Vorläufige Maulkorb- und Leinenbefreiung/Steurn

Nils_Lina

Hallo zusammen,

wir kommen aus Arnsberg in NRW und sind jetzt seit gut 9 Wochen Besitzer eines mittlerweile 6 Monate alten Amstaff mischlings.

Durch die Anmeldung und den Besuch einer anerkannten Hundeschule haben wir eine vorläufige Maulkorb- und Leinenbefreiung bis 24 Monate bekommen.

Komischerweise hat jetzt die Abteilung für die Hundesteuer geschrieben, dass wir ab Vollendung der 12. Lebensmonats einen Wesens- bzw. Verhaltenstest machen sollen, da wir sonst für das nächste Jahr und rückwirkend für das laufende die Hundesteuer in voller Höhe von 645 € zahlen müssen.

Auf der Seite vom Ordnungsamt steht allerdings, dass man einen Verhaltenstest frühestens mit 15 Monaten machen kann und dieser mit 24 Monaten wiederholt werden muss.
Deshalb hat man ja die Möglichkeit der vorläufigen Befreiung bis 24 Monate.

Die Frau die das bearbeitet und eigentlich wissen sollte wie das abläuft war total überfordert und meinte die vorläufige Befreiung sei ein Sonderfall den sie so nicht erlebt hat und das sie den Test mit 12 Monaten haben möchte. Als ich ihr sagte, dass der Test aber erst mit 15 Monaten gemacht werden kann sagte sie nur sie hätte auch schon welche von Hunden mit 12 Monaten.

Wie ist das für gewöhnlich gehandhabt?
Wie soll ich mich da verhalten?

Es wäre ja ein Witz, wenn ich die erhöhte Steuer zahlen muss obwohl ich gar keinen Wesenstest machen kann. In dem Schreiben steht übrigens, dass davon auszugehen ist, dass von unserem Hund keine Gefahr ausgeht. Das sollte doch eigentlich reichen, damit er nicht als „gefährlicher Hund“ gehandhabt wird oder?

Sorry falls das alles zu viel ist, ist mein erster Beitrag.

Danke

Nils
 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi Nils_Lina ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kann dazu leider nicht viel mehr sagen, habe aber von Orten gehört bzw. Einstufungen, wo man trotz positiven Wesenstest erhöhte Steuer zahlen muss sowie keine Maulkorb- & Leinenbefreiung bekommt.
Andere Mitglieder können dazu sicherlich mehr sagen als ich.
 
Steueramt und Ordnungsamt sind zwei verschiedene Ämter. Ich würde die Dame vom Steueramt mal aufklären, dass das mit der vorläufigen Befreiung kein Sonderfall ist, sondern sogar in den Verwaltungsvorschriften des Landes NRW schriftlich hinterlegt ist. Hier geht es nur darum Geld zu machen.
 
Das habe ich versucht ihr zu erklären.

Ist es denn so, dass der normale Steuersatz (bei uns die normale Steuer x 2 für listenhunde) während der vorläufigen Befreiung gilt?
 
Kann ich dir nicht beantworten. Müsste in der Steuersatzung deiner Stadt stehen.
 
Da steht wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine besondere Aggressivität gegen Menschen und andere Tiere zeigt.

Naja ich werde mal abwarten.

Erstmal vielen Dank.
 
Ja sehe ich auch so und die gute Frau die sich um die Befreiung gekümmert und das in die Wege geleitet hat auch, nur irgendwie scheint die von Steueramt es entweder nicht zu verstehen oder es ist ihr egal.
 
Erkundige dich notfalls mal bei nem Anwalt. Meiner Meinung nach geht es denen nur um Kohle machen.
 
Für alle die es vielleicht interessiert, das Amt welches die Steuern erhebt hat endlich eingesehen, dass eine vorläufige Leinen- und Maulkorbbefreiung ausreichend ist um von der erhöhten Hundesteuer befreit zu werden. Allerdings gibt es in unserer Stadt jetzt die neue Regelung, dass alle Hunde der Kategorie 1 aufgrund Ihrer Rasse trotz Wesenstest den normalen Steuersatz x 2 zahlen müssen. Ziemlich unverschämt aber leider nicht zu ändern. Mal schauen was man dagegen unternehmen kann.
 
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