Hallo,
die Freiheit des einen endet dort, wo die, des anderen beginnt. In diesem Fall endet die Freiheit den Hund jagen zu lassen in der Brut- und Setzzeit, weil dort die Freitheit derer beginnt, die auf ungestörte Aufzucht iherer Jungen angewiesen sind!
und ja, gesetze sind dazu da, um sich dran zu halten...WARUM?
weil erst DAS ein gesellschaftliches miteinander ermöglicht...von selbstzweck und anderen unsinnigkeiten habe ich hier NIE etwas geschrieben!
Sehe ich
gerade in diesem Fall auch so!
Auf unserem Marktplatz steht kein Haus!
Asphaltiert ist er auch nicht und wo steht in dem Gesetz, etwas von asphaltiert!?
Waren da nicht noch mehr Beispiele?
Nun, sich über andere lächerlich zu machen, zeugt von großer Sachkenntnis
.
Erst mal ist nach der aktuellen Rechtsprechung auf befestigten Straßen (die, die von der Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit ausgenommen werden) ein Hund generell auf Grund der Verkehrssicherungspflicht an der Leine zu führen. Gleiches gilt innerorts. In vielen Gemeindesatzungen ist es ebenfalls geboten, einen Hund auf öffentlichen Plätzen (Marktplatz) nur mit Leine und vielerorts auch nur mit Maulkorb zu führen. Das wird zwar oft nicht kontrolliert, sollte aber etwas passieren, haftet der Halter und ist dran wegen grober Fahrlässigkeit!
Da aber du Podifan offensichtlich nicht gewillt bist, sachliche Argumente gelten zu lassen, hast du offenbar Gefallen am Disput hier ?! Du solltest wenigstens das, was du von anderen einforderst (sachliches Argumentieren und NACHDENKEN), erst mal selbst umsetzen, bevor du mit dem Finger auf andere zeigst!
Sicher würde ich meinen Hund auch lieber das ganze Jahr flitzen lassen. Ich weiß aber, dass er, wenn zB ein junger Hase weg rennt, in unter Umständen greifen würde, weil das nun mal in der Natur eines Hundes liegt. Da nun aber das viel zitierte Tierschutzgesetz auch bei Wildtieren greift (man darf kein Tier ohne vernünftigen Grund töten etc.), hat man als Hundehalter dafür Sorge zu tragen, dass der eigene Hund dies auch nicht tut, da man sonst wieder grob fahrlässig handelt und, wenn man Pech hat, nach dem Verursacherprinzip haften kann (hier schon vorgekommen!).
Ganz abgesehen davon möchte ich nicht, dass mein Hund mit einem Jungtier ankommt oder mal eben eine Gelege ausplündert!
Liebe Grüße