund nochmals beißen konnte, weil die Behörde zu nachsichtig mit dem Halter umgegangen ist.
 
:unsicher:
Naja, von November 2011 bis heute ist eigentlich schon genug Zeit, um Papierkram zu erledigen...
zumal die Stadtverwaltung sich ja mehrfach mit dem Hundehalter in Verbindung gesetzt hat :
... Dieses Verfahren einschließlich der erforderlichen Unterlagen (u.a. Wesenstest, Sachkundeprüfung) wurde ihm mehrfach erläutert.
Dennoch hat er die erforderlichen Unterlagen bis zum heutigen Tag nicht vollständig beigebracht.
 
wäre vieleicht nützlicher den alten man zu helfen das er seine papier zusammen bekommt,als irgentwelche e-mails zuschreiben.
 
:unsicher:
Wenn der Rentner es schafft, deutschlandweit empörte Hundehalter zu mobilisieren, dann wird es doch wohl auch möglich sein, nötige Papiere zusammenzukramen.
...den Wesenstest kann ihm ja auch keiner abnehmen...
 
:unsicher:
Wenn der Rentner es schafft, deutschlandweit empörte Hundehalter zu mobilisieren, dann wird es doch wohl auch möglich sein, nötige Papiere zusammenzukramen.
...den Wesenstest kann ihm ja auch keiner abnehmen...

obwohl man hier durchaus davon aus gehe kann das,das diverse tierschützer in die handgenommen haben mit den hundehalter zu mobilisieren.
mich würds nicht wundern wenn der ganze wind um die sache denn älteren herrn nicht passt.;)
 
Was ich nicht verstehe ist folgendes:

Laut Gesetzestext von Sachen Anhalt gelten ja Hunde die gebissen haben (natürlich neben den Rassen wo die Gefährlichkeit mal einfach nachgesagt wird) als gefährlich, nun muss der Halter die Auflagen erfüllen um den Hund weiter zu halten zu dürfen:
- er braucht einen praktischen und theoretisch Sachkundenachweis
- die persönliche Eignung
- die erforderliche Zuverlässigkeit
- eine Haftpflichtversicherung
und einen Wesenstest, der bestätigt, dass der Hund keine gesteigerte Aggression aufweist. Das heisst, der Wesenstest muss ja dann positiv sein, sonst würde man die Bewilligung gar nicht kriegen, oder?
Die Stadt wird ja nun angegriffen mit dem Hinweis, dass man den Hund nie hätte beschlagnahmen dürfen weil ja der Wesenstest gut verlaufen ist. Aber das wird ja gerade verlangt um die Bewilligung zu kriegen. Oder nicht?

Entweder steh ich auf dem Schlauch oder es ist so, wie ich von Anfang an vermute. Man hat sich nicht ans Gesetz gehalten, hat die Fristen verstreichen lassen, nix ernst genommen und nun mussten die Behörden handeln. Wenn dem so ist, hätte man unter der Hand bestimmt mehr erreicht als in der Öffentlichkeit. So müssen die Behörden fast ihr Ding durchziehen, um nacher nicht als unglaubwürdig da zu stehen.
 
Bei den letzten Threads kommen mir ja bald die Tränen, über die armen Behörden, die es so schwer haben :sauer:
UND; in dem ersten Link steht, daß mit dem Hund im April ein Wesenstest gemacht wurde.

Wenn das wirklich ein alter Mann ist, der sich evtl. mit Behörden nicht so auskennt, hätten diese ihm ja ein bisschen behilflich sein können, anstatt 3 Monate zu warten und dann den Hund einziehen.
Das gehört nämlich auch zu einer Verwaltung dazu.
 
Stimmt. Und woher weisst Du, dass sie das nicht getan haben?

Woher weißt Du, dass es dem alten Mann nicht einfach nur ums Prinzip geht und er die Auflagen schlichtweg nicht erfüllen WILL?
 
Ich bin immer wieder fassungslos, was hier in diesem Forum bei einigen Usern los ist. Wie leicht sich die Meinung einiger Menschen beeinflussen lässt, ist wirklich schockierend.

Zweifelsfrei hilft es speziell diesem Hund nicht, mit E-Mails zu protestieren, somdern hier wird nur ein Anwalt weiterhelfen können bzw. ein seriöses und kooperatives Vorgehen bei diesem Hund zum Erfolg führen.

Allerdings verstehe ich überhaupt nicht, wie man diesem Halter in seiner Situation aufgrund der Sachlage bei einer Forumsdiskussion nicht solidarisch gegenüber eingestellt sein kann, auch wenn er die Unterlagen nicht zusammen bekommt.

Abgesehen davon, dass er vielleicht aus anderen Gründen hierzu nicht in der Lage ist, darf man noch einmal daran erinnern, dass diese ganze Geschichte durch einen harmlosen Zwischenfall auf einer Wiese statt gefunden hat. Ein Hund hat einem anderen ins Ohr gebissen!!! Mehr ist nicht passiert!!!!!!

In was für eine Lage werden Bürger mit ihren Hunden gebracht, nur weil ihr Hund einem anderen ins Ohr beißt.

Für den besagten Hund ist das schlimm, das sein Halter die Unterlagen nicht bringen kann oder nicht bringen will, aber in diese Lage wurden Hund und Halter durch schwachsinnigste Gesetze und Behörden gebracht, gegenüber denen ich als Hindehalter Null Verständnis zeigen kann.
 
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