Leinenbefreiung Ba-Wü ... wer hat sie?

2pappnasen

Hallo,

ich habe für meine Staffbullhündin die Leinenbefreiung beantragt hier in Ba-wü...

Das Problem ist eigentlich, dass mein Amt kein Plan hat, wie das geht :(

Sie haben geschrieben, dass ich eine Vorlage über eine bestandene Gehorsamsprüfung bringen soll... hab gefragt, was sie da genau wollen, gibt ja verschiedenes...
Sie schickten mich zum VetAmt, die schickten mich zurück, sowas machen die nicht, keine Ahnung, wieso ich zu denen geschickt werde... haha

So, und bevor sich nun mein Amt selbst was überlegt, wollt ich hier mal in die Runde fragen, wie ihr, die die das haben, gemacht habt? Und meinem Amt dann einen guten Vorschlag machen sozusagen :D

Wir machen im Oktober die Begleithundeprüfung... gilt das vielleicht? Probieren kann ichs mal, wenn mein Vorstand dazu vielleicht noch nen netten Text schreibt oder?

Sie hat keinen Wesenstest.. während sie zum Test sollte noch im Tierheim, wurde sie vom AmtsVet in Kategorie 2 eingestuft
 
  • 3. Mai 2024
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Hi 2pappnasen ... hast du hier schon mal geguckt?
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In der Verwaltungsvorschrift der LHVO BW steht dass eine Leinenbefreiung inbesondere dann erteilt werden KANN wenn der Hund eine anerkannte Gehorsamsprüfung bestanden hat.
Das dürfte dann wohl die BH sein.
Ich habe dieses Jahr auch die Leinenbefreiung für Saphira beantragt und habe eine absage bekommen. Angeblich sei die Gemarkung meiner Gemeinde dafür nicht geeignet. Laut den Äußerungen unseres Ordnungsamtsleiters sieht er die Sache so:
-ohne Wesenstest---Hund gefährlich
-mit Wesenstest--- weniger gefährlich
-mit BH----garnicht mehr gefährlich

Aber nun kommts....mir wurde klipp und klar gesagt, dass ich in unserer Gemeinde keine Leinenbefreiung bekomme, ob ich nun die BH mache oder nicht ist denen schnuppe. Es würde nichts an der Sachlage ändern dass unsere Gemarkung für den Freilauf eines Kampfhundes nicht geeignet sei.

Wenn deine Gemeinde dir eine Leinenbefreiung mit BH in Aussicht stellt, dürfte es ja nach der BH keine Probleme geben!
 
ich habe für alle meine hunde eine leinenbefreiung. Innerorts müssen sie an die leine ( völlig okay für mich ) , außerorts muss ichsie an die leine nehmen ( so steht es zuminest im schreiben ) , damit keine gefahr entstehen kann.

ich habe aber auch im jahr 2000 schon für meinen pit eine bekommen, damals hat das OA unserer kreisstadt dafür gesorgt. der damalige leiter der abteilung war jäger und in meinen hund verliebt :love:und fand damals diesen ganzen mist schon unterirdisch..;)

den meisten ist wichtig, dass distanzgehorsam klappt und du den hund abrufen kannst. natürlich kommt es überwiegend auf das amt an. :rolleyes:
 
ich habe für alle meine hunde eine leinenbefreiung. Innerorts müssen sie an die leine ( völlig okay für mich ) , außerorts muss ichsie an die leine nehmen ( so steht es zuminest im schreiben ) , damit keine gefahr entstehen kann.

ich habe aber auch im jahr 2000 schon für meinen pit eine bekommen, damals hat das OA unserer kreisstadt dafür gesorgt. der damalige leiter der abteilung war jäger und in meinen hund verliebt :love:und fand damals diesen ganzen mist schon unterirdisch..;)

den meisten ist wichtig, dass distanzgehorsam klappt und du den hund abrufen kannst. natürlich kommt es überwiegend auf das amt an. :rolleyes:
Aber was macht man , wenn einem das Amt nicht einmal die Chance gibt es zu beweisen?
Ich habe vor 4 Monaten mit unseren Ordnungsamtleiter gesprochen und ihm gesagt dass ich den Hund selbstverständlich Innerorts an der Leine führe und Außerorts anleine sobald mir Passanten und/oder andere Tiere entgegenkommen.
Das war ihm egal. Er meinte ein Hund könne immer mal extremem Reizen unterliegen und nicht gehorchen. Er habe die Pflicht die Bürger in unserer Stadt zu schützen und deshalb könne er uns keine Leinenbefreiung geben, denn die LHVO gibt es ja nicht ohne Grund.
Ich habe ja sogar gesagt dass ich mich damit zufrieden gebe, wenn er mir nur ein bestimmtes nicht so stark frequentiertes Gebiet zuteilen würde wo ich ableinen darf.
Er meinte dann, dass es sowas bei uns nicht gäbe. Was ja schon mal nicht stimmt.
Er redete sich einfach mit der Einwohnerdichte heraus.

Unsere einzigste Hoffnung ist jetzt der Landestierschutzbeauftragte, der uns Hilfe zugesichert hat.
 
@ hellraiser

genau, ich weiß ja, wie verbohrt sie bei euch sind.. also redet man sich mit der LHV raus. :sauer:
 
Kannst auch mal die userin Brille kontaktieren, die hat gebietsbezogen auch Leinenbefreiungen ;)
 
es gibt etliche in bawü, die leinenbefreiung haben. ;)
 
Hi,
wir haben auch eine Leinenbefreiung bekommen - sogar ohne irgendwelche Gehorsamkeitsprüfung :) - WT hat gereicht.

Kommt vllt. auch auf die Gemeinde an - wir sind eher ländlich - :hallo:, dass Hund innerorts an der Leine bleibt ist für mich selbstverständlich.
 
Hi,
wir haben auch eine Leinenbefreiung bekommen - sogar ohne irgendwelche Gehorsamkeitsprüfung :) - WT hat gereicht.

Kommt vllt. auch auf die Gemeinde an - wir sind eher ländlich - :hallo:, dass Hund innerorts an der Leine bleibt ist für mich selbstverständlich.
Da ich auch nähe Stuttgart wohne, darf ich fragen wo ihr wohnt? Gerne auch per PN
 
Hi,
wir haben auch eine Leinenbefreiung bekommen - sogar ohne irgendwelche Gehorsamkeitsprüfung :) - WT hat gereicht.

Kommt vllt. auch auf die Gemeinde an - wir sind eher ländlich - :hallo:, dass Hund innerorts an der Leine bleibt ist für mich selbstverständlich.
Da ich auch nähe Stuttgart wohne, darf ich fragen wo ihr wohnt? Gerne auch per PN
60km von Stuggi entfernt - Ostalbkreis
 
Hi,
wir haben auch eine Leinenbefreiung bekommen - sogar ohne irgendwelche Gehorsamkeitsprüfung :) - WT hat gereicht.

Kommt vllt. auch auf die Gemeinde an - wir sind eher ländlich - :hallo:, dass Hund innerorts an der Leine bleibt ist für mich selbstverständlich.
Da ich auch nähe Stuttgart wohne, darf ich fragen wo ihr wohnt? Gerne auch per PN
60km von Stuggi entfernt - Ostalbkreis
Hm ich wohne nur ca. 15km von Stuttgart entfernt. Esslinger Landkreis
 
Lennox, wie habt ihr sie denn bekommen?

Ich habe den Eindruck, dass mein Amt relativ "offen" is.. die haben das wohl noch nie gemacht und sind daher einfach mal überfordert :D

Die haben mir das Landeshundegesetz vorgelesen und ich meinte, dass kenn ich auswendig, aber kennen sie die verwaltungsvorschrift?
weiter hinaus kennen die wohl die gesetze nich so gut, daher habe ich halt die hoffnung, dass ich denen sozusagen sage, wie das geht :D :D :D

ich hoff mal, dass die die BH dann echt so schlucken


hier mal mein schriftlicher antrag:
An das Ordnungsamt Wiesloch

4. April 2012
Antrag auf Leinenbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für meine Staffordshire-Bullterrier-Mischlingshündin Tayra eine Leinenbefreiung und verweise auf die "Geänderte Fassung (Stand 14.02.2011) der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH)
.: 3-1119.5 / 34-9142.25-2 Verwaltungsvorschrift vom Februar 2011" , in dem steht:
"4.4 Ausnahmen von der Leinenpflicht im Einzelfall (§ 4 Abs. 6 PolVOgH)
Eine Ausnahme von der Leinenpflicht kommt für Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 PolVOgH genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine Kampfhunde sind, insbesondere beim Nachweis des Bestehens anerkannter Gehorsamsprüfungen in Betracht. Örtliche Ausnahmen kommen zum Beispiel auch für Flächen in Betracht, die zum freien Auslauf für Hunde bestimmt sind. Zeitliche und örtliche Ausnahmen können auch für geeignete Hundesportplätze und sonstige, konkret zu benennende (Prüfungs-)Orte in Betracht kommen, um die Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen, deren Nachweis als Voraussetzung für die weitere Ausnahme von der Leinenpflicht zu erbringen ist. Die Ausnahmen sind regelmäßig auf die Person zu beschränken, die mit dem Hund die erforderlichen Prüfungen absolviert hat. _____________________________________________________________________
Hier in Wiesloch ist, soweit mir bekannt, keine Freilauffläche für Hunde, auf der ich meinen Hund frei laufen lassen könnte. Ich muss allerdings ihrem natürlichen Bewegungsdrang gerecht werden, was sich als schwierig darstellt, wenn sie ausschließlich nur an der Leine zu führen ist.
Diese Leinenpflicht erschwert zudem den sozialen Kontakt mit anderen Hunden, was ich nicht nachvollziehen kann, denn es ist wichtig für Hunde in Kontakt mit Artgenossen zu stehen.
Ich selbst schätze mich als verantwortungsbewusste Hundehalterin ein und kann meinen Hund gut beurteilen und verstehe die Körpersprache. Es ist für mich selbstverständlich, dass ich sie zu mir an die Leine nehme, wenn andere Hunde, Jogger, Fußgänger und sonstiges in nährerer Umgebung sind.
Meine Hündin ist keineswegs gefährlich. Ich finde es traurig, dass diese Rassen so benachteiligt sind. Man sollte doch eher besser auf die Hundehalter achten, die eigentlich dafür verantwortlich sind, was aus den Hunden wird und den individuellen Hund anschauen. Es liegt doch immer am anderen Ende der Leine.
Wir möchten die Begleithundeprüfung absolvieren und weitere Ausbildungen machen, daher wäre es zusätzlich förderlich, wenn wir den Antrag auf Leinenbefreiung bewilligt bekommen würden, damit wir dadran (ohne Einschränkungen) teilnehmen können.
In dem Schreiben " Haltung der Hündin Tyra" vom 3.11.2011 von Herrn K. steht auch, geschrieben vom Ordnungsamt Pforzheim: " ..die Hündin habe sich bei einer Begutachtung völlig friedfertig gezeigt".

Mit freundlichen Grüßen
Nina
 
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