Hallo zusammen,
wir kommen aus Arnsberg in NRW und sind jetzt seit gut 9 Wochen Besitzer eines mittlerweile 6 Monate alten Amstaff mischlings.
Durch die Anmeldung und den Besuch einer anerkannten Hundeschule haben wir eine vorläufige Maulkorb- und Leinenbefreiung bis 24 Monate bekommen.
Komischerweise hat jetzt die Abteilung für die Hundesteuer geschrieben, dass wir ab Vollendung der 12. Lebensmonats einen Wesens- bzw. Verhaltenstest machen sollen, da wir sonst für das nächste Jahr und rückwirkend für das laufende die Hundesteuer in voller Höhe von 645 € zahlen müssen.
Auf der Seite vom Ordnungsamt steht allerdings, dass man einen Verhaltenstest frühestens mit 15 Monaten machen kann und dieser mit 24 Monaten wiederholt werden muss.
Deshalb hat man ja die Möglichkeit der vorläufigen Befreiung bis 24 Monate.
Die Frau die das bearbeitet und eigentlich wissen sollte wie das abläuft war total überfordert und meinte die vorläufige Befreiung sei ein Sonderfall den sie so nicht erlebt hat und das sie den Test mit 12 Monaten haben möchte. Als ich ihr sagte, dass der Test aber erst mit 15 Monaten gemacht werden kann sagte sie nur sie hätte auch schon welche von Hunden mit 12 Monaten.
Wie ist das für gewöhnlich gehandhabt?
Wie soll ich mich da verhalten?
Es wäre ja ein Witz, wenn ich die erhöhte Steuer zahlen muss obwohl ich gar keinen Wesenstest machen kann. In dem Schreiben steht übrigens, dass davon auszugehen ist, dass von unserem Hund keine Gefahr ausgeht. Das sollte doch eigentlich reichen, damit er nicht als „gefährlicher Hund“ gehandhabt wird oder?
Sorry falls das alles zu viel ist, ist mein erster Beitrag.
Danke
Nils
wir kommen aus Arnsberg in NRW und sind jetzt seit gut 9 Wochen Besitzer eines mittlerweile 6 Monate alten Amstaff mischlings.
Durch die Anmeldung und den Besuch einer anerkannten Hundeschule haben wir eine vorläufige Maulkorb- und Leinenbefreiung bis 24 Monate bekommen.
Komischerweise hat jetzt die Abteilung für die Hundesteuer geschrieben, dass wir ab Vollendung der 12. Lebensmonats einen Wesens- bzw. Verhaltenstest machen sollen, da wir sonst für das nächste Jahr und rückwirkend für das laufende die Hundesteuer in voller Höhe von 645 € zahlen müssen.
Auf der Seite vom Ordnungsamt steht allerdings, dass man einen Verhaltenstest frühestens mit 15 Monaten machen kann und dieser mit 24 Monaten wiederholt werden muss.
Deshalb hat man ja die Möglichkeit der vorläufigen Befreiung bis 24 Monate.
Die Frau die das bearbeitet und eigentlich wissen sollte wie das abläuft war total überfordert und meinte die vorläufige Befreiung sei ein Sonderfall den sie so nicht erlebt hat und das sie den Test mit 12 Monaten haben möchte. Als ich ihr sagte, dass der Test aber erst mit 15 Monaten gemacht werden kann sagte sie nur sie hätte auch schon welche von Hunden mit 12 Monaten.
Wie ist das für gewöhnlich gehandhabt?
Wie soll ich mich da verhalten?
Es wäre ja ein Witz, wenn ich die erhöhte Steuer zahlen muss obwohl ich gar keinen Wesenstest machen kann. In dem Schreiben steht übrigens, dass davon auszugehen ist, dass von unserem Hund keine Gefahr ausgeht. Das sollte doch eigentlich reichen, damit er nicht als „gefährlicher Hund“ gehandhabt wird oder?
Sorry falls das alles zu viel ist, ist mein erster Beitrag.
Danke
Nils